Gute-Kita-Gesetz
: Kommunen haben viel Arbeit mit dem Gute Kita-Gesetz

Oberhavels Kommunen bewerten das Gute-Kita-Gesetz als Träger der meisten Kindertagesstätten im Landkreis ganz unterschiedlich.
Von
Burkhard Keeve
Oberhavel
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Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD, hinten, 2.v.l) besuchte eine Hamburger Kita, später unterzeichnete sie die Vereinbarung zum "Gute-Kita-Gesetz".

Christian Charisius

Äußerst kritisch ist Leegebruchs amtierender Bürgermeister Martin Rother (CDU). „Das Gute-Kita-Gesetz kostet die Gemeinde 20 Euro pro Kind und Monat.“ Die Ausführung sei „desaströs“. Bis heute hätte die Gemeinde „nur einen Gesetzesentwurf aus dem Juni“ vorliegen. „Gleichzeitig sollen wir aber belegen, dass alle Eltern informiert sind. Dabei kenne ich die gesetzliche Grundlage gar nicht“, so Rother.

Ähnlich argumentiert der Städte- und Gemeindebund Brandenburg. „Entgegen anderen Verlautbarungen wird die Beitragsbefreiung zu einem großen Teil von den Städten und Gemeinden bezahlt,“ sagte Jens Graf, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg. Nach ihren Berechnungen kosten die Beitragsfrei­stellungen monatlich pro Kind 25,92 Euro. Das Land erstattet davon lediglich 12,50 Euro. „Den Rest müssen die Kommunen aufbringen“, so Graf.

In Velten wollen die Linken auch mittlere Einkommen entlasten, das geht aus einem aktuellen Antrag hervor. Denn wer nur ein paar Euro über der Einkommensgrenze von 20 000 Euro liege, „zahlt mit einem Mal den vollen bisherigen Betrag“, so die Veltener Linken.

Die Stadt Hohen Neuendorf ist selbst kein Träger von Kindertagesstätten. Anders sieht es bei den rund 250 Kindern aus, die in einer Tagespflegestelle betreut werden. Dort sei der Anteil der Bedürftigen nach Angaben von Stadtsprecherin Ariane Fäscher allerdings sehr gering. Birkenwerder ist schnell. Bislang seien zirka 20 Anträge bewilligt worden und die Verträge zum August beitragsfrei gestellt worden.

In Oberkrämer werden bei allem bürokratischen Aufwand auch die Vorzüge des Gute-Kita-Gesetzes hervorgehoben. Dabei geht es vor allem um längere Öffnungszeiten, für die es nunmehr Zuzahlungen gibt. Hier setzt das neue Gesetz an. „Für jedes Kind, das länger als acht Stunden in der Einrichtung ist, gibt es pro Kind 600 Euro pro Jahr für mehr Personal“, sagt Hauptamtsleiter Ronny Rücker.  „Die Mittel müssen von uns beantragt werden.“ In Oberkrämer seien davon 94 Kinder betroffen. Damit stünden der Gemeinde pro Jahr 56 000 Euro zu. „Wir bekommen also eine Vollzeitstelle finanziert“, resümiert Rücker.

Im Löwenberger Land sind die Eltern auf die Änderungen öffentlich hingewiesen worden. „Bislang ist die Nachfrage jedoch eher verhalten“, sagt Roland Grü­ber, Haupt- und Sozialamtsleiter. Fürstenberg hat kaum bürokratischen Aufwand mit dem neuen Gesetz: "Die Kommune profitiert von einer nagelneuen Kita-Satzung, die ohnehin mit Stichtag 1. August gilt“, so der Vize-Bürgermeister Sebastian Appelt. Sämtliche Daten über mögliche Beitragsfreistellungen ließen sich daraus entnehmen.

Wer befreit wird

Nach dem neuen Gesetz müssen keine Beiträge mehr zahlen:

Geringverdiener bis maximal 20 000 Euro Jahreseinkommen.

Eltern, die Arbeitslosengeld II vom Jobcenter beziehen. Eltern, die Sozialhilfe erhalten, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzes beziehen, einen Kinderzuschlag zum Kindergeld oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz erhalten.

Auch "Aufstocker" sind beitragsfrei.⇥bu