Urlaub in Polen: Was ein Kind an der Grenze braucht

Grenze zu Polen mit Kind überschreiten: Brauchen Kinder einen Ausweis, wenn sie zum Tanken oder für den Urlaub nach Polen fahren? Eine Übersicht zu Personalausweis für Kinder, Reisepass für das Kind und weitere Dokumente, die Minderjährige an der Grenze dabei haben sollten. (Symbolbild)
Frank Hammerschmidt/dpaMal schnell in Polen tanken oder einkaufen, Familienausflug hinter Grenze oder Urlaub an der polnischen Ostsee – ist ja innerhalb der EU, also braucht man nichts an der Grenze... wirklich? Hier gibt es die Informationen, was Kinder an der Grenze zu Polen brauchen.
Übersicht:
- Dokumente an der deutsch-polnischen Grenze
- Kinderausweis
- Reisepass für Kinder
- Was Minderjährige beim Grenzübertritt brauchen
Was Kinder an der Grenze zwischen Deutschland und Polen brauchen
Die Bundespolizei widmet Minderjährigen, laut eigener Angabe auf ihrer Webseite, besondere Aufmerksamkeit an den Grenzen. Sie werden genauso kontrolliert wie Erwachsene. Kinder brauchen an den Grenzen, auch innerhalb der EU, ein gültiges Ausweisdokument. Dies kann ein Personalausweis oder ein Reisepass sein. Den Kinderausweis und den Kinderreisepass gibt es allerdings nicht mehr. Der Kinderreisepass (für Kinder bis 12 Jahre) wurde Ende 2023 abgeschafft. Seit 2024 brauchen alle Minderjährigen von null bis 18 Jahren einen normalen Reisepass mit elektronischem Chip. Oder das minderjährige Kind (bis 16 Jahren) beantragt mit Einverständnis der Eltern und Sorgeberechtigte einen normalen Personalausweis.
Für Reisen außerhalb der EU braucht das Kind zwingend einen Reisepass – da reicht der Personalausweis nicht aus.
Mit Kind nach Polen: Einverständnis der Eltern als Dokument
Kinder, die alleine oder nur mit einem Elternteil oder mit einem anderen Erwachsenen die deutsch-polnische Grenze überqueren, brauchen ein unterzeichnetes amtliches Dokument, das die Grenzüberquerung von allen Sorgeberechtigten gestattet.
Was in der Einverständniserklärung stehen sollte:
- Personalien der Alleinreisenden
- Personalien und Erreichbarkeit des/der Personensorgeberechtigten mit Kopie der Personaldatenseite des Ausweises oder Reisepasses des oder der abwesenden Personensorgeberechtigten
- Reiseroute
- Personalien der volljährigen Begleitpersonen
- Unterschriftbeglaubigung durch Notar oder Rathaus
- Übersetzung der gesamten Einverständniserklärung in die Landessprache
Reisen Minderjährige in Begleitung von Sorgeberechtigten mit abweichendem Namen wird empfohlen, Dokumente mitzuführen, die das Sorgerecht belegen. Hierzu zählen Geburts- oder Adoptionsurkunden sowie Nachweise über ein Pflegschaftsverhältnis. Alle Bestimmungen gelten für alle Minderjährigen, also auch für Säuglinge und Kleinkinder.
Das Auswärtige Amt hat eine FAQ-Seite zur Einverständniserklärung für Reisen Minderjähriger erstellt. Bei Flugreisen sollten sich Familien gesondert informieren, da viele Fluggesellschaften eigene Vorschriften und Formulare haben, die vorgezeigt werden müssen.
Nach Polen fahren: Personalausweis für Kinder beantragen
Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. im Schengen-Raum genügt ein Personalausweis, der für Kinder unter 16 Jahren auf besonderen Antrag ausgestellt werden kann. Der Personalausweis für Kinder kostet 22,80 Euro. Der Personalausweis für Kinder unter 16 Jahren wird ohne Online-Funktion ausgestellt.
Den Ausweis für Kinder beantragt man beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde, bei der man angemeldet ist. Bei dem Termin muss das Kind zwingend anwesend sein, egal welches Alter das Kind hat. Außerdem muss mindestens ein Sorgeberechtigter dabei sein. Was man außerdem braucht:
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- Geburtsurkunde
- Vollmacht des nicht anwesenden Elternteils bei gemeinsamem Sorgerecht
Urlaub: Reisepass für Kinder beantragen
Seit 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten aber ihre Gültigkeit bis zu ihrer regulären Ablauffrist. Alle Minderjährigen müssen einen normalen Reisepass beantragen, wenn Reisen außerhalb der EU geplant sind oder wenn man EU-Grenzen überqueren möchte und das Kind keinen Perso hat. Der elektronische Reisepass mit Chip kostet 37,50 Euro. Der Kinderreisepass hat nur 13 Euro gekostet.
Der Reisepass für Kinder ist sechs Jahre gültig und ist weltweit uneingeschränkt gültig. Wenn die Kinder über sechs Jahre alt sind, werden auch die Fingerabdrücke erfasst und ausschließlich auf dem Chip des Reisepasses gespeichert. Was man mitbringen muss:
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- Geburtsurkunde
- Vollmacht des nicht anwesenden Elternteils bei gemeinsamem Sorgerecht
Den Reisepass für Kinder beantragt man ganz normal beim Einwohnermeldeamt seiner Gemeinde, in der man angemeldet ist.
Mit Kindern nach Polen: Was braucht das Kind
Hier kurz und knapp, was ein Kind beim Ausflug nach Polen braucht:
- Einen Personalausweis oder Reisepass, egal wie alt das Kind ist
- Eine Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten




