Reisen: Corona und Urlaub - Stammkunden planen einfach um

Zwangspause: Die beiden Aida-Schiffe "Aidaaura" (l.) und "Aidacara" (r) liegen am Hamburger Kreuzfahrt-Terminal Steinwerder. Viele Urlauber haben geplante Reisen bereits umgebucht.
Christian Charisius/dpaAuf mehrheitlich verständnisvolle Kunden trifft auch Frank Hartung, Inhaber des Reisecentrums Strausberg. Wer zu ihm und seinen Mitarbeiterinnen, derzeit alle auf Kurzarbeit Null, kam, wollte sich oft eine Kreuzfahrt im Mittelmeer leisten. "Da gibt es ein paar Umbuchungen. Meist zahlen wir jetzt aber das Geld zurück.“ Gutschein-Lösungen sieht er als Möglichkeit für Veranstalter, um deren Liquidität zu erhalten.
Alles über das Coronavirus und seine Folgen für Brandenburg und Berlin in unserem Corona-Blog.
Das ist der hauptsächliche Beweggrund, warum sich die Bundesregierung Anfang April für eine Gutscheinlösung ausgesprochen hat – für abgesagte Reisen sowie ausgefallene Kultur- und Sportveranstaltungen. Beide Branchen erzielen derzeit keine Einnahmen, haben aber Fixkosten. Die Gutscheine sollen bis Ende 2021 befristet sein und für alle Tickets gelten, die vor dem 8. März gekauft wurden.
Die Verbraucherschützer gehen diesen Schritt bedingt mit. Voraussetzung ist für sie die Freiwilligkeit: „Wir erleben die Verbraucher als sehr sensibel für die Krise und auch hilfsbereit“, betont Dr. Christian A. Rumpke, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Brandenburg. Wenn es deren wirtschaftliche Lage zulasse, würden sie Kulturveranstaltern in ihrem Ort gern entgegenkommen. Allerdings gebe es Beschwerden von Verbrauchern, die zum Beispiel Ferienhäuser oder Konzerttickets gebucht hatten und ohne gesetzliche Grundlage gezwungen werden sollten, einen Gutschein zu akzeptieren. „Hinter diesen Gutscheinen verbergen sich in Wirklichkeit zinslose Zwangskredite für Unternehmen auf Kosten der betroffenen Kunden.
Aus unserer täglichen Beratung wissen wir, dass viele Menschen gerade jetzt auf ihr Geld angewiesen sind. Zwangs-Gutscheine können sie in eine noch schwierigere finanzielle Lage bringen“, erklärt Rumpke. Ebenfalls kritisiert er die Härtefall-Regelung. Der Verbraucherschützer verweist darauf, dass sie Bedürftige in eine unwürdige Situation bringt, wenn sie gegenüber Unternehmen möglicherweise persönliche Notstände belegen müssen, um doch Geld zu erhalten. Statt Gutscheinen könnte der Rückzahlungszeitpunkt für fällige Beträge um einige Wochen ausgedehnt werden.
EU-Kommission gegen Gutscheine
Die EU-Kommission hat sich bisher gegen Gutscheine ausgesprochen. Hagen Dannehl bemängelt, dass sie sich mit einer konkreten Entscheidung zu sehr Zeit lasse, zumal „schon mehrere Länder sehr schnell reagiert haben“, darunter Italien, Belgien und die Niederlande. Zumindest arbeitet man in Brüssel an einem System abgesicherter Gutscheine. So sollen die Mitgliedsstaaten Fonds auflegen, um die Auszahlung von Gutscheinen im Insolvenzfall zu garantieren. Ein Aspekt, auf den die Verbraucherschützer ebenfalls eindringlich hingewiesen haben. Die Bundesregierung hat inzwischen angekündigt, für die Wertgutscheine einzustehen. „Kein Kunde darf sein Geld verlieren“, sagte der Tourismusbeauftragte Thomas Bareiß (CDU), „deshalb wollen wir den Wert der Gutscheine staatlich absichern.“
Den Reisebüros wiederum würde die Gutschein-Lösung nur sehr begrenzt nützen, darauf verweist der Strausberger Frank Hartung: „Reisebüros stehen die Provisionen erst zu, wenn der Kunde seine Reise angetreten hat. Einige Veranstalter zahlen diese vorher aus. Sie werden bei Stornierungen zurückgefordert. Gutscheine von Veranstaltern, welche eine Rückzahlung bereits erhaltener Provisionen sichern sollen, erhöhen zwar jetzt die Liquidität, verlagern aber das Problem in die Zukunft.“
Gesetzlicher Hintergrund und besondere Angebote
85.000 Mitarbeiter sind bundesweit in Reisebüros und bei Veranstaltern beschäftigt.
Der Anspruch auf Rückerstattung des bereits gezahlten Reisepreises bei Pauschalreisen ergibt sich aus §651h, Abs. 5 BGB. Für die Gutschein-Regelung müssten das Pauschalreiserecht, die EU-Fluggastrechtsordnung und nationales Recht geändert werden.
Einige Anbieter, etwa Alltour und Schauinsland Reisen, wollen alle bis 30. April 2020 abgesagten Reisen zügig erstatten. Unter anderem Tui wirbt mit „Reiseguthaben“ bis zu 150 Euro für die Erstattung per Gutschrift, DER Touristik mit 50-Euro-Bonus.
Alles über das Coronavirus und seine Folgen für Brandenburg und Berlin in unserem Corona-Blog.
