Corona-Zeiten
: Keine Quarantäne für die Demokratie

Im Zuge der Schutzmaßnahmen vor der Corona-Pandemie wurden Grund- und Freiheitsrechte eingeschränkt. Einen generellen Ausnahmezustand kennt das deutsche Rechtssystem aber nicht.
Von
Frank Hübner
Rathenow/Berlin
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Schriftstellerin Juli Zeh (li.) hier bei der im November 2019 erfolgten Auszeichnung mit dem Heinrich-Böll-Preis in Köln, beobachtet eigenen Angaben zu Folge das Corona-Phänomen, dass Politiker angetrieben von der Angst seien.

Stadt Köln

Im Jahr 1968 wurde ein Gesetzespaket (Notstandsgesetze) beschlossen, mit dem das Grundgesetz in insgesamt 28 Artikeln geändert bzw. ergänzt wurde. Gebrauch gemacht wurde von den Notstandsregelungen in der Geschichte der Bundesrepublik noch nicht. Sie sind im Wesentlichen für den Verteidigungsfall vorgesehen bzw. für Situationen, in denen durch Katastrophen oder gesellschaftliche Unruhen der gewöhnliche Gesetzgebungsprozess nicht eingehalten werden kann.

So kennt das Grundgesetz beispielsweise nur für den Verteidigungsfall ein Notparlament. Vorgesehen ist in Artikel 53a ein so genannter „Gemeinsamer Ausschuss“ aus 48 Mitgliedern von Bundestag und Bundesrat, wenn das Parlament nicht rechtzeitig zusammentreten kann. Davon sind zwei Drittel Abgeordnete des Bundestags und ein Drittel Mitglieder des Bundesrats.

In den letzten Tagen hat der Bundestag das Infektionsschutzgesetz geändert und dabei Regelungen zur Eindämmung der Pandemie ergänzt. Damit werden einige Grundrechte (Art. 8 Versammlungsrecht, Art. 11 Freizügigkeit und Art. 12 Berufsfreiheit) mit Gesetzesvorbehalt eingeschränkt. Das ist grundsätzlich nichts Neues, denn auch Grundrechte gelten nicht absolut, sondern im Rahmen von Schranken, die gesetzlich festgelegt sind. Allerdings müssen die Schranken geeignet und angemessen sein, um eine Einschränkung des Grundrechts zu rechtfertigen.

Hierüber ist in der aktuellen Situation eine intensive Diskussion entfacht, in der sich auch namhafte Verfassungsrechtler zu Wort gemeldet haben.

Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans Jürgen Papier, sagte: „Notlagenmaßnahmen rechtfertigen nicht die Außerkraftsetzung von Freiheitsrechten zugunsten eines Obrigkeits- und Überwachungsstaates.“ Und die geltenden Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen nannte er „schwerwiegende Grundrechtseingriffe“.

Weitaus kritischer sieht es der Göttinger Kirchen- und Verfassungsrechtler Hans Michael Heinig. Er sagte, „dass sich unser Gemeinwesen von einem demokratischen Rechtsstaat in kürzester Frist in einen faschistoid-hysterischen Hygienestaat“ verwandeln könnte. Das zeige sich unter anderem an der Absage der Ostergottesdienste „zum ersten Mal seit der Christianisierung Europas.

In jedem Krieg, in jeder Katastrophe haben die Gemeinden zusammen gebetet. Natürlich lässt sich das nicht durch Onlinegottesdienste auffangen“, meint Heinig.

Und Prof. Ulrich Battis, der lange Jahre Staatsrecht an der Berliner Humboldt-Universität lehrte, stößt sich vor allem an der militarisierten Sprache und den Vergleich zum Kriegsrecht.  "Wir sind trotz aller dramatisierenden Rhetorik nicht im Krieg“, so Battis. Und er rät: Verfassungsänderungen und Regelungen für Notfallparlamente solle man nicht übers Knie brechen.

Auch die Wahl-Havelländerin, Bestseller-Autorin und ehrenamtliche Richterin am Landesverfassungsgericht Brandenburg, Juli Zeh, hat sich am vergangenen Wochenende in einem Interview zu Wort gemeldet. Sie beobachte das Phänomen, dass Politiker angetrieben von der Angst seien, „man könne ihnen später vorwerfen, dass sie zu wenig getan haben. Also überbietet man sich lieber gegenseitig beim Vorschlagen immer neuer drakonischer Verordnungen und versucht zu punkten, indem man sich als starker Anführer aufspielt.“

Vielleicht sollten nicht nur die angesprochenen Politiker und berichtenden Journalisten, sondern wir alle das lange Osterwochenende nutzen, um den Grundrechtsteil des Grundgesetzes (Artikel 1 bis 19) wieder einmal zur Hand zu nehmen oder sogar die ein oder andere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Grundrechtsartikeln nachzulesen. Sicher keine leichte Kost, aber wohl eine gute Voraussetzung, um ohne Panik und demokratiezerstörenden Aktionismus weiterhin durch die Corona-Krise zu gelangen.