Privatsphäre: Wettlauf gegen Grundrechte

Ulrich Kelber (SPD), Bundesbeauftragter für Datenschutz, stellt den Tätigkeitsbericht zum Datenschutz für die Jahre 2017 und 2018 vor.
dpa/Wolfgang KummInnenminister Horst Seehofer (CSU) jedoch betrachtet den Modellversuch als Erfolg und würde ihn am liebsten ausweiten. Verletzen die vielen Sicherheitsgesetze, mit denen der Staat auf Bedrohungen reagiert, inzwischen Grundrechte der Bürger?
Für den Sozialdemokraten Ulrich Kelber auf jeden Fall ist das Maß voll. „Wir brauchen dringend eine Sicherheitsgesetz-Pause in Deutschland“, forderte der Bundesdatenschutzbeauftragte am Mittwoch in Berlin bei der Vorstellung des Tätigkeitsberichts seiner Behörde.
„Gerade vor dem Hintergrund einer kontinuierlich zurückgehenden Kriminalitätsrate ist diese Entwicklung für mich unverständlich“, kritisierte Kelber, er beobachte einen „atemlosen Wettlauf“ um immer neue Sicherheitsgesetze. Auch den Gesetzentwurf der Bundesregierung für einen erleichterten Zugriff verschiedener Behörden auf das Ausländerzentralregister sieht er kritisch. Bevor weitergehende Möglichkeiten für Grundrechtseingriffe geschaffen würden, sollten besser erst die bereits bestehenden Kompetenzen ausschöpft werden, so der SPD-Politiker.
Armageddon blieb aus
In der großen Koalition löste Kelbers Vorstoß verschnupfte Reaktionen aus. „Es ist völlig falsch, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte so tut, als ginge vom Staat eine Gefahr für die Bürger aus“, kritisierte der Fraktionsvize der Union im Bundestag, Thorsten Frei. „Ein Moratorium würde potenziellen Tätern einen Vorsprung garantieren“ , sagte er dieser Zeitung.
Aber auch Kelbers Parteikollege Konrad Lischka, innenpolitischer Sprecher der SPD, war wenig begeistert: „Pauschale Moratorien helfen nicht weiter.“ Unterstützung erhielt Kelber aus der Opposition. Sein Vorschlag sei „sinnvoll“, sagte FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle, Der Grüne Konstantin vor Notz würde ihn am liebsten im Bundestag diskutieren.
Eine positivere Bilanz konnte Kelber nach einem Jahr Datenschutzgrundverordnung ziehen: ein befürchtetes Datenschutz-Armageddon ist nicht eingetroffen. „Natürlich dürfen auch weiterhin Fotografien angefertigt und unter den gleichen Bedingungen wie zuvor veröffentlicht werden“, sagte er. Auch Abmahnwellen seien ausgeblieben. Kelber nannte die Verordnung eine „Zeitenwende im Datenschutz“.
Die Zahl der Anfragen und Beschwerden bei ihm habe sich auf fast 10.000 verdoppelt. Er sieht aber Nachbesserungsbedarf. Informations- und Dokumentationspflichten, die Privatpersonen und kleine Unternehmen ohne datenschutzrechtlichen Mehrwert belasten, müssten auf den Prüfstand.
