Corona in Brandenburg
: Beibehaltung vieler Corona-Regeln – was plant die Kenia-Koalition?

In der Kenia-Koalition von Brandenburg gibt es Streit. Wie viel Lockerung bei den Corona-Maßnahmen soll es im Bundesland tatsächlich geben?
Von
dpa
Potsdam
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Dietmar Woidke (SPD), Ministerpräsident von Brandenburg, hier bei einer Sondersitzung des Bundesrates zu Änderungen am Bundesinfektionsschutzgesetz, muss sich mit der Frage auseinandersetzen, inwieweit das Land Lockerungen bei den Corona-Maßnahmen zulässt. Darüber streitet sich seine Koalition. (Archivbild)

Wolfgang Kumm

Vor den Beratungen der Brandenburger Landesregierung über die Corona-Beschränkungen gibt es Zwist in der rot-schwarz-grünen Koalition. Das Kabinett will nach Angaben des Gesundheitsministeriums am Dienstag über die Eckpunkte einer neuen Corona-Verordnung beraten, die Ende der Woche auf Grundlage des neuen Infektionsschutzgesetzes beschlossen werden sollen. Ein Verordnungsentwurf aus der Landesregierung sieht nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur vor, wegen der weiter hohen Zahl der Corona-Neuinfektionen die gültigen Beschränkungen zunächst beizubehalten. Dies wäre nach einer Übergangsregelung bis 2. April möglich. Zuerst hatten „Bild“ und „B.Z.“ über den Entwurf berichtet.

CDU-Fraktionschef Jan Redmann forderte am Montag, die Maskenpflicht in den Schulen sowie die 3G-Regel für Gastronomie und Hotels zu streichen, die nur Geimpften, Genesenen oder aktuell negativ Getesteten Zutritt gewährt. Die Lage auf den Intensivstationen der Krankenhäuser sei beherrschbar, sagte Redmann. „Die Auslastung ist dort so gering wie zuletzt Ende Januar.“ Im Kurznachrichtendienst Twitter schrieb er: „Die Inzidenz steigt vor allem unter jungen Erwachsenen, die wieder in Clubs gehen. Gleichzeitig sinkt sie bei Schülern. Es ist nicht vermittelbar, dass die einen ohne Maske tanzen und die anderen mit Maske um Unterricht sitzen müssen.“

Brandenburg hatte die Corona-Beschränkungen seit Februar in zwei Schritten gelockert. Seit dem 4. März ist in Gaststätten der Besuch für Geimpfte und Genesene, aber auch für Ungeimpfte mit negativem Corona-Test (3G) möglich - in Kinos und Theatern gilt das drinnen wie draußen. Diskotheken und Clubs können mit 2G plus - also für Geimpfte und Genesene mit Booster oder zusätzlichem Test - öffnen. In Sporthallen, Schwimmbädern und Fitnesscentern ist drinnen die 3G-Regel vorgesehen.

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