Prozess in KW
: Radfahrer stirbt bei Groß Köris wegen „drei Sekunden Unachtsamkeit“

Die Verhandlung in Königs Wusterhausen wirft Fragen auf. Wie neblig war es bei dem tödlichen Unfall bei Groß Köris wirklich? War Kokain im Spiel? War der Fahrer abgelenkt oder einfach zu schnell?
Von
Maria Häußler
Königs Wusterhausen
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Frau wird von zwei Autos erfasst: Ein Polizeiauto und ein Rettungswagen mit Blaulicht. (Illustration) (zu dpa: «Frau wird von zwei Autos erfasst und stirbt»)

Bei dem tödlichen Unfall in der Nähe von Groß Köris war die Sicht schlecht. Im Amtsgericht in Königs Wusterhausen wird diskutiert wie schlecht. (Symbolbild)

Jens Kalaene/dpa
  • Prozess in Königs Wusterhausen: tödlicher Radunfall auf der L74 bei Groß Köris im Fokus.
  • Angeklagter fuhr laut Anklage 104–110 km/h und bremste nicht, Sicht war stark eingeschränkt.
  • Gutachter: Unfall vermeidbar, Radfahrer fuhr ganz rechts – keine Bremsspuren am Transporter.
  • Kokain-Schnelltest war positiv, Bluttest jedoch negativ; Vorstrafen wegen Tempoverstößen.
  • Urteil: 120 Tagessätze à 80 Euro – Richter sprach von „drei Sekunden Unachtsamkeit“.

Die Zusammenfassung wurde von einer generativen künstlichen Intelligenz erstellt.

Auf einem Bildschirm im Saal 1 des Amtsgerichts Königs Wusterhausen erscheinen Bilder von einem Unfallort. Eine in Blaulicht getauchte Szene von Rettungskräften in Warnwesten an einem nebligen Morgen im Januar 2025. Der Angeklagte reibt sich bei diesem Anblick das Gesicht.

Mit seinem Transporter soll der 41‑jährige Handwerker aus Beeskow auf der L74 Richtung Märkisch Buchholz einen Fahrradfahrer überfahren haben. „Fahrlässige Tötung“ lautet die Anklage. Die Landstraße liegt südlich von Groß Köris.

Zur Verhandlung sind auch Freunde des Geschädigten und dessen Schwester gekommen. Der Angeklagte selbst ist in Begleitung erschienen, offenbar seine Ehefrau. Er selbst ist auffällig groß und breit gebaut, sein ausrasierter Nacken ist tätowiert und er trägt einen Vollbart. Während der Verhandlung schweigt er.

War der Unfall bei Groß Köris vermeidbar?

Der Verteidiger erklärt, sein Mandant sei außerstande, sich selbst einzulassen. Dann erklärt er stellvertretend, dass es seinem Mandanten leid tue, dass eine Person zu Tode gekommen ist, und er sich nicht erklären könne, wie es dazu kam. Die Sicht sei außerordentlich schlecht gewesen, was seine Unaufmerksamkeit in dem Moment nicht relativieren soll. An ihm und seiner Frau gehe auch nicht spurlos vorbei, dass ein Mensch gestorben ist.

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Laut Anklageschrift war es 6 Uhr morgens. Der Angeklagte soll 104 bis 110 km/h schnell gefahren sein. An diesem Stück der Landstraße gibt es keinen Fahrradweg. Er erfasste den Radfahrer demnach mit der rechten vorderen Fahrzeugrampe. Der Geschädigte verstarb noch am Unfallort an einem Schädel-Hirn-Trauma. Der Fahrer bremste laut Staatsanwalt nicht ab. „Er hätte den Unfall vermeiden können“, sagt er.

„Vermeidbar“ nennt den Unfall auch der Sachverständige, der mehr als eine Stunde lang anhand von Darstellungen ausführt, wie das Auto den Fahrradfahrer erfasste. Bremsspuren seien nicht erkennbar gewesen und der Radfahrer habe sich ganz rechts gehalten, was anhand der Aufprallspuren auf der Motorhaube erkennbar sei.

Der Verteidiger stellt daraufhin viele Fragen. Ob er die Lampen der Fahrzeuge vor Ort getestet hätte und ob es nicht nebliger war als vom Sachverständigen angenommen. Dazu zeigt der Verteidiger Fotos vom Unfallort, von der Feuerwehr und aus der Märkischen Allgemeinen Zeitung, auf denen mehr Nebel zu sehen ist als auf dem Foto der Polizei. Es geht um den Unterschied zwischen 250 und 100 Metern Sichtbarkeit.

Diese Argumentation macht die Anwältin der Nebenklage aber mit nur einem Satz zunichte: „Dann hätte er nicht so schnell fahren dürfen“, sagt Beate Böhler. Bei schlechter Sicht sei es schließlich unverantwortlich, die Höchstgeschwindigkeit auszureizen.

Hat der Angeklagte aus Beeskow Kokain konsumiert?

Der Angeklagte ist unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung vorbestraft. Außerdem musste er bereits zweimal hohe Strafen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen bezahlen: zuletzt 195 Euro. Dazu wurde ihm ein Monat Fahrverbot auferlegt. Ein Polizist sagt zudem als Zeuge aus, dass der Angeklagte am Unfallort positiv auf Kokain getestet wurde. Diesen Verdacht bestätigte der Bluttest allerdings nicht.

Kokain ist laut der Website Bußgeldkatalog.org im Blut nur sechs bis 24 Stunden nachweisbar. Im Urin wird neben Kokain auch das Abbauprodukt von Kokain getestet, Benzoylecgonin. Dieses ist bis zu vier Tage lang oder bei stärkerem Konsum sogar drei Wochen lang nachweisbar, Kokain nur einige Stunden. Es wäre also möglich, dass der Kokainkonsum länger als 24 Stunden zurücklag und deshalb nur der Urintest positiv war.

Die Staatsanwaltschaft sieht den Anklagevorwurf bestätigt. Unachtsamkeit sei der Grund. Er fordert acht Monate auf Bewährung und 1000 Euro Geldstrafe. Die Anwältin der Nebenklage verliest zunächst eine Erklärung der Schwester des Geschädigten, die selbst nicht vor Ort ist. „Er war ein herzensguter, sanftmütiger Mensch“, heißt es dort.

„Er war ein herzensguter und sanftmütiger Mensch.“
Schwester des Geschädigten
Erklärung der Nebenklage zum Verstorbenen

Der Tatvorwurf habe sich unabhängig vom Nebel bestätigt und der Angeklagte sei eine Erklärung schuldig geblieben: „So hätte meine Mandantin keine Entschuldigung angenommen“, sagt Anwältin Böhler. Sie fordert eine Bewährungsstrafe und ein Fahrverbot.

Der Verteidiger weist auf eine „große Anzahl von Unsicherheiten“ hin. Man hätte manches präziser feststellen müssen: Der Sachverständige setze voraus, dass das Licht an war und normale Leuchtkraft hat, und es mache einen Unterschied, ob es 250 oder 100 Meter Sichtweite waren. „Es wird möglicherweise eine Unaufmerksamkeit gegeben haben“, sagt er. Es sei auch richtig, dass man bei mehr Nebel langsamer fahren muss, aber es sei eine „kurze Zeitspanne von drei Sekunden“, die dem Angeklagten vorzuwerfen sei.

Dieser Argumentation folgt der Richter in der Begründung seines Urteils zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 80 Euro. Er zählt langsam von 21 aufwärts, um zu verdeutlichen, wie kurz drei Sekunden Unaufmerksamkeit sind. „Das ist ein Stück weit menschlich“, sagt er. Beim Urteil müsse man sich auf den Kern des Vorwurfs konzentrieren: „Was hat er falsch gemacht?“ Bei dieser Sichtweite hätte er nur 70 bis 80 km/h schnell sein dürfen. „Es ist dem Wesen des Straßenverkehrs zueigen, dass geringe Nachlässigkeit gravierende Folgen hat.“

„Nicht einmal den Führerschein haben sie ihm weggenommen“, kommentiert einer der Zuschauer nach der Verhandlung. Die Anwältin der Nebenklage erklärt gegenüber der Redaktion, dass das Gericht keine grobe Pflichtverletzung sah, wegen des negativen Bluttests auf Kokain. Sie sei aber der Meinung, dass man den Führerschein wegen der Vorstrafen und der fehlenden Erklärung, wie es zu dem Vorfall kam, hätte entziehen können. „Ob jetzt noch ein Fahrverbot ausgesprochen wird, obliegt der Behörde“, sagt die Anwältin aus Berlin. „Dann aber nicht als Strafe, sondern als Prävention.“

Die Nebenklage könne bei diesem Urteil keine Rechtsmittel einlegen, so Böhler. Der Staatsanwalt und der Verurteilte haben diese Möglichkeit noch binnen einer Woche.