Spender gekauft?: Geld aus der Schweiz - umstrittene Finanzquellen der AfD

Unter Verdacht: AfD-Vorsitzende Jörg Meuthen und die Chefin der AfD- Bundestagsfraktion, Alice Weidel.
dpa/Stefan PuchnerEine Million Euro soll der AfD-Parteivorstand zurückgestellt haben, damit man auf eventuelle Strafzahlungen vorbereitet ist. Laut Bundestagsverwaltung ergibt sich aus dem Parteiengesetz "gegebenenfalls eine Zahlungsverpflichtung in Höhe des Dreifachen der unzulässigen Spendensumme bei Verstoß gegen das Annahmeverbot beziehungsweise des Zweifachen der fraglichen Spendensumme bei Verstoß gegen Veröffentlichungspflichten“. Doch noch ist nichts erwiesen.
Allerdings häufen sich die Berichte über Ungereimtheiten bei Zuwendungen für die AfD. Der neueste Verdacht: Meuthens Spenderlisten, die vom AfD-Vorstand an den Bundestag gegeben wurden, enthalten Namen von Menschen, die nicht gespendet und für ihren Eintrag auf die Listen Geld bekommen haben. 1000 Euro gab es pro Unterschrift, berichtet der „Spiegel“.
Und die Süddeutsche Zeitung, der WDR und der NDR sind sich sicher, dass Spender für Alice Weidel ebenfalls Strohleute sind. Auf der entsprechenden Liste tauchen Namen aus Deutschland, Spanien und einer aus Belgien auf. Mindestens 12 der 14 Spender sollen untereinander verwandt oder befreundet sein.
132 000 Euro hatte die Schweizer Drogeriefirma „Pharmawholesale“ 2017 an den Wahlkreis Bodensee überwiesen. Spenden aus dem Nicht-EU-Ausland sind nicht erlaubt. Der erwähnte Belgier taucht auch auf einer Liste auf, die wiederum die Schweizer GOAL AG erstellt hatte. Nutznießer der Gelder sind Guido Reil und Jörg Meuthen. Hier finden sich die angeblichen Strohmann-Spender. Ende Juli 2018 teilten die Schweizer mit: „Die GOAL AG hat noch nie für die AfD gearbeitet oder einen Auftrag von der AfD erhalten.“
Jörg Meuthen wehrt sich auf Facebook dagegen so: "Alles, was ich getan habe, ist, dem mir gut bekannten Inhaber der schweizerischen Werbeagentur GOAL AG im Lauf des baden-württembergischen Landtagswahlkampfs 2016 eine Freistellungserklärung zu unterzeichnen, nachdem er mir von sich aus angeboten hatte, einige für meine Wahl werbende Maßnahmen vorzunehmen.“ 89 000 Euro soll die Kampagne gekostet haben.
Laut „Lobby Control“ sind „Einnahmen“ nach dem Parteiengesetz „Maßnahmen durch andere, mit denen ausdrücklich für eine Partei geworben wird“. Außerdem habe Meuthen in der Freistellungserklärung „die rechtliche Verantwortung“ übernommen. Er bleibt dabei: Kein Auftrag, keine Spende, keine Verantwortung. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart teilt mit, es werde „geprüft“, ob ein Ermittlungsverfahren eröffnet werde. Allerdings sei das Prüfverfahren "nicht personenspezifisch“. Die Staatsanwaltschaft Konstanz hat Ermittlungen gegen Weidel und andere eingeleitet.