Fußball und Corona in Brandenburg: FLB informiert über Lockerung der 3G-Regel – das gilt nun im Sport

Neue Regeln: Der Fußball-Landesverband Brandenburg (FLB) erklärt, was ab dem 4. März wegen Corona für Sportler und Zuschauer beim Sport gilt.
Gunnar ReblinDie Landesregierung hat am 22. Februar für Brandenburg eine Lockerung der Corona-Regeln und weitere Öffnungsschritte beschlossen. Diese gelten seit dem 4. März und betreffen auch den Sport im Land. Der FLB informiert über die wichtigsten Änderungen.
● Was gilt für die Sportler?
● Was gilt für die Zuschauer?
● Bleibt die Maskenpflicht?
Die 3G-Regel fällt für Sportler in Brandenburg weg
Für die Sportausübung wird die 3G-Regelung gestrichen, alle Personen können auch ohne Corona-Test Sport treiben. In Umkleiden und Sanitäranlagen herrscht außerhalb der Sportausübung noch Maskenpflicht.
Zudem sind folgende Regeln bei Sportveranstaltungen mit weniger als 1000 Zuschauern in Kraft:
Die Maskenpflicht besteht weiter, 2G bei über 1000 Zuschauern
Bei Sportveranstaltungen mit mehr als 1.000 Zuschauern muss der oder die Veranstalter/-in auf Basis des Hygienekonzept Folgendes sicherstellen:
Impfung, Genesung oder Test bei Sitzungen der Vereine
Bei Vereinssitzungen muss auf Basis eines Hygienekonzeptes Folgendes sichergestellt sein:
