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: Wie die Asyl-Meldepflicht in Landkreisen umgesetzt wird

Laut Innenminister René Wilke gibt es eine Asyl-Meldepflicht für Flüchtlinge in Brandenburg. Wie setzen die Landkreise sie um? Schon die Frage sorgt für Verwirrung. Warum?
Von
Johannes Leichsenring
Frankfurt
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Geflüchtete warten in einem Raum der Erstaufnahme auf dem Gelände der Zentralen Ausländerbehörde Brandenburgs (ZABH). Brandenburg geht einen neuen Weg für schnellere Rückführungen von Asylbewerbern nach Polen. Ein neues sogenanntes «Dublin-Zentrum» für eine schnellere Rückführung von Asylsuchenden in andere EU-Staaten nimmt die Arbeit auf. Dort sollen Überstellungen nach Polen beschleunigt organisiert werden. Es geht um sogenannte Dublin-Fälle, also um Menschen, die ihr Asylverfahren in einem anderen EU-Staat durchlaufen müssen. +++ dpa-Bildfunk +++

Flüchtlinge mit einem abgelehnten Asylantrag sollen sich laut Brandenburgs Innenministerium einmal monatlich bei der zuständigen Behörde melden. Klappt das? (Symbolbild)

Patrick Pleul/dpa