Zuckersteuer kommt: Wird sie auch auf Hafermilch fällig?

Zuckersteuer auch auf Hafermilch?
Zacharie Scheurer/dpa-tmn/dpaDas Bundeskabinett hat am Mittwoch, 14. Oktober 2026, einen Regelungsvorschlag zur Einführung einer Zuckergetränkesteuer beschlossen. Ziel ist es, den Zuckerkonsum zu reduzieren und dadurch langfristig die Kosten im Gesundheitssystem zu senken.
Die neue Abgabe soll ab dem 1. Juli 2027 erhoben werden. Betroffen sind insbesondere zuckerhaltige Erfrischungsgetränke wie Cola, Limonade, Eistee und Energydrinks. Aber auch Fruchtnektare und bestimmte Getränkekonzentrate sollen künftig besteuert werden.
Wird Hafermilch durch die Zuckersteuer teurer?
Nein, Hafermilch beziehungsweise Haferdrinks sollen von der geplanten Zuckersteuer ausgenommen bleiben. Das geht ausdrücklich aus den Informationen des Bundesfinanzministeriums und der Bundesregierung vom 14. Oktober 2026 hervor.
Demnach sollen Milch, Hafer- und Reisdrinks sowie entsprechende Mischgetränke nicht unter die neue Zuckergetränkesteuer fallen.
Das bedeutet: Wer regelmäßig Hafermilch für seinen Kaffee, sein Müsli oder zum Kochen verwendet, muss aufgrund der geplanten Steuer nicht mit zusätzlichen Kosten rechnen.
Die Ausnahme gilt nach dem bisherigen Vorschlag für Haferdrinks als Produktkategorie. Damit ist nicht allein entscheidend, ob der Haferdrink weniger als fünf Gramm Zucker pro 100 Milliliter enthält.
Allerdings können Hersteller und Händler ihre Preise weiterhin unabhängig von der Zuckersteuer verändern.
Wie hoch soll die Zuckersteuer ausfallen?
Die Bundesregierung plant eine zweistufige Besteuerung, die sich nach dem Gesamtzuckergehalt eines Getränks richtet.
Unter 5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter: keine Zuckersteuer
Ab 5 bis unter 8 Gramm Zucker pro 100 Milliliter: 26 Cent pro Liter
Ab 8 Gramm Zucker pro 100 Milliliter: 32 Cent pro Liter
Bei einer Ein-Liter-Flasche Limonade mit mindestens acht Gramm Zucker pro 100 Milliliter würden demnach 32 Cent Steuer anfallen. Eine 1,5-Liter-Flasche wäre mit 48 Cent belastet.
Die Steuer sollen zunächst Hersteller beziehungsweise Großhändler entrichten. Die Bundesregierung rechnet jedoch damit, dass die zusätzliche Belastung an Verbraucher weitergegeben wird und die Preise betroffener Getränke entsprechend steigen.
Welche Getränke bleiben von der Zuckersteuer verschont?
Neben Hafermilch sieht der Regelungsvorschlag weitere Ausnahmen vor. Nicht besteuert werden sollen unter anderem:
- Milch, Hafer- und Reisdrinks sowie entsprechende Mischgetränke
- Reine Frucht- und Gemüsesäfte
- Ungesüßte Frucht- und Gemüsesaftschorlen
- Reine Frucht- und Gemüsesaftkonzentrate
- Getränke, die mit Süßungsmitteln gesüßt sind, darunter klassische Zero- und Light-Getränke
- Alkoholische Getränke sowie bestimmte alkoholfreie Alternativen wie alkoholfreies Bier und alkoholfreier Wein
Damit sollen zahlreiche Getränke unabhängig von ihrem Zuckergehalt von der zusätzlichen Abgabe ausgenommen bleiben.
Warum führt die Bundesregierung eine Zuckersteuer ein?
Mit der geplanten Zuckergetränkesteuer will die Bundesregierung vor allem den Gesundheitsschutz verbessern. Ein dauerhaft hoher Zuckerkonsum kann das Risiko für Übergewicht, Typ-2-Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Karies erhöhen.
Besonders Kinder und Jugendliche sollen deshalb vor den Folgen eines übermäßigen Zuckerkonsums geschützt werden.
Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums entstehen dem Gesundheitssystem durch den erhöhten Konsum gezuckerter Getränke jährlich Versorgungskosten von rund 2,1 Milliarden Euro.
Gleichzeitig soll die Steuer zusätzliche Einnahmen generieren, um die gesetzliche Krankenversicherung finanziell zu stabilisieren. Für 2027 rechnet der Bund mit Einnahmen von etwa 690 Millionen Euro, für 2028 mit rund 925 Millionen Euro.
Ab wann gilt die Zuckersteuer in Deutschland?
Die neue Zuckergetränkesteuer soll am 1. Juli 2027 in Kraft treten. Voraussetzung ist allerdings, dass der Bundestag der gesetzlichen Regelung zustimmt. Bis dahin können sich noch Änderungen ergeben.
