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: War es das jetzt mit der Schuldenbremse? Mitnichten.

15 kluge Köpfe sollen sich Gedanken machen, wie die Schuldenregeln modernisiert werden können. Streit ist aber sowieso schon vorprogrammiert.
Kommentar von
Jacqueline Westermann
Berlin
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Bundestag - Sondersitzung zur Grundgesetzänderung: 18.03.2025, Berlin: Friedrich Merz (M), CDU/CSU Fraktionsvorsitzender und CDU Bundesvorsitzender, stimmt ab über die Änderung des Grundgesetzes in der 214. Plenarsitzung der 20. Legislaturperiode im Deutschen Bundestag. Hauptthema dieser zweiten Sondersitzung des alten Bundestages nach der vorgezogenen Bundestagswahl ist die Reform der Schuldenbremse als Voraussetzung für das geplante milliardenschwere Finanzpaket der zukünftigen Bundesregierung für Verteidigung, Infrastruktur, und Klimaschutzmaßnahmen. Foto: Michael Kappeler/dpa Pool/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Friedrich Merz (M), damals noch nicht Kanzler, sondern Unions-Fraktionsvorsitzender, im März bei der Abstimmung über die Grundgesetzänderung zur Reform der Schuldenbremse.

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