zum Antrag, der NPD die Mittel zu streichen
: Die Bedrohung bleibt

Die NPD? Ja, es gibt sie noch, auch wenn die Partei im Schatten des AfD-Aufstiegs beinahe verschwunden ist.
Von
Günther Marx
Berlin
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Günther Marx

Gerd Markert

Aber schon 2017 entging sie einem Verbot durch das Bundesverfassungsgericht nur deshalb, weil die Richter sie für zu unbedeutend, für zu schwach hielten, ihre verfassungsfeindlichen Ziele durchzusetzen. An der „Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus“ hatte Karlsruhe indes keinen Zweifel. Mehr als zehn Jahre davor war ein erstes Verbotsverfahren gescheitert, weil die Führungsebene der NPD derart mit V-Leuten des Verfassungsschutzes durchsetzt war, dass nicht mehr erkennbar war, welche Aktivitäten von der Partei selbst ausgingen und welche vom Verfassungsschutz. Damals hielt man die NPD immerhin noch für gefährlich.

Dennoch ist es richtig, wenngleich nicht mehr von entscheidender Bedeutung, der Resttruppe den Geldhahn der staatlichen Parteienfinanzierung zuzudrehen. Auf diese Möglichkeit hatte das Urteil vor zwei Jahren ausdrücklich hingewiesen. Der Gesetzgeber reagierte entsprechend, sodass Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat den gemeinsamen Ausschlussantrag beim Bundesverfassungsgericht jetzt einreichen konnten. Bis das Gericht entscheidet, könnte sich das Problem freilich von selbst erledigt haben. Der Niedergang der Partei hat den staatlichen Mittelzufluss, der sich an Stimmenanzahl und Spenden orientiert, bereits stark dezimiert. Die NPD ist finanziell ausgeblutet. Dass die demokratische und liberale Republik nun nicht mehr von Rechtsaußen bedroht wird, kann freilich niemand behaupten. Die Bedrohung hat sich nur verändert, und anders als die NPD ist diese kein Phantom.