Der 20.02.2022 wäre ein perfektes Hochzeitsdatum und kann für Potsdam-Mittelmärker tatsächlich bindend werden. An diesem Sonntag können sie per Stichwahl entscheiden, wer ihren Landkreis in den nächsten acht Jahren führen soll. Die Landratswahl am 06. Februar hatte kein endgültiges Ergebnis hervorgebracht und auf einiges Desinteresse schließen lassen.
Lag die Wahlbeteiligung im gesamten Landkreis zumindest noch bei 32,3% und in Bad Belzig als Ort der Kreisverwaltung sogar bei 38,1%, machten im Amt Beetzsee nur noch 24,1% der Wahlberechtigten ihr Kreuz, im Amt Wusterwitz 22,6%, im Amt Ziesar 24,0%, in Groß Kreutz (Havel) 26,2% und in Kloster Lehnin 27,1%. Zu Wahl standen sieben KandidatInnen.

Marko Köhler (SPD) und Christian Große (CDU) stehen zur Wahl

In Summe hatte SPD-Mann Marko Köhler mit 20.868 Stimmen (35,8%) die meisten Stimmen auf sich vereinen können, CDU-Kandidat Christian Große kam als Zweitplatzierter auf 15.154 Stimmen (26,0%). Einer von beiden wird Potsdam-Mittelmarks nächster Landrat.
Noch-Landrat Wolfgang Blasig appelliert: „Liebe Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Potsdam-Mittelmark, am Sonntag können und sollen Sie entscheiden, wer mein Nachfolger im Amt des Landrates wird. Ich wünsche mir sehr, dass Sie vom Wahlrecht auch in der nötig gewordenen Stichwahl Gebrauch machen, um einen demokratisch legitimierten neuen Landrat zu bestimmen. Denn Sie entscheiden, wer Ihre Interessen künftig vertreten wird. Angesichts der vor uns liegenden Aufgaben ein wichtiger demokratischer Akt und eine bedeutsame Aufgabe.“

Personalausweis beim Urnengang nicht vergessen

Laut Kreisverwaltung wurden keine neuen Wahlbenachrichtigungskarten versandt, „denn die Wahlbenachrichtigung zur Hauptwahl beinhaltete bereits die Mitteilung zur Stichwahl“. Sollte sie „aus welchem Grund auch immer nicht mehr in Ihrem Besitz sein, können Sie trotzdem wählen gehen. Dazu suchen Sie am 20. Februar 2022 Ihr zuständiges Wahllokal auf und weisen sich mit Ihrem Personalausweis bzw. Reisepass aus, das ist ausreichend“.
Auch die Kreisverwaltung wirbt: „Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Stimmabgabe, denn nur mit einer bestimmten Anzahl an Stimmen ist das Quorum für eine gültige Wahl erreicht! Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, die jedoch mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigten umfassen muss.

Einer der beiden Kandidaten muss mindestens 27.404 Stimmen auf sich vereinen

Das heißt in Zahlen ausgedrückt, einer der beiden Kandidaten muss mindestens 27.404 Stimmen auf sich vereinen, wenn die Anzahl der Wahlberechtigten auch zur Stichwahl bei 182.692 liegt.“ Fakt ist: „Wird dieses Quorum nicht erreicht, dann wird der Landrat nach einer erneuten Ausschreibung durch die Abgeordneten im Kreistag gewählt.“
Das „dient letztlich der Sicherstellung einer kontinuierlichen Amtsausübung durch den so ernannten neuen Landrat“, begründet Wolfgang Blasig, „aber die besondere Bedeutung der Direktwahl durch den Bürger und die Bürgerin kann ein Kreistag zwar ersetzen – aber nicht ausfüllen. In diesem Sinne ­ bitte nutzen Sie Ihr Wahlrecht am Sonntag!“