Gewalt bei Königs Wusterhausen
: Junger Mann beraubt und zusammengeschlagen

In Königs Wusterhausen steht ein 20-Jähriger vor Gericht. Zusammen mit einem Mittäter soll er einen Gleichaltrigen attackiert haben. Warum der Richter die Entschuldigung nicht ernst nimmt.
Von
Maria Häußler
Königs Wusterhausen
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Ein 24-Jähriger musste nach einem Messerangriff in der Entengasse in Murrhardt notoperiert werden.

ARCHIV - 25.03.2018, Niedersachsen, Großburgwedel: Blut auf einem Bürgersteig am Tatort eines Messerangriffs in einem Wohngebiet. Nach einem Streit mit Jugendlichen in einem Supermarkt ist eine Frau in Niedersachsen auf offener Straße mit einem Messer niedergestochen worden. Die 24-Jährige kam am Samstagabend mit lebensgefährlichen Verletzungen in ein Krankenhaus. (dpa zu Der Weiße Ring fordert mehr Einsatz im Kampf gegen Femizide - Tötungen von Frauen und Mädchen aufgrund ihres Geschlechts) Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Der damals 19-Jährige Angeklagte soll in Zeuthen bei Königs Wusterhausen einen jungen Mann im gleichen Alter beraubt und zusammengeschlagen haben. Er widerspricht und entschuldigt sich trotzdem. (Symbolfoto)

Hauke-Christian Dittrich/dpa
  • 20-Jähriger wegen räuberischer Erpressung und Körperverletzung vor Gericht in Königs Wusterhausen.
  • Tat im September 2024: Jacke und Tasche geraubt, Opfer geschlagen, Schwellungen und Prellungen erlitten.
  • Angeklagter entschuldigt sich, doch Richter glaubt ihm wegen ähnlicher Vorfälle nicht.
  • Urteil: 1,5 Jahre auf Bewährung, 60 Sozialstunden, Therapie- und Suchtberatungsauflagen.
  • Richter warnt: Weitere Taten führen direkt ins Gefängnis. Urteil ist nach einer Woche rechtskräftig.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Vor dem größten Saal im Amtsgericht Königs Wusterhausen warten zwei junge Männer. Der eine breit gebaut und in Begleitung von zwei Personen, die seine Eltern sein könnten. Der zweite schmächtig, runde Brille und in Begleitung eines dicken älteren Herrn, der ihm immer wieder wohlwollend auf die Schulter klopft und seiner Anwältin, die eindringlich auf ihn einredet.

Zu Beginn der Verhandlung Mitte September wirft die Staatsanwältin dem Schmächtigeren der beiden eine gemeinschaftliche räuberische Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor. Der zweite Täter sei „unbekannt“, der Angeklagte nennt aber im Gerichtssaal seinen vollen Namen. Der zweite Mann im gleichen Alter wird später als Geschädigter und Zeuge aufgerufen.

Der 20-jährige Angeklagte soll laut Anklageschrift im September 2024 zusammen mit anderen in der Goethestraße in der Nähe des S-Bahnhofs Zeuthen auf den Geschädigten zugegangen sein. Die Worte „schöne Weste hast du, lass sie mich anziehen“ und „gib sie mir jetzt“ sollen gefallen sein. Die Täter sollen ihm demnach die Umhängetasche und Jacke abgenommen, das Geld in der Tasche aber zurückgegeben haben. Schließlich soll es zu Schlägen gekommen sein. Der Geschädigte erlitt demnach Schwellungen im Gesicht und eine Wunde am Nasenflügel.

Beraubt in Zeuthen: Faustschläge ins Gesicht

Der Angeklagte zögert, als der Richter ihn fragt, ob er eine Aussage machen will. „Erst mal nicht“, sagt er und wiegt dabei den Kopf hin und her. Dann äußert er sich doch noch. Er sei zwar dabei gewesen, habe aber nichts gesagt und auch nicht zugeschlagen. „Mit der Weste konnte ich nichts anfangen, die ist mir zu groß“, sagt er. Allerdings habe er das Parfum angenommen, das sein Freund aus der Tasche des Geschädigten genommen und ihm gegeben habe.

Der Geschädigte sagt, es seien zuerst vier Täter gewesen, dann zwei. „Ja, der Angeklagte war dabei und hat die Standardsachen gesagt“, sagt er. Auf Nachfrage, was denn die Standardsachen seien, antwortet er: „Rede nicht so viel, sonst passiert was“ und „manchmal wird man halt einfach abgezogen.“ Der Angeklagte sei es auch gewesen, der ihm die Jacke abgenommen habe. Wer ihm den Geldbeutel samt Inhalt zurückgegeben hat, wisse er nicht mehr.

Auch von wem die Faustschläge ausgingen, kann er nicht sagen. „Ich war total perplex“. Er habe Blutergüsse und Kratzer im Gesicht und eine Prellung an den Rippen davongetragen. Bei der Verhandlung bleibt unklar, wie gut er die Täter kannte. Der Angeklagte habe ihn angerufen, um sich zu entschuldigen. Der Angeklagte gibt an, „herumgefragt“ zu haben, um die Nummer herauszufinden. „Ich kenne ihn nicht. Man sieht sich vielleicht zweimal im Jahr“, sagt der Geschädigte.

Der Richter will den Zeugen gerade entlassen, da holt der Angeklagte einen Zettel hervor und liest eine Entschuldigung ab: „Ich übernehme die volle Verantwortung. Ich möchte, dass du weißt, dass ich aus der Sache gelernt habe.“ Richter Stephan Lehmann sagt offen, dass er ihm die Reue nicht abkaufe. Eine Verhandlung vor eineinhalb Jahren sei ähnlich abgelaufen: Der Vorwurf einer räuberischen Erpressung und Körperverletzung, eine vorgelesene Entschuldigung und Versprechen der Besserung. Auch im Jahr 2022 kam es schon zu Schlägen und einer Erpressung.

Die Berichte der Bewährungshilfe schildern, dass der Angeklagte eine Ausbildung zum Sozialassistenten begonnen hat, Fußball spielt und eine Verhaltenstherapie machen möchte. Auch bei der Suchtberatung war er laut Anwältin einmal und hat einen nächsten Termin. Im Bericht ist auch die Rede von Problemen im Elternhaus, vor allem das Verhältnis zum Vater sei angespannt.

Die Staatsanwältin sagt in ihrem Plädoyer, dass sie dem Angeklagten nicht glaubt, dass die Tat ausschließlich vom unbekannten Täter ausgegangen ist. Dass sie eine „schädliche Neigung“ bei ihm sehe, wegen der Wiederholung der Tat. Mit Ausbildung, Therapie und Suchtberatung habe er gerade erst begonnen, sagt sie. Allerdings sei er zum Tatzeitpunkt erst 19 Jahre alt gewesen. Weil er zu Hause wohnt und gerade seine Ausbildung angefangen hat, sei er als Jugendlicher zu behandeln.

Amtsgericht Königs Wusterhausen: Eine Warnung

Die Staatsanwältin beantragt 1 Jahr und 6 Monate und diese zur Bewährung auszusetzen. Auflagen sollen die Therapie, die Suchtberatung und 60 Sozialstunden sein. „Nehmen Sie sich das zur Warnung“, sagt sie. „Sollte noch eine Person von Ihnen abgezogen werden, sitzen Sie im Gefängnis.“ Die Verteidigung argumentiert, dass der Geschädigte möglicherweise versuche, den zweiten Täter zu schützen. Er will teilweise nicht mehr gewusst haben, was von wem ausging.

Dieses Argument lässt Richter Lehmann nicht gelten. Es gebe keinen Zweifel an der Aussage des Geschädigten. Er folgt in seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. „Wir glauben Ihnen kein Wort, wir können die Entschuldigung nicht ernst nehmen“. Die Bewährung mit drei Jahren Bewährungszeit habe er lediglich bekommen, weil bisher keine Jugendstrafe vollzogen ist.

Trotz der eineinhalb Jahren auf Bewährung, den 60 Sozialstunden und den anderen Auflagen lächelt der Angeklagte, als er den Gerichtssaal verlässt. Falls innerhalb einer Woche keine Berufung oder Revision eingelegt wird, ist das Urteil rechtskräftig.