Corona-Krise
: Abwesende Parlamentarier im Deutschen Bundestag

Handlungsfähig sein in Zeiten der Krise: Die Corona-Pandemie stellt Regierung und Gesetzgeber vor ungeahnte Herausforderungen.
Von
Stefan Kegel
Berlin
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Ausgedünnt: die Reihen der FDP-Abgeordneten im Bundestag.

Michael Kappeler/dpa

709 Abgeordnete im Bundestag, das ist eine Zahl von Menschen auf engem Raum, die sich so gar nicht mit den gegenwärtigen Empfehlungen der Infektionsmediziner verträgt. Auch, wenn die Stuhlreihen bei Plenardebatten nur zur Hälfte oder zu einem Viertel gefüllt sind, ist eine Ansteckungsgefahr real. Zumal die Abgeordneten zu jeder Sitzungswoche neu aus allen Teilen Deutschlands angereist kommen – und Viren mit sich bringen könnten.

„Wir sind handlungsfähig“, unterstreicht der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Marco Buschmann. „Wir waren die erste vollständig digital arbeitende Fraktion im Bundestag.“ Anträge und Gesetzentwürfe würden am Laptop erarbeitet. Jeder könne mobil arbeiten. Auch andere Fraktionen haben ihre Tätigkeit inzwischen ins Home Office verlegt.

Trotz solcher Vorkehrungen würde es die parlamentarische Arbeit einer Fraktion deutlich hemmen, wenn sie nicht mehr in vollständiger Stärke im Bundestag wäre. Bei Abstimmungen zum Beispiel würde das politische Bild verzerrt. Deshalb wird im Bundestag über ein sogenanntes Pairing – andere Fraktionen ziehen proportional Parlamentarier ab – diskutiert. Der Verfassungsrechtler Christian Pestalozza von der Freien Universität Berlin geht sogar noch weiter: „Es geht in Zeiten von Corona darum, beratende und beschließende Gremien möglichst klein zu halten, ohne ihre Beschlussfähigkeit zu gefährden“, sagt er. Der Bundesrat käme mit je einem Mitglied pro Landesregierung aus, also mit 16 Anwesenden – oder noch weniger, so lange mehr als die Hälfte der Stimmen anwesend ist. Ähnlich verhält es sich Pestalozza zufolge mit dem Bundestag, „solange niemand die Beschlussfähigkeit anzweifelt“. Das sei eine Frage der Verständigung der Fraktionen untereinander.

Allerdings kommt hier die Politik ins Spiel. Niemand wisse, ob die AfD sich daran halten würde oder ob sie nach den Ereignissen von Thüringen nicht versuchen würde, nach einem Landesparlament auch noch den Bundestag zu lähmen, heißt es auf den Fluren des Bundestages.

Noch halten der Ältestenrat, das oberste Planungsgremium im Bundestag, und Parlamentspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) an ihrer Sitzungswoche ab dem 23. März fest. „Neben den notwendigen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz ist oberstes Gebot, die Handlungsfähigkeit des Verfassungsorgans zu erhalten“, schrieb Schäuble in einem Brief an die Fraktionen.

Instrument Notparlament

Dennoch – was würde passieren, wenn tatsächlich ein großer Teil der Parlamentarier wegen Krankheit oder Quarantäne abwesend wäre? Immerhin: In den 1960er-Jahren wurde das Instrument eines Notparlaments geschaffen. Dieser sogenannte Gemeinsame Ausschuss würde aus 48 Mitgliedern bestehen: je einem Vertreter pro Bundesland als Repräsentanten des Bundesrats und doppelt so vielen Abgeordneten des Bundestags. Dieser Ausschuss hat noch nie getagt. Und seine Bildung hat auch einen Haken: „Das Grundgesetz weist dem Gemeinsamen Ausschuss Funktionen nur im Verteidigungsfall zu“, sagt Pestalozza. „Ohne Änderung der Verfassung könnten ihm –  durch wen auch immer – Aufgaben nicht, auch nicht zeitweilig, übertragen werden.“

Solche Notlösungen hält der Jurist ohnehin für unnötig. Es sei an der Zeit, sich mit den technischen und rechtlichen Möglichkeiten digitaler Tagungen zu befassen. „Auch eine Video- und Tele-Konferenz sollte als Sitzung von Anwesenden verstanden werden können“, fordert er.

Die Bundesregierung lebt das in Teilen bereits vor. Etliche Ministerien haben große Teile ihrer Mitarbeiter bereits ins mobile Arbeiten geschickt. Die Kanzlerin konferiert per Videokonferenz mit anderen Regierungschefs und den EU-Spitzen. Und Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), der selbst wegen Corona-Verdachts ein paar Tage zu Hause bleiben musste, sagt schmunzelnd: „Sie können ein Ministerium eigentlich auch von zu Hause aus führen.“

Es könnten uns also bald eine Regierung und ein Bundestag blühen, die mehr oder weniger vom heimischen Sofa aus regieren oder abstimmen. In Zeiten von Corona scheint vieles nicht mehr unmöglich.