Polizei in Küstrin-Kietz
: Sexualstraftäter (35) am Bahnhof festgenommen

Beim Grenzübertritt am Bahnhof Küstrin-Kietz ist ein 35-jähriger Mann aus Polen festgenommen worden. Gegen ihn lag ein Haftbefehl vor, unter anderem wegen sexueller Nötigung.
Von
Felix Krone
Küstrin-Kietz
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Der Bahnhof Küstrin-Kietz (Archivfoto): Hier nahmen Beamte einen 35-jährigen Polen fest, gegen den ein Haftbefehl vorlag.

Katja Gehring
  • Bundespolizei nahm am Bahnhof Küstrin-Kietz einen 35-jährigen Polen fest.
  • Kontrolle am Sonntagnachmittag gegen 14 Uhr ergab zwei Haftbefehle.
  • Vorwürfe: Erschleichen von Leistungen und sexuelle Nötigung – gesucht in Hamburg und Würzburg.
  • Zudem lag eine Wiedereinreisesperre bis Juni 2028 und ein Vollstreckungshaftbefehl vor.
  • Er zahlte 500 Euro nicht und kam zur 50-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in die JVA.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Wie die Bundespolizeiinspektion Angermünde mitteilt, kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Angermünde am Sonntagnachmittag (19. Juli) gegen 14 Uhr
im Rahmen der vorübergehend eingeführten Grenzkontrollen einen Mann.

Die Überprüfung des zuvor aus Polen eingereisten 35-Jährigen ergab nach Angaben der Bundespolizei, dass sowohl die Staatsanwaltschaft Hamburg als auch die Staatsanwaltschaft Würzburg den polnischen Staatsangehörigen unter anderem wegen des Erschleichens von Leistungen (umgangssprachlich „Schwarzfahren“) und sexueller Nötigung mit einem Haftbefehl suchen.

Darüber hinaus verhängte das Landratsamt Neustadt an der Waldnaab (Bayern) eine befristete Wiedereinreisesperre bis Juni 2028 und verfügte einen Vollstreckungshaftbefehl zur Ausweisung, Abschiebung oder Zurückweisung.

Mann (35) ins nächstgelegene Gefängnis gebracht

Die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei nahmen den Polen fest und konfrontierten ihn mit den Haftbefehlen.

Da er die noch offene Geldstrafe in Höhe von 500 Euro nicht bezahlen konnte, transportierten Einsatzkräfte den polizeibekannten Mann zur Verbüßung der 50-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt.