AfD in Brandenburg
: Landesverband klagt gegen Einstufung als „rechtsextrem“

Der Verfassungsschutz hat den Landesverband der AfD in Brandenburg als  „gesichert rechtsextrem“ hochgestuft. Erst schickte die Partei eine Abmahnung, jetzt zieht sie vor Gericht.
Von
dpa
Potsdam
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René Springer, Landesvorsitzender der Brandenburger AfD, nimmt am Landesparteitag der AfD Brandenburg teil. Der Landesverband seiner Partei wurde vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft.

Patrick Pleul/dpa
  • AfD Brandenburg klagt gegen Einstufung als „rechtsextrem“ durch Verfassungsschutz.
  • Landesvorsitzender René Springer nennt die Klage ein Signal gegen politische Verfolgung.
  • Eilantrag und Klage beim Verwaltungsgericht Potsdam eingereicht.
  • Innenministerin Katrin Lange trat zurück, Verfassungsschutzchef Jörg Müller wurde entlassen.
  • AfD fordert Stillhaltezusage und Aussetzung der Maßnahmen bis zur Hauptsache.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Die AfD in Brandenburg geht gerichtlich gegen die Einstufung der Landespartei als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ vor. Die Klage und ein Eilantrag würden am Dienstag beim Verwaltungsgericht Potsdam eingereicht, teilte der Landesverband mit. Damit will die AfD erreichen, dass die Einstufung für rechtswidrig erklärt und zurückgenommen wird.

Der Landesverfassungsschutz hatte den AfD-Landesverband vom Verdachtsfall zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ hochgestuft, was am 7. Mai bekannt wurde. Wegen der Kommunikation in dem Fall verlor zunächst Verfassungsschutzchef Jörg Müller seinen Posten, am Freitag trat dann Innenministerin Katrin Lange (SPD) zurück.

AfD Brandenburg – auf Abmahnung folgt Klage

Die AfD richtete zunächst eine Abmahnung an das Innenministerium und setzte eine Frist bis Montag. Die Klage ist nun der nächste Schritt der Partei. Mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung will die AfD erreichen, „die streitgegenständlichen Maßnahmen bis zur Entscheidung in der Hauptsache vorläufig auszusetzen“. Die Partei will zudem eine sogenannte Stillhaltezusage.

Landesparteichef René Springer bezeichnete die Klage als „Signal gegen die politische Verfolgung unserer Partei“. Diese solle „mit polizeistaatlichen Mitteln“ als unbequeme Opposition ausgeschaltet werden.

Im Bund hatte der Verfassungsschutz Anfang Mai die gesamte AfD als gesichert rechtsextremistisch hochgestuft. Auch auf Bundesebene reagierte die Partei mit einem Eilantrag. Bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln legte das Bundesamt für Verfassungsschutz die neue Einstufung auf Eis und führt die AfD zunächst weiter nur als sogenannten Verdachtsfall.