Amtsgericht Schwedt: Ungewöhnlicher Prozess gegen Ladendieb wegen zwei Flaschen Wodka

Ein Ladendieb musste sich vor dem Amtsgericht Schwedt verantworten.
Oliver Voigt- Vor dem Amtsgericht Schwedt ging es um Diebstahl von zwei Wodkaflaschen à 10,98 Euro.
- Der 47-Jährige war geständig und erklärte finanzielle Not als Motiv.
- Er legte Einspruch gegen den Strafbefehl über 450 Euro ein, um sich zu erklären.
- Staatsanwalt und Richterin stellten das Verfahren vorläufig ein.
- Auflage: 500 Euro in fünf Raten an ein Tierheim, danach endgültige Einstellung.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Eine unbedachte Tat bringt einen bis dahin unbescholtenen Mann vor Gericht. Der Fall ist selbst für die Richter besonders. Was war geschehen?
Ein Mann klaute in einem Einkaufmarkt zwei Flaschen Wodka zu je 10,98 Euro und wurde vom Hausdetektiv gestellt. Eine Anzeige war die Folge. Da der Sünder keine Vorstrafen hatte, also als Ersttäter galt, und der Wert der Ware geringfügig war, erging auf Antrag der Staatsanwaltschaft ein Strafbefehl in Höhe von 450 Euro.
Doch dagegen legte der 47-jährige Dieb Einspruch ein. Deshalb musste er sich wegen eines eigentlichen Bagatelldeliktes vor dem Strafrichter des Schwedter Amtsgerichtes verantworten.
Amtsgericht Schwedt: Ladendieb liefert Geständnis
Im Prozess war der Angeklagte geständig und schilderte sein Dilemma: „Das war ich und es tut mir sehr leid. Mir ging es damals finanziell sehr schlecht, nur deshalb habe ich bei dem Wodka zugegriffen“, gestand der Mann.
Das Geständnis wertete die Strafrichterin positiv: „Aber warum haben sie dann gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt?“, fragte die Richterin den Angeklagten.
„Ich habe Einspruch eingelegt, damit ich das Geschehen hier erläutern kann. Denn ich hatte in meinem Leben noch nie geklaut“, antwortete der Angklagte.
Er wäre damals arbeitslos geworden und seine Frau habe sich getrennt. „Ich musste mir eine neue Wohnung suchen und Möbel besorgen. Dann kam ich ins Schleudern, fand keinen Job und das Geld ging aus“, schilderte der Sünder seine damalige Lage. Er ergänzt: „Aber jetzt habe ich mich wieder gefangen, stehe in Arbeit und alles ist gut. Die Tat bereue ich aber sehr!“
Amtsgericht Schwedt: Ladendieb bereut seine Tat
Der Angeklagte ist nicht vorbestraft und es war wohl ein Ausrutscher in fataler Lage, so lautete die Argumentation des Staatsanwaltes für den Diebstahl geringwertiger Sachen. Ein Urteilsspruch sei im konkreten Fall nicht notwendig.
Bei der persönlichen Notlage und der gezeigten Reue schlug der Ankläger die Einstellung des Strafverfahrens gegen eine Geldauflage vor. Der Angeklagte soll 500 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen. „Ihr Vorteil: Es erfolgt kein Eintrag ins Strafregister und es fallen auch keine Verfahrenskosten, wie bei einem Urteilsspruch, an“, so der Jurist. Der Angeklagte stimmte zu.
Auch die Strafrichterin teilte diese Auffassung und stellte das Strafverfahren vorläufig ein. Dazu wurde verfügt, dass der Angeklagte 500 Euro in fünf Monatsraten an ein Tierheim zu zahlen hat. Ist die Zahlung erfolgt, wird das Verfahren endgültig eingestellt.

