Hund in Fürstenwalde
: Balu schnappt nach Frau und muss zurück ins Tierheim – für immer?

Der dreijährige Mischlings-Hund Balu hatte ein schönes Zuhause in Fürstenwalde. Doch als er nach einer Radfahrerin schnappte, griff das Ordnungsamt ein. Balu und die Halter sind nun unglücklich.
Von
Hagen Bernard
Eisenhüttenstadt
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Der dreijährige Balu wurde vom Fürstenwalder Ordnungsamt gerade als gefährlicher Hund eingestuft. Nachdem der Einspruch der Halter vom Ordnungsamt abgelehnt wurde, musste der Mischling wieder zurück in das Tierheim an der Oderlandstraße. Die Chefin Ute Valentin streichelt gerade ihren Schützling.

Hagen Bernard

Muss der dreijährige Balu den Rest seines Daseins im Tierheim an der Oderlandstraße in Eisenhüttenstadt verbringen? Dieses Szenario droht, denn vor wenigen Tagen musste dieses von Ute Valentin geführte Tierheim seinen ehemaligen Schützling wieder zurücknehmen.

Der im Mai 2020 geborene Mischling Balu stammt aus Rumänien. Nach einem halbjährigen Aufenthalt im Tierheim bekam er im April 2021 ein neues Zuhause in Fürstenwalde. „Er war süß als Welpe“, erinnert sich Ute Valentin.

In Fürstenwalde lebte Balu als Haus- und Hof-Hund auf einem eingezäunten Grundstück und hatte einen Zwinger. Die Familie kam laut Ute Valentin mit ihrem Hund sehr gut zurecht.

Balu biss eine Radfahrerin

Bis er vor kurzem bei einer Radfahrerin mal zuschnappte. „Wahrscheinlich hat sich Balu nur erschreckt, weil es eine für ihn ungewohnte Situation war“, vermutet Tierheim-Mitarbeiterin Sylvia Pantel.

Während es die Radfahrerin eher als Vorsichtsmaßnahme mit einer kurzen Untersuchung beim Arzt bewenden lassen wollte, meldete eine eigentlich am Geschehen unbeteiligte Frau das Ganze dem Ordnungsamt.

Gibt es nach einem Hundebiss eine Anzeige, prüft das Ordnungsamt, ob der Hund als gefährlich eingestuft werden muss. Der Halter bekommt nach einem gemeldeten Biss einen Anhörungsbogen zugeschickt, in dem er sich zum Vorfall äußern kann.

Als die gerade im Urlaub weilende Familie den Anhörungs-Termin verpasste, ordnete das Amt die Abgabe des Hundes an und stufte ihn außerdem als gefährlich ein.

Ist ein Hund von der Behörde als gefährlich eingestuft worden, wird die Haltung des Hundes erlaubnispflichtig und es muss ein Wesenstest abgelegt werden.

Einen Wesenstest lehnte laut Ute Valentin das Ordnungsamt mit der Begründung ab, dass der Hund diesen jetzt nicht bestehe. Zwar ging die Familie nach dem abgelehnten Widerspruch erneut in Widerspruch, musste aber dennoch ihren Liebling erst einmal ans Tierheim abliefern.

Balu lässt sich im Tierheim streicheln

„Der Hund ist nicht gefährlich. Wir können ihn bereits seit seiner Ankunft ohne weiteres streicheln. Bei Fremden würde ich jedoch vorsichtig sein. Er scheint mir etwas ängstlich zu sein, doch das kann ich besser nach einigen Tagen beurteilen. Wahrscheinlich benötigt er mehr Erziehung. Das hat das Ehepaar wahrscheinlich versäumt, diesen Vorwurf muss es sich gefallen lassen. Balu hört nicht. Man muss schon mit einem Hund arbeiten. Als er dorthin kam, war er erst ein Jahr alt. Da hätte man viel machen können. Doch auch jetzt ist noch nichts verloren, man benötigt nur mehr Zeit dafür“, erklärt Ute Valentin.

Die Tierheimleiterin hofft auf einen interessierten Halter, der auch mit solchen als gefährlich eingestuften Hunden arbeiten darf. Ansonsten wirkt Ute Valentin auf einen Wesenstest hin, um Balu bessere Vermittlungschancen zu ermöglichen.

Tierpension, Oderlandstraße 3, Eisenhüttenstadt, Tel. 03364 283442