Bluttest als Kassenleistung: „Weil wir gebraucht werden“
Zwei kleine Röhrchen voll Blut reichen – und nach etwa einer Woche weiß die Schwangere mit 99-prozentiger Sicherheit, ob ihr Ungeborenes mit dem Down-Syndrom zur Welt kommen würde. Mit einem Gendefekt also, der sich nicht beheben lässt, der die geistige und motorische Entwicklung behindert sowie die Lebenserwartung senkt.
Eines von 800 Neugeborenen kommt mit dem Syndrom zur Welt, das erstmals von dem englischen Arzt John Langdon Down 1866 beschrieben wurde, das es aber schon lange zuvor gegeben haben dürfte. Früher mussten die Betroffenen ein Leben am Rande der Gesellschaft führen. Heute sind sie sichtbar, als Hausmeisterhelfer genauso wie als Schauspieler.
Und sie trauen sich zunehmend, ihre Ansichten öffentlich zu vertreten. So wie die 20-jährige Natalie Dedreux aus Köln. Sie möchte Journalistin werden und wurde bekannt, weil sie in der Wahlarena Kanzlerin Angela Merkel die Frage gestellt hatte, wieso Ungeborene mit Down-Syndrom noch sehr spät in der Schwangerschaft abgetrieben werden dürfen. Und Natalie Dedreux hält auch von dem Bluttest gar nichts. Wenn die Kassen den bezahlen, schreibt sie auf ihrer Internetseite, „gibt es weniger Menschen mit Down-Syndrom. Weil sie halt abgetrieben werden schon frühzeitig.“ Sie wolle, dass Menschen mit Down-Syndrom auf der Welt bleiben. „Weil wir schon gebraucht werden.“
Kritiker erwähnen immer wieder, neun von zehn Schwangeren würden bei Down-Syndrom abtreiben. Belegt ist das nicht. Belastbare Daten gibt es nur aus Dänemark. Als der Bluttest Kassenleistung wurde, halbierte sich zunächst die Zahl der Geburten von Kindern mit Down-Syndrom, mittlerweile ist sie stabil.
Auch die Katholische Frauengemeinschaft warnt vor der „schrittweisen Entstehung eines gesellschaftlichen Klimas, das jede Behinderung zu einem Makel erklärt und Menschen mit Behinderungen und deren Eltern ausgrenzt“, sagt die Bundesvorsitzende Mechthild Heil, die für die CDU im Bundestag sitzt. „Jede und jeder muss willkommen sein.“ Eine Haltung, die die Katholische Kirche grundsätzlich teilt – im Gegensatz zur Evangelischen Kirche in Deutschland. Letztere empfiehlt, die Bluttests zur Kassenleistung zu machen – wenn eine „dem Lebensschutz verpflichtete Beratung eingeführt wird“, so EKD-Ratspräsident Heinrich Bedford-Strohm.
Rein medizinisch betrachtet ist die Sache klar: Der Bluttest ist ein Fortschritt. Risikoschwangere haben seit über 30 Jahren den Anspruch auf eine Fruchtwasseruntersuchung, um dem Down-Syndrom auf die Spur zu kommen. Bei der wird mit einer Nadel durch die Bauchdecke gestochen, es besteht das Risiko einer Fehlgeburt. Der Bluttest gilt dagegen als risikolos und zuverlässig.
Genau auf diesen „für die schwangere Frau und das ungeborene Kind erheblich schonenderen Charakter“ verweist Bedford-Strohm. Bisher müssen gesetzlich Versicherte den Bluttest, der seit 2012 verfügbar und ab der zehnten Schwangerschaftswoche möglich ist, grundsätzlich selbst bezahlen, die Kosten betragen in der günstigsten Variante rund 130 Euro, je nach Komplexität und Hersteller sind aber auch 200, 300 oder 500 Euro möglich. Hier setzt der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses des Bundestages, Erwin Rüddel (CDU), an: Es sei doch wohl nicht zu rechtfertigen, „finanziell schlechter gestellten Schwangeren ein größeres Risiko für eine Fehlgeburt zuzumuten als anderen Frauen“. Auch Sabine Dittmar, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, möchte, dass der Test bei Risikoschwangerschaften Kassenleistung wird. Es handele sich „um eine Frage der Gerechtigkeit“, dass Frauen unabhängig vom Geldbeutel die risikoärmere Untersuchung wählen könnten. Ähnlich sieht das die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP, Christine Aschenberg-Dugnus. Jede Schwangere müsse „selbst und diskriminierungsfrei darüber entscheiden können, ob und welche Untersuchung sie durchführen lässt und wie sie mit dem Ergebnis umgeht“.
Geht es nach dem für Kassenleistungen zuständigen Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), in dem Krankenkassen, Ärzte, Kliniken und Patientenvertreter sitzen, werden aber vergleichsweise wenige Schwangere den Test bezahlt bekommen. Laut dem jetzt veröffentlichten Vorschlag sollen die Kassen bei besonderen Risiken oder Auffälligkeiten einspringen. Das vergleichsweise hohe Alter einer Schwangeren allein soll nicht ausreichen. Dabei liegt bei Frauen unter 25 Jahren das Risiko bei 1:1000, bei über Vierzigjährigen beträgt es bereits 1:100. „Es geht nicht etwa um eine Reihenuntersuchung aller Schwangeren“, erläutert Josef Hecken, Vorsitzender des G-BA, die Kompromissformel.
Dabei ist der G-BA keine Ethikkommission, er muss eigentlich nur prüfen, was wirkt, sicher und wirtschaftlich ist. Eine generelle Kassenleistung war dem Gremium aber augenscheinlich zu heikel. Nun sollen sich diverse Organisationen, wie die Bundesärztekammer oder der Deutsche Ethikrat, äußern. Endgültig entscheiden will der G-BA im August. In Kraft treten würde das aber frühestens im Herbst 2020.
Derweil hat die ethische Komponente des Bluttests auch die Politik aufgeschreckt. Nächste Woche wird es eine erste Debatte im Bundestag geben. Als Auftakt für ein Nachdenken darüber, was wir über ungeborenes Leben wissen wollen. Und welche Konsequenzen das hat. Danach dürften sich quer durch alle Fraktionen Parlamentariergruppen zusammentun, um Anträge zu formulieren. Für Josef Hecken, „ist das mehr als überfällig“. Denn es gehe hier um Fragen, „die über die medizinisch-technischen weit hinausgehen und nicht vom G-BA beantwortet werden können“. Die Fristen bis zur endgültigen Entscheidung seien so gesetzt, dass die parlamentarische Debatte noch geführt werden könne. Je nachdem, welche Mehrheit sich findet, müsse das der G-BA „selbstverständlich zwingend berücksichtigen“. Noch ist das letzte Wort also nicht gesprochen.
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