MOZ+MOZ+Verbot vom „Compact" gescheitert
: Im Zweifel für die Meinungsfreiheit

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Verbot des rechtsextremen „Compact“-Magazins endgültig aufgehoben. Die Begründung ist interessant.
Kommentar von
André Bochow
Berlin
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Jürgen Elsässer, „Compact“-Chefredakteur: ARCHIV - 15.08.2024, Berlin: Jürgen Elsässer, «Compact»-Chefredakteur, gibt eine Pressekonferenz zur Aufhebung des Verbots der Zeitschrift «Compact» durch das Bundesverwaltungsgericht hinter einem Titelbild seines Magazins. Das Bundesverwaltungsgericht hatte das Verbot des rechtsextremen «Compact»-Magazins im Eilverfahren vorläufig aufgehoben. Nun verhandelt es um Hauptsacheverfahren. (zu dpa: «Urteil zum Verbot des rechtsextremen Magazins «Compact»») Foto: Kay Nietfeld/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Alles erlaubt: Jürgen Elsässer, „Compact“-Chefredakteur, mit einer Ausgabe seine Blattes. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Compact-Verbot gekippt. Die verfassungsfeindlichen und rassistischen Artikel seien noch nicht prägend für das Magazin.

Kay Nietfeld/dpa