Nach der Ministerpräsidentenkonferenz mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hat Brandenburgs Landesregierung am Freitagnachmittag über die Vereinbarungen zum Teil-Lockdown entschieden. Ministerpräsident Dietmar Woidke, Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher und Innenminister Michael Stübgen erläuterten die Entscheidung in einer Pressekonferenz.
Am Montag, 02. November 2020 tritt nun eine neue Corona-Verordnung in Kraft. Die Maßnahmen gelten bis zum 30. November 2020 und sollen die mittlerweile rasante Ausbreitung des Corona-Virus verlangsamen und die Infektionsdynamik unterbrechen. Neben den allgemeinen Abstands-und Hygieneregeln treten weitere Maßnahmen in Kraft. Folgende Maßnahmen treten in Kraft:

Einschränkungen der Kontakte

KONTAKTE: Jede Person ist angehalten, die Kontakte außerhalb des eigenen Haushalts auf das absolute Minimum zu reduzieren. Der gemeinsame Aufenthalt in der Öffentlichkeit oder in Innenräumen ist 1. nur noch allein oder 2. mit Personen des eigenen Haushalts und zwei weiteren Personen aus verschiedenen Haushalten oder 3. Angehörigen zweier Haushalte mit maximal zehn Personen gestattet. Laut Gesundheitsverwaltung gilt das auch für private Feiern. Kinder bis zwölf Jahre „aus einer gemeinsamen Betreuungs- und Unterrichtsgruppe“ sind von dieser Regel ausgenommen.
GASTRONOMIE: Restaurants, Kneipen, Bars und Clubs werden geschlossen. Sie dürfen lediglich Speisen und Getränke zur Abholung anbieten oder liefern. Zwischen 23.00 Uhr und 06.00 Uhr gilt ein Ausschank- und Verkaufsverbot für Alkohol. Kantinen dürfen öffnen. Zwei Personen dürfen an einem Tisch sitzen.
KÖRPERNAHE DIENSTLEISTUNGEN: Physiotherapien und Friseursalons ist es gestattet, Patienten und Kunden zu behandeln.
KULTUR: Theater, Opern, Museen, Konzerthäuser, Kinos und Gedenkstätten müssen schließen. Alle Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, zum Beispiel Konzerte oder Tanz, sind „mit körperlich anwesendem Publikum“ untersagt. Hingegen sind Events im Internet, etwa Konzerte als Stream, erlaubt. Bibliotheken und Musikschulen dürfen offen bleiben.
TOURISMUS: Touristische Übernachtungen sind im November verboten. Wer in Brandenburg den Urlaub vor dem 02.11. begonnen hat, muss spätestens am Mittwoch (4. November; 24.00 Uhr) abreisen.
FREIZEIT: Freizeitparks, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Saunen, Dampfbäder und Bordelle müssen schließen. Das gilt auch für Aquarium und Tierhäuser im Zoo sowie die Gebäude im Tierpark. Die Außenanlagen dort dürfen offen bleiben.

Profisport ohne Zuschauer, Amateursport nur im Individualbereich

DIENSTLEISTUNGEN: Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios sind geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen etwa beim Physiotherapeuten, Heilpraktiker, Logopäden oder zur Fußpflege sind weiter möglich. Auch Friseure bleiben geöffnet.
SPORT: Profisport kann weiter stattfinden, der Amateursport muss ruhen. Individualsport ist weiter möglich - allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts. Kontaktsport ist hingegen untersagt. Sporthallen, Tanzschulen bleiben geschlossen.
SUPERMÄRKTE: Der Einzelhandel bleibt komplett geöffnet es. Allerdings ist nur eine Person pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche gestattet. Die Geschäfte müssen den Zugang steuern.

Demonstrationen, Gottesdienste und Veranstaltungen

VERSAMMLUNGEN: Demonstrationen, Gottesdienste, Parlamentssitzungen oder Parteitage sind weiter erlaubt. Es sind keine Obergrenzen für die Teilnehmer festgelegt, allerdings muss beim Abstands- und Hygienekonzept der zur Verfügung stehende Raum mit beachtet werden. Für Demos mit mehr als 20 Teilnehmern gilt Maskenpflicht, für kleinere nur dann, wenn Demonstranten in Sprechchören Parolen rufen.
VERANSTALTUNGEN: Gewerbliche Veranstaltungen im Freien mit mehr als 100 gleichzeitig Anwesenden sind ebenso verboten wie solche in geschlossenen Räumen mit mehr als 50 Teilnehmern. Für Beerdigungen und den anschließenden Leichenschmaus sind im Freien bis zu 50 und in geschlossenen Räumen bis zu 10 Anwesende, die aus höchstens zwei verschiedenen Haushalten kommen, erlaubt. Jahrmärkte und Weihnachtsmärkte, die normalerweise bereits Ende November starten, dürfen nicht öffnen.

Erweiterte Maskenpflicht in Schulen und Kitas

SCHULEN UND KITAS: Sie bleiben offen, ebenso die Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe. Die Maskenpflicht in Schulen wird in Brandenburg aber ausgeweitet. So müssen ab Montag alle Schülerinnen und Schüler in der gymnasialen Oberstufe und an den Oberstufenzentren auch im Unterricht (mit Ausnahme des Sportunterrichts) eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Maskenpflicht gilt weiterhin unter anderem in Bus und Bahn, auf Bahnhöfen, den Flughäfen, in Arztpraxen, Bibliotheken, Bürogebäuden mit Ausnahme des Arbeitsplatzes.
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FIRMEN: Betriebe, Selbstständige und Vereine, die von den neuen Corona-Regeln besonders betroffen sind, sollen vom Bund große Teile ihres Umsatzausfalls ersetzt bekommen. Bei Firmen mit maximal 50 Mitarbeitern gleicht der Bund 75 Prozent aus, bei größeren wird nach EU-Beihilferecht entschieden.

„Es ist wichtig, dass Schulen und Kitas offen bleiben“

Ministerpräsident Dietmar Woidke äußerte sich zu den nun beschlossenen Maßnahmen wie folgt: „Uns droht eine akute nationale Gesundheitsnotlage. Um das zu vermeiden, muss dringend gehandelt werden. Deshalb wird es bis Ende November erhebliche Einschnitte im öffentlichen Leben geben. Besonders wichtig ist mir aber, dass Kitas und Schulen und auch der Einzelhandel offen bleiben. Die anderen Einschnitte sind bedauerlich, aber notwendig um die auch in Brandenburg stark zunehmende Infektionsrate nach Möglichkeit anzuhalten und dann zu verringern. Die Lawine beginnt zu rollen. Wir müssen sie stoppen. Das gelingt uns nur gemeinsam. Jeder Tag zählt. Und jeder ist gefordert. Im Eigeninteresse und für die Gemeinschaft. Denn wir alle wollen das Virus besiegen und zu einem normalen Leben zurückkehren."
Zuvor hatte der Landtag in einer Sondersitzung über die geplanten Maßnahmen debattiert.
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