MOZ+MOZ+Karlsruher Beschluss zur Triage
: Der Tod ist Ländersache

Vierzehn Ärzte klagten mit Erfolg gegen die 2022 vom Bundestag beschlossene Triage-Regelung. Die entscheidende Frage bleibt aber unbeantwortet.
Von
Christian Rath
Karlsruhe
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Krankenhaus: ARCHIV - 24.03.2025, Schleswig-Holstein, Bad Oldesloe: Eine Krankenschwester schiebt ein Bett über den Flur einer Krankenstation in der Asklepios Klinik Bad Oldesloe. (zu dpa: «Wie sich die Löhne in der Pflege entwickelt haben») Foto: Marcus Brandt/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Wenn die Kapazitäten einer Klinik ausgeschöpft sind, müssen Ärzte unter Umständen über Leben und Tod entscheiden. Einen einheitlichen gesetzlichen Rahmen darüber wird es in Deutschland vorerst aber nicht geben.

Marcus Brandt/dpa