Bürgermeister in Rheinsberg: Schwochow verliert Prozess, Vorwürfe müssen unterbleiben

Rheinsbergs Bürgermeister Frank-Rudi Schwochow erhebt schwere Vorwürfe gegen die Geschäftspartner von OPR-Landrat Reinhardt beim Bau des Flüchtlingsheims Flecken Zechlin. Einige darf er nun nicht mehr öffentlich äußern, hat das Gericht entschieden.
Christian Bark- OVG Berlin-Brandenburg verbot Schwochow bestimmte Vorwürfe gegen zwei Privatpersonen.
- Er darf Drohungen und Auflauern nicht mehr behaupten – auch Untreue-Vorwurf ist zu unterlassen.
- Die Stadt Rheinsberg muss das Youtube-Video „1 Million veruntreut? Anzeige ist raus!“ löschen.
- Der Senat sah amtliches Handeln und einen Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot, Meinungsfreiheit greift nicht.
- Beschwerden der Kläger hatten im Wesentlichen Erfolg, die Beschlüsse sind unanfechtbar.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Sie sollen ihn persönlich bedroht und sich an Steuergeld bereichert haben – und damit für Kostenexplosionen und Bauverzug an der Unterkunft für Flüchtlinge in Flecken Zechlin verantwortlich sein. Rheinsbergs Bürgermeister Frank-Rudi Schwochow (BVB/Freie Wähler) fährt mit seinen Vorwürfen gegen die ehemaligen Geschäftspartner von Landrat Ralf Reinhardt (SPD) starke Geschütze auf.
Marko Lehmann und Jens Clausen hat Schwochow bei vielen Gelegenheiten in aller Öffentlichkeit immer wieder als „Ganoven“ und „zwielichtige Geschäftspartner“ bezeichnet. Zuletzt wiederholte der Verwaltungschef das auch im Prozess wegen Untreue und Verleumdung vor dem Amtsgericht Neuruppin 2025. Hier saß Schwochow allerdings selbst auf der Anklagebank, nicht Lehmann und Clausen.
Beide waren bei den Verhandlungen allerdings gelegentlich im Publikum vertreten. Der Bürgermeister hatte immer wieder verhindern wollen, dass das Flüchtlingsheim in einem ehemaligen Hotel in Flecken Zechlin an den Start gehen kann. Ihm zufolge ist das der falsche Ort dafür. Jüngste Prozesse vor Gericht hatte Schwochow aber zuletzt allesamt verloren.
Schwochow muss Video auf Youtube löschen
Nicht nur Landrat Reinhardt, der Schwochow unter anderem wegen Verleumdung verklagt hatte, war gegen den Bürgermeister juristisch vorgegangen. Das taten auch Lehmann und Clausen. Unter anderem gegen Äußerungen auf Schwochows Youtube-Kanal „Anständig bleiben“ und getätigte Aussagen in der Öffentlichkeit. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat jetzt zugunsten der Kläger entschieden.
„Die Stadt Rheinsberg muss Äußerungen ihres Bürgermeisters über zwei Privatpersonen unterlassen“, teilte OVG-Sprecher Thomas Jacob in einer schriftlichen Erklärung am Freitag (17. April) mit. Der 12. Senat untersagte damit der Antragsgegnerin, der Stadt Rheinsberg, mit den Beschlüssen zum einen wörtlich oder sinngemäß Behauptungen aufzustellen oder zu verbreiten.
Hierbei handelt es sich um die Behauptung, der Antragsteller des Verfahrens habe dem Bürgermeister „mehrfach gedroht“ und dem Bürgermeister sei durch Personen, die dem Antragsteller zuzurechnen seien, „aufgelauert“ worden. Verbunden mit der Aufforderung, er solle „endlich mal [seine] Schnauze halten“.
Zum anderen gab der Senat der Antragsgegnerin Folgendes auf: Die Behauptung und jede vergleichbare Stellungnahme, dass sich der Antragsteller des Verfahrens wegen einer Zahlung von 500.000 Euro durch den Landkreis Ostprignitz-Ruppin für das Asylheim Flecken Zechlin der Untreue strafbar gemacht habe, seien zu unterlassen.
Außerdem muss Schwochow das am 26. Oktober 2025 veröffentlichte Video „1 Million veruntreut? Anzeige ist raus!“ auf seinem Youtube-Kanal löschen. „Damit hatten die Beschwerden der beiden Antragsteller gegen zwei Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Potsdam, das die Eilrechtsschutzanträge abgelehnt hatte, im Wesentlichen Erfolg“, so Thomas Jacob.
Rheinsbergs Bürgermeister soll Unterstellungen lassen
Nach Ansicht des Senats habe der Bürgermeister bei den fraglichen Äußerungen in amtlicher Funktion so gehandelt, dass diese der Antragsgegnerin zuzurechnen seien. Die Äußerungen überschritten demnach die Grenze des bei amtlichen Äußerungen eines Hoheitsträgers Erlaubten und genügten nicht mehr dem Sachlichkeitsgebot.
„Einem Amtsträger ist es in Wahrnehmung seiner amtlichen Funktion nicht erlaubt, wie hier, ambivalente Äußerungen zu treffen und dabei rechtswidriges Handeln Dritter anzudeuten und zu unterstellen“, erklärte der OVG-Sprecher. Das Grundrecht der Meinungsfreiheit komme ihm insoweit nicht zugute. „Die Beschlüsse sind unanfechtbar.“


