Polizei beim Fußball: Streit um Kostenbeteiligung von Union Berlin und Hertha BSC

Nicht nur beim Derby zwischen Hertha BSC und dem 1. FC Union - hier im Jahr 2022 - werden Fußballspiele von einem großen Polizeiaufgebot abgesichert. Doch wer übernimmt die anfallenden Kosten? Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts sorgt jetzt für Streit.
Soeren Stache/dpa- Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Vereine sollen für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen zahlen.
- Streit in Berlin: Gewerkschaft widerspricht Senatsposition gegen Kostenbeteiligung.
- Hertha BSC zeigt Enttäuschung, Union Berlin äußert sich nicht vor Spiel gegen Augsburg.
- Bremen stellte bereits 2015 erste Rechnung für Polizeieinsatz bei Werder Bremen.
- Entscheidung sorgt für anhaltende politische Debatte in Berlin und Brandenburg.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Muss der 1. FC Union Berlin künftig für die Polizeieinsätze rund um Bundesliga-Spiele im Stadion an der Alten Försterei mitbezahlen? Diese Frage wird nach dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes, wonach es rechtmäßig ist, die Vereine an Mehrkosten für Hochrisikospiele zu beteiligen, in der Hauptstadt sehr kontrovers diskutiert.
Dabei hat die Berliner Gewerkschaft der Polizei (GdP) der Innen- und Sportsenatorin Iris Spranger (SPD) deutlich widersprochen. Spranger lehnt eine finanzielle Beteiligung der Vereine ab, obwohl das Bundesverfassungsgericht dies ermöglicht hat. Die GdP kritisierte: „Es ist nicht nachvollziehbar, warum das für Berlin kategorisch abgelehnt wird.“
Der GdP-Landesvorsitzende Stephan Weh erklärte, Berlin solle die Option offenhalten, Vereine bei Hochrisikospielen zur Kasse zu bitten, da es „fahrlässig“ sei, die Vereine generell aus der Verantwortung zu nehmen. Sollten die Vereine jedoch in Sicherheitsprojekte investieren, wären Kosten nicht zwingend erforderlich.
Enttäuschung bei Hertha BSC über das Urteil
Die Deutsche Fußball Liga (DFL) scheiterte mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die Kostenregelung vor dem Bundesverfassungsgericht. Hertha BSC zeigte „einige Enttäuschung“ über das Urteil. Der 1. FC Union Berlin hat sich vor dem anstehenden Bundesliga-Spiel am Mittwochabend gegen den FC Augsburg (20.30 Uhr) noch nicht zu dem Urteil geäußert.
Politisch ist die Debatte in Berlin noch längst nicht beendet: Auch innerhalb der SPD und von Finanzsenator Stefan Evers (CDU) gab es keinen Rückhalt für Sprangers Standpunkt. In Brandenburg hat die Innenministerin Katrin Lange (SPD) erklärt, dass derzeit keine Kostenbeteiligung der Vereine wie Energie Cottbus oder SV Babelsberg geplant sei.
Hintergrund der Debatte war eine Entscheidung des Landes Bremen im Jahr 2015. Der Stadtstaat hatte nach dem Derby zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV der Deutschen Fußball Liga (DFL) erstmals eine Rechnung (425.000 Euro) für einen Polizeieinsatz gestellt. Laut einem Bremer Gesetz wird vom Veranstalter eine Gebühr erhoben für den „polizeilichen Mehraufwand bei gewinnorientierten, erfahrungsgemäß gewaltgeneigten Großveranstaltungen mit mehr als 5.000 Personen.“
Knapp zwei Millionen Euro hat Bremens Innensenator Ulrich Mäurer der DFL über die Jahre in Rechnung gestellt. Diese Praxis verstößt nicht gegen das Grundgesetz, entschied das Gericht in seinem Urteil vom 14. Januar 2025.

