MOZ+MOZ+Widerruf mit einem Klick
: Online-Geschäfte können bald leichter rückgängig gemacht werden

Die Bundesregierung stärkt die Rechte von Internetnutzern, indem sie Online-Anbieter verpflichtet, einen elektronischen Widerruf anzubieten. Eine weitere Gesetzesänderung soll die Verbraucher vor Täuschung bewahren.
Von
Norbert Wallet
Berlin
Jetzt in der App anhören
Einkaufen im Internet: ARCHIV - 04.11.2015, Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin: ARCHIV - ILLUSTRATION - Der Button zur Bestätigung eines Einkaufs in einem Online-Shop im Internet auf einem Computermonitor, aufgenommen am 05.11.2015 in Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern). Foto\ Jens Büttner/dpa (zu dpa: «Cybertrading mit Millionenschaden - Festnahme auf Zypern») Foto: Jens Büttner/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Für eine Bestellung im Internet genügt oft ein einfacher Klick. Ebenso leicht soll man diese innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist künftig auch stornieren können.

Jens Büttner/dpa