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: „Ja heißt ja“ im Sexualstrafrecht: Was die Folgen wären

Im deutschen Sexualstrafrecht gilt der Grundsatz: „Nein heißt nein“. Doch es gibt Stimmen, die eine neue Regelung fordern. Was dafür spricht – und was dagegen.
Von
Rebekka Wiese
Berlin
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Demonstration „Gegen Patriarchale Gewalt“: 28.03.2026, Nordrhein-Westfalen, Köln: Mehrere hundert menschen nehmen an einer Demonstration «Gegen Patriarchale Gewalt» teil. Foto: Henning Kaiser/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

In der Debatte um Gewalt gegen Frauen wird die Forderung nach einer „Ja heißt ja“-Regelung wieder lauter.

Henning Kaiser/dpa