Brandenburger Haushalte, die noch mit Öl, Pellets oder Flüssiggas heizen, müssen die gestiegenen Preise weiterhin selbst stemmen. Zwar hatte der Bundestag Mitte Dezember 2022 einen Härtefallfonds für nicht leitungsgebundene Brennstoffe beschlossen. Doch wann die Bundesregierung die dazu notwendige Verwaltungsvereinbarung vorlegt, ist offen.
Man arbeite derzeit mit den Bundesländern daran, heißt es auf Anfrage aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). „Das BMWK hat am 2.2. ein erstes Gespräch mit den Bundesländern geführt und bereits die Grundzüge der Auszahlungsmodalitäten festgelegt. Hier sind wir auf einem guten Weg“, teilt Pressesprecher Stephan Gabriel Haufe auf Anfrage mit. Die Verwaltungsvereinbarung werde in den kommenden Wochen fertiggestellt. „Die Ausgestaltung der Programme erfolgt dann durch die Länder.“

Brandenburg verzichtet auf ein eigenes Landesprogramm

Bis dahin will die Landesregierung Brandenburg – anders als beispielsweise Berlin und andere Länder – auch warten. „Wir setzen auf eine schnelle, rechtssichere und möglichst unbürokratische Gestaltung deutschlandweit. Unterschiedliche Länderlösungen sollten vermieden werden. Brandenburg wird nicht voreilig ein eigenes Landesprogramm auf den Weg bringen“, teilt das Wirtschaftsministerium mit. Man erwarte, dass das Bundeswirtschaftsministerium „möglichst zeitnah auf die Länder zugehe und einen Entwurf vorlegt“. Damit müssen sich die Brandenburger weiterhin gedulden. Immerhin: Gelder aus dem Härtefallfonds werden rückwirkend gezahlt.
Laut Bundestagsbeschluss werden grundsätzlich Kosten zurückerstattet, die in der Zeit zwischen dem 1.1. und 1.12. 2022 entstanden sind. Antragsberechtigt sind laut Bund grundsätzlich Verbraucher in privaten Haushalten sowie Immobilienunternehmen, die als Vermieter für ihre privaten Mieter Energieträger zur Wärmeversorgung beziehen.
In Brandenburg profitieren zwei Drittel der Haushalte von der bereits wirksamen Gas- und Strompreisbremse. Hauptsächlich geheizt wird mit Erdgas (395.200 Haushalte/30,4 Prozent). Der Anteil von Stromspeicheröfen und Elektro-Wärmepumpen liegt bei insgesamt acht Prozent.

Jeder dritte Haushalt könnte von Härtefallfonds profitieren

Anspruch auf den Härtefallfonds für nicht leitungsgebundene Brennstoffe hätte demzufolge theoretisch jeder dritte Haushalt – laut Wirtschaftsministerium 308.766. Hierzulande gibt es 174.200 Öl-Zentralheizungen (13,4 Prozent), 122.200 Flüssiggas-/Kohlezentralheizungen und Gas-Wärmepumpen (9,4 Prozent), 7800 Holz-Pelletzentralheizungen (0,6), immerhin noch 666 Kohleeinzelöfen (0,1) und 3900 andere Einzelheizsysteme (0,3). Einzelöfen auf Holz-/Pellets- und Ölbasis existieren nicht.

Brandenburg hat Anspruch auf 55 Millionen Euro

Für den Härtefallfonds stellt der Bund insgesamt 1,8 Milliarden Euro bereit. Das Geld soll an die Länder über den Königssteiner Schlüssel verteilt werden. Brandenburg wird entsprechend mit 3,03 Prozent gewertet, das entspräche knapp 55 Millionen Euro. Informationen zu Abschlagszahlungen liegen noch nicht vor.

Berlin stellt eigenes Programm auf die Füße

Der Berliner Senat hatte in dieser Woche Tatsachen geschaffen und ein eigenes Hilfsprogramm für Haushalte und Gewerbetreibende auf die Beine gestellt. Knapp 330.000 Haushalte könnten profitieren. 75 Millionen Euro sind insgesamt vorgesehen, dazu kämen etwa 93,4 Millionen Euro vom Bund. Berliner können einen einmaligen Zuschuss von bis zu 2000 Euro erhalten, wenn die Kostensteigerung mehr als 70 Prozent im Vorjahresvergleich ausmacht. Der Zuschuss beträgt 80 Prozent der über diesem Wert liegenden Mehrkosten. Anträge können nur digital gestellt werden.
Die Bundeshauptstadt habe damit schneller reagiert als viele andere Bundesländer, lobte die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD). Wirtschaftsstaatssekretär Michael Biel (SPD) sagte: „Andere Bundesländer, andere Staatssekretäre fragen bei mir an, ob sie die Blaupause für eine Heizkostenhilfe Berlin bekommen können, weil wir das erste Bundesland sind, das das technisch in die Umsetzung bringt.“

Vereinbarung für Mittelstand steht bald bereit

Bereits seit einigen Wochen in Arbeit ist eine Verwaltungsvereinbarung zur Härtefallregelung Energie KMU für kleine und mittlere Unternehmen, an der das Brandenburger Wirtschaftsministerium mitwirkt. Sie befindet sich „in der finalen Abstimmung, voraussichtlich Mitte Februar“, so eine Ministeriumssprecherin.
Mehr zum Thema Energiepreise in Brandenburg lesen Sie auf unserer Themenseite.