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: Gericht untersagt Werbung für Cannabis-Apotheken

Sogenannte Cannabis-Apotheken boomen. Doch künftig muss die Branche ihre Kunden grundlegend anders über Angebote informieren. Welche Folgen hat das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes für Verbraucher?
Von
Dominik Guggemos
Berlin
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Besuch der Grünhorn-Gruppe mit Ministerpräsident Kretschmer: 20.01.2025, Sachsen, Leipzig: Eine Mitarbeiterin der Grünhorn-Gruppe wiegt Cannabisblüten ab. Die Unternehmensgruppe ist nach eigenen Angaben einer der größten Anbieter von medizinischem Cannabis in Deutschland. Vor der Bundestagswahl äußerte die Unternehmensführung Sorgen vor der Rücknahme der Legalisierung des Cannabis-Konsums. Eine Verschärfung hatte schwere Auswirkungen auch für die Hersteller vom medizinischen Cannabis-Produkten. (zu dpa: «Kretschmer für «klare Trennung» bei Cannabis») Foto: Jan Woitas/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Eine Mitarbeiterin der Grünhorn-Gruppe wiegt Cannabisblüten ab. Der BGH zieht enge Grenzen für die Branche, wenn es um die Kommunikation mit den Verbrauchern geht.

Jan Woitas/dpa