Raser und Radfahrer
: Was die verschärften Verkehrsregeln für Frankfurt bedeuten

Auch in Frankfurt werden Temposünden und Rücksichtlosigkeiten gegenüber Radfahrern bald härter bestraft.
Von
René Matschkowiak
Frankfurt (Oder)
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Scheuers Verkehrsreform: Auch in Frankfurt werden Temposünden und Rücksichtlosigkeiten gegenüber Radfahrern - wo wie hier das Halten auf einem Radschutzstreifen - bald härter bestraft. Wann genau die Novellierung der Straßenverkehrsordnung genau in Kraft tritt, steht noch nicht fest.

René Matschkowiak

Es ist ein zentraler Punkt der Reform der Straßenverkehrsordnung von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU), der die Bundesländer im Bundesrat kürzlich zugestimmt hatten. Und Scheuer will sich nicht lange bitten lassen, dass Gesetz so schnell wie möglich in Kraft treten zu lassen. Innerorts soll es dann schon ab 16 Stundenkilometer über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit einen Punkt in Flensburg geben. Bisher war das erst ab 21 km/h zu viel der Fall. Den Führerschein sollen Autofahrer bei mindestens 21 km/h mehr abgeben. Wer also in einer 30er–Zone mit Tempo 51 geblitzt wird, muss dann vorübergehend auf Bus und Bahn oder das Rad umsteigen. Bisher war man erst ab 31 km/h innerorts seinen Führerschein los.

Zugleich sollen Radfahrer durch mehrere geänderte Gesetzesparagrafen besser geschützt werden. Inwiefern die neuen Regeln dann in Städten wie Frankfurt (Oder) auch kontrolliert werden können, bleibt fraglich. Bisher geplant ist innerorts ein seitlicher Mindestabstand für Autofahrer von 1,50 Meter beim Überholen eines Radfahrers. Bisher war diese Zahl nicht exakt festgelegt. Außerorts sollen Pkw und Lkw verbindlich wenigstens zwei Meter Abstand halten. Die Abstandsregelungen sollen auch gelten, wenn Autofahrer Radler auf den sogenannten Schutzstreifen überholen. Die Erfahrung in Frankfurt zeigt: Kfz–Fahrer gehen oft von einer unsichtbaren Wand aus, wenn gestrichelte Linien den Radweg anzeigen, anstatt tatsächlich Abstand zu halten, wie beispielsweise in der Kopernikusstraße. Kontrollieren lassen werden sich Abstände beim Überholen wohl auch in Zukunft kaum. „Dafür ist dann auch die Polizei und nicht das Ordnungsamt zuständig, da es sich um den fließenden Verkehr handelt“, erklärt Kora Kutschbach von der Stadt.

Für das Parken auf Geh– und Radwegen sowie für das Halten in zweiter Reihe sind künftig höhere Bußgelder vorgesehen. Bisher kostete so ein Verstoß 15 bis 30 Euro. Zukünftig werden 55 und bis 100 Euro fällig sein. Bei Gefährdung – wenn ein Radfahrer oder Fußgänger beispielsweise wegen eines Falschparkers auf die Straße ausweichen muss und ins Straucheln kommt – wird es sogar einen Punkt geben.

Auch andere Parkverstöße werden teurer, wie beispielsweise das Parken auf Straßenbahnschienen mit Behinderung, das bald 70 statt 35 Euro kostet. In Booßen besonders beliebt: das Parken auf dem Radschutzstreifen vor dem Bäcker und der Schule. Bisher war das Halten dort bis zu drei Minuten sogar gestattet. Doch das geht künftig nicht mehr. Dann gilt Halteverbot auf den gekennzeichneten Radwegen mit den entsprechend höheren Bußgeldern. Erhöht wird auch das Bußgeld für Radfahrer, die verbotenerweise den Gehweg benutzen. 55 bis 100 Euro (statt 10 bis 25 Euro) sollen Radfahrer dann berappen. Kritisch kann man das in Straßen wie der Karl–Liebknecht–Straße sehen. Hier endet ein Radweg im Nichts vor einem Gehweg, den man nicht weiter befahren darf. Zumal die Straße für Radler schwierig ist, sie ist eng, rechts und links parken Autos.

Umstellung braucht etwas Zeit

Inwieweit sich die geplanten Gesetzesänderungen auf das Ordnungsamt auswirken werden, ist noch nicht bekannt. „Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann der zukünftige personelle Aufwand nicht eingeschätzt werden“, so Kutschbach. „Die Novellierung der Straßenverkehrsordnung ist wie bekannt noch nicht rechtskräftig und erfahrungsgemäß nimmt auch die Einarbeitung der Veränderungen und die Neuaufnahme von Tatbeständen in den bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog eine geraume Zeit in Anspruch. Eine Veränderung in der Verwarn– oder Bußgeldhöhe lässt keinen Schluss auf die Personalbereitstellung zu“, erklärt sie.

Mehr Rücksicht — so viel ist klar – können sowohl Auto– als auch Radfahrer auch ganz ohne Novelle nehmen.