Große Koalition
: SPD-Fraktion will bei Halbzeitbilanz der Koalition mitreden

Der kommissarische Chef des SPD-Bundestagsfraktion, Mützenich, will bei der Halbzeitbilanz der Regierung mitsprechen.
Von
eha
Berlin
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Am Willy-Brandt-Haus hängt ein Werbeplakat für das Mitgliedervotum der SPD zum Verbleib in der Großen Koalition.

Kay Nietfeld/dpa

„Die Bundesregierung wird eine Bestandsaufnahme machen und selbstverständlich werden wir als SPD-Bundestagsfraktion zusammen mit der Partei Bilanz ziehen“, sagte der kommissarische SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich dieser Zeitung.

Am Sonntagabend hatte eine Spitzenrunde von CDU, CSU und SPD vereinbart, die im Koalitionsvertrag festgelegte Bestandsaufnahme „gemeinsam bis spätestens Mitte Oktober“ vorzunehmen. Mützenich betonte, es gehe vor allem um möglicherweise neu hinzukommende Themen. „Eine Koalition ist nie Selbstzweck, sondern sollte immer dem Wohl des Landes und der Menschen dienen.“

Der kommissarische SPD-Chef Thorsten Schäfer-Gümbel teilte mit, seine Partei werde die von der Regierung vorgelegte Bilanz politisch bewerten. Der Parteivorstand werde dazu einen Vorschlag vorlegen, entscheiden soll der SPD-Parteitag im Dezember, der damit auch über das Schicksal der Koalition abstimmen dürfte.

Kurz vor den Landtagswahlen im Osten einigte sich die Koalition zudem auf ein Paket für Mieter und Wohnungskäufer. Die Mietpreisbremse soll um fünf Jahre bis zum Jahr 2025 verlängert werden. Beim Kauf von Wohneigentum soll derjenige, der den Makler nicht beauftragt hat, höchstens 50 Prozent der Gebühren zahlen müssen.

Auch bei der Grundrente bekräftigten die Koalitionäre ihren Lösungswillen, konnten aber keine Einigung erzielen. Mützenich wandte sich erneut gegen die von der Union geforderte Bedürftigkeitsprüfung. Die Grundrente sei „ein Anspruch, kein Almosen“, sagte er. Nach Angaben von CSU-Chef Markus Söder verständigte sich die schwarz-rote Koalitionsrunde auch darauf, die Pläne zum Abbau des Solidaritätszuschlags nach dem umstrittenen Modell von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) als Gesetzentwurf ins Kabinett zu bringen.