Steuererklärung in Brandenburg: Immobilie, Rente, Minijob, was ist zu beachten?

Wer seine Steuererklärung online abgibt, profitiert auch bei späteren Veranlagungen. Was aber, wenn man keinen PC oder Laptop besitzt? Auf diese und weitere Fragen von Menschen aus Brandenburg gab es Antworten in der Leseraktion.
Christin Klose/dpa-tmn/dpa- Leserforum klärt Fragen zur Steuererklärung in Brandenburg für Rentner, Minijob und Immobilien.
- Vereinfachte Erklärung möglich bei nur Rente/Witwenrente; Hilfe durch Berater oder Vereine.
- Pflege- und Gesundheitskosten mindern Steuern, ebenso haushaltsnahe Dienste und Handwerker.
- Immobilienverkauf nach zehn Jahren steuerfrei; Schenkungen unter Freibetrag nur anzeigen.
- Aktivrente gilt nicht für Minijobber – Zuverdienstgrenze von 603 Euro bleibt hier bestehen.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Die Steuererklärung wirft immer wieder Fragen auf: Ab welchem Einkommen muss ich eine Steuer-
erklärung abgeben? Wie hoch sind die Freibeträge für Rentner? Profitieren vom Wegfall der Zuverdienstgrenze auch Rentner mit Minijob? Was lässt sich alles absetzen? Was ändert sich, wenn der Ehepartner verstorben ist?
Diese und weitere Fragen von Lesern haben die Lohnsteuer-Expertinnen Martina Bruse und Annemarie Reiff während eines Leserforums beantwortet.
Ein paar Jahre nach dem Tod meines Mannes hatte ich Hilfe bei der Steuererklärung, jetzt muss ich dies mit über 80 Jahren allein machen. Was muss ich alles eintragen, was kann ich abziehen?
Sie könnten sich von Experten Ihrer Wahl helfen lassen, um dies nicht allein machen zu müssen. Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine stehen hierfür zur Verfügung. In Brandenburg gibt es aber auch die Möglichkeit der vereinfachten Steuererklärung, sollten Sie nur Rente und Witwenrente beziehen.
Das ist bei der Steuererklärung in Brandenburg zu beachten
Senken können Sie Ihre Steuerfestsetzung durch eine etwaige Schwerbehinderung, für die Sie bereits ab einem Schwerbehindertengrad von 20 Prozent eine Steuerermäßigung erhalten.
Absetzbar sind weiterhin viele Kosten rund um Ihre Gesundheit, die medizinisch veranlasst wurden. Rechnungen für Brille, Zahnersatz, Hörgerät, Physiotherapie oder verschriebene Medikamente. Lassen Sie sich im Haushalt helfen oder mussten einen Handwerker beauftragen, sind Steuerermäßigungen drin.
Diese Kosten sind mit entsprechenden Rechnungen und Überweisungsbelegen nachzuweisen. Das betrifft Reparaturen oder Wartungen an der Heizung ebenso wie den Schornsteinfeger, Fensterputzer oder die Hilfe bei der Gartenpflege.
Medikamente, Rente und Pflege in der Steuererklärung
Trotz meiner 88 Jahre mache ich meine Steuererklärung immer allein. Was ich nicht verstehe, ist, dass ich vierteljährlich etwa 600 Euro vorauszahlen muss. Dabei habe ich hohe Arzneikosten und nutze Pflegedienste. Was mache ich falsch?
Die Kosten für die Pflegedienste können Sie als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen. Weitere Krankheitskosten, wie Medikamente oder Hilfsmittel (z.B. Rollator) können bei den außergewöhnlichen Belastungen eingetragen werden. Heben Sie die Belege in jedem Fall auf.
Sie können auch von den Betriebskosten Ihrer Miete einiges absetzen –typische Handwerker-Leistungen sind zum Beispiel Schornsteinfegerkosten und Aufzugswartung. Als haushaltsnahe Dienstleistungen zählen beispielsweise die Hausreinigung oder Grünpflege. Bei einer bestimmten Rentenhöhe sind Steuerzahlungen aber auch trotz der vielen Abzugsmöglichkeiten nicht vermeidbar.
Wenn Sie niemanden haben, der Ihnen alles erklärt oder Ihren Steuerbescheid überprüfen kann, können Sie sich zur Absicherung an einen Lohnsteuerhilfeverein wenden. Der Mitgliedsbeitrag richtet sich nach Ihrem Einkommen. Wenn Sie mit dessen Hilfe vielleicht künftig nicht mehr so viel nach-/vorauszahlen müssen, dann lohnt sich das über die Jahre.
Wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Meine Frau und ich sind jetzt Rentner. Schon während der Berufstätigkeit waren wir immer zusammen veranlagt. Unser gemeinsames Bruttoeinkommen liegt aktuell nicht über 3000 Euro. Müssen wir überhaupt eine Steuererklärung abgeben?
Auf den ersten Blick würde ich das verneinen. Raten würde ich aber, Sie machen eine Steuererklärung für 2025 und stellen einen Antrag auf Verzicht zur Abgabe der Steuererklärung. Ob das Finanzamt Ihrem Antrag folgt, können Sie dann im Steuerbescheid ablesen. Damit sind Sie auf der sicheren Seite und vermeiden vielleicht etwaige Nachforderungen Jahre später.
Ich erhalte seit dem Vorjahr eine Pension, gesetzliche Rente aber erst in vier Jahren. Muss ich eine Steuererklärung machen?
Wenn Sie jetzt erst einmal nur eine Pension erhalten, die Steuerklasse 1 in der Lohnsteuer berücksichtigt wird, Sie keine weiteren Einkünfte haben, bleiben Sie vorerst antragsveranlagt.
Erst wenn wirklich auch gesetzliche Rente aus einer Rentenversicherung gezahlt wird, und seien es nur 50 Euro beispielsweise, muss dieser Betrag versteuert werden. Das hängt damit zusammen, dass bei dieser Rente brutto gleich netto ist, also unversteuert. Dies wird nachträglich durch eine Steuererklärung ausgeglichen.
Witwensplitting in der Steuererklärung in Brandenburg
Im Februar 2025 ist mein Mann verstorben. Wir waren steuerlich immer zusammen veranlagt. Ab wann muss ich jetzt die Steuererklärung nur für mich abgeben?
Weil Ihr Mann im Jahr 2025 verstorben ist, geben Sie für das besagte Jahr noch ein letztes Mal die gemeinsame Veranlagung ab, welche bis zum 31.07.2026 eingereicht werden muss. Im Hauptvordruck vermerken Sie das Sterbedatum Ihres Mannes. Für das Jahr 2026 geben Sie dann erstmalig die Steuererklärung allein ab.
Es ist sehr wahrscheinlich, dass für 2026 keine Steuer fällig wird. Hier greift das sogenannte „Witwen- oder Gnadensplitting“. Der Steuerfreibetrag (steuerfreies Existenzminimum) wird ein letztes Mal in doppelter Höhe gewährt, so als wären Sie noch verheiratet. Dieser ist im Jahr 2026 je Person 12.348 Euro hoch. Doppelt also 24.696 Euro.
Erst ab 2027 müssen Sie mit Steuerfestsetzungen rechnen. Dafür können Sie Vorauszahlung festsetzen lassen, um eine hohe Nachzahlung im Jahr 2028 (Steuerjahr 2027) zu vermeiden.
Steuerfreibeträge für Immobilien in Brandenburg
In unserer Familie wurde eine Immobilie verkauft, die wir zuvor mehr als zehn Jahre im eigenen Bestand hatten. Und es wurde eine Immobile verschenkt, deren Wert unter dem Steuerfreibetrag lag. Müssen diese Veräußerungen in einer Steuererklärung angegeben werden?
Verkauf: Da Sie die Immobilie vor dem Verkauf mindestens zehn Jahre gehalten haben, ist die sogenannte Spekulationsfrist eingehalten worden. Wenn Sie die Immobilie selbst bewohnt haben, kann die Spekulationsfrist sogar noch kürzer sein.
Da durch das Einhalten der Spekulationsfrist in jedem Fall kein steuerbares privates Veräußerungsgeschäft vorliegt, muss dieses auch nicht in der Anlage SO eingetragen werden.
Schenkung: Wenn Sie die zweite Immobilie an ein eigenes Kind verschenkt haben, besteht für dieses ein Steuerfreibetrag von 400.000 Euro je Elternteil. Liegt der Wert der Immobilie darunter, fällt keine Schenkungssteuer an. Die Schenkung ist dem Finanzamt anzuzeigen.
In der Regel wird dies bereits vom Notar erledigt. In der Einkommensteuererklärung ist sie nicht anzugeben. Sollte der Freibetrag überschritten werden und Schenkungssteuer anfallen, wäre eine separate Schenkungssteuererklärung abzugeben.

Annemarie Reiff vom BVL Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine trifft immer wieder auf verunsicherte Rentner in Brandenburg, die nicht wissen, ob sie eine Steuererklärung abgeben müssen.
Lisa IppenIch bin seit einem halben Jahr Rentner. Wie teilt sich da die Werbungspauschale auf?
Sie können im Jahr des Renteneintritts sowohl den Arbeitnehmerpauschbetrag (in 2025: 1230 Euro) als auch den Werbungskosten-Pauschbetrag für Rentner (derzeit 102 Euro) in voller Höhe absetzen. Eine interne Verrechnung oder Kürzung zwischen den beiden Pauschbeträgen findet steuerlich nicht statt.
Bis September 2025 galt ich als Freiberufler, weil ich noch für eine Zeitschrift geschrieben habe. Diese ist jedoch insolvent gegangen, sodass dieses Einkommen – zusätzlich zu meiner Rente – nur 700 Euro betragen hat. Ich hatte viele Aufwendungen, habe mir zum Beispiel einen Laptop angeschafft. Wie berücksichtige ich das bei der Steuererklärung?
Auch wenn Ihr freiberufliches Einkommen nur gering war, müssen Sie es angeben. Betriebsausgaben wie Laptop, Arbeitszimmer oder Fachzeitschriften können Sie (ggf. anteilig) abziehen, wodurch sich die Steuerlast verringert. Entsteht ein Verlust, wird dieser automatisch mit anderen Einkünften verrechnet. Für die Erklärung dient die Anlage S zusammen mit einer Einnahmenüberschussrechnung.
Zuverdienstgrenze gilt nicht für Minijobber
Neben meiner Altersrente beziehe ich noch ein kleines Einkommen als Minijobberin. Nun sind ab diesem Jahr ja die Zuverdienstgrenzen für Rentner weggefallen und man kann bis zu 2.000 Euro verdienen. Was bedeutet das für mich?
Hier müssen wir sauber trennen. Die sogenannte Aktivrente, die zum 1. Januar 2026 eingeführt wurde, gilt für Beschäftigte, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben und weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Der monatliche Steuerfreibetrag auf den Arbeitslohn beträgt 2000 Euro. Es sind darauf Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen. Der Arbeitgeber zahlt weiterhin auch in die Rentenversicherung ein.
Ein Minijob ist in der Regel jedoch sozialversicherungsfrei und wird pauschal mit zwei Prozent versteuert. Für diese Beschäftigungsart gilt die Aktivrente nicht. Minijobber müssen daher also weiterhin die Zuverdienstgrenze von 603 Euro im Monat einhalten.
Sie könnten mit Ihrem Arbeitgeber reden, ob Sie vom Minijob in eine sozialversicherungspflichtige (Teilzeit)-Stelle wechseln können, dann käme für Sie die Aktivrente infrage.
Finanzamt in Brandenburg verschickt keine Formulare mehr
Ich bin schon lange Rentnerin. Früher bekam ich die Formulare vom Finanzamt immer zugeschickt. Jetzt erfolgt dies nicht mehr. Bedeutet dies, dass ich keine Erklärung mehr abgeben muss?
Nein, als Steuerpflichtiger sind Sie immer in der Bringepflicht. Finanzämter senden Unterlagen schon seit geraumer Zeit nicht mehr zu. Als Brandenburgerin können Sie aber ohne viel Aufwand, auch ohne viel Papier, eine vereinfachte Steuererklärung abgeben. Sie finden die Formulare auch im Internet und können dort gleich alles ausfüllen.
Vielleicht kann Ihnen jemand aus der Familie oder Bekannte behilflich sein. Unterstützung finden Sie auch bei einem Lohnsteuerhilfeverein. Natürlich entstehen dafür Kosten, über die Sie sich ebenfalls vorher im Internet informieren können.
Die Beitragsordnungen der Lohnsteuerhilfevereine sind sozial gestaffelt nach Einkommen, sodass man auch bei geringerem Renteneinkommen nicht größere Ausgaben befürchten muss.

Martina Bruse vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe kann bei Fragen von Menschen in Brandenburg zur Steuererklärung weiterhelfen.
Jörg BauskeIch bin vor zwei Jahren in Rente gegangen und musste bisher nie eine Steuererklärung abgeben. Jetzt hat sich das Finanzamt bei mir gemeldet und fordert eine Steuererklärung für das Jahr 2019, weil ich dort einmalig in meinem Arbeitsleben Lohnersatzleistungen erhalten habe. Ich habe aber überhaupt keine Unterlagen mehr. Wie komme ich an diese heran? Ich habe kein Internet.
Das Finanzamt hat erst einmal Recht, dass Sie wegen der Lohnersatzleistungen zur Steuererklärung abgabepflichtig sind. Über das Elster-Programm kommen Sie in der Regel recht einfach an alle Unterlagen und notwendige Angaben heran, weil die Daten dem Finanzamt meist vorliegen. Vielleicht können Ihnen Familienangehörige helfen, den Elster-Account einzurichten, auch Lohnsteuerhilfevereine können hier helfen.
Wenn das nicht möglich ist, bleibt Ihnen nur, bei der Krankenkasse und dem Arbeitgeber die nötigen Unterlagen einzufordern.
Was kann bei Pflegebedürftigkeit abgesetzt werden?
Seit 2025 lebe ich in einer Seniorenresidenz, habe auch einen Pflegegrad. Was kann ich absetzen an steuermindernden Kosten?
In jedem Fall sind alle Rechnungen, die das Pflegeheim verursacht, absetzbar. Einzutragen sind die kompletten Kosten des Pflegeheims. Gegengerechnet werden die Zuschüsse der Pflegekasse und eine Haushaltsersparnis, wenn Sie ihre eigene Wohnung oder Haus aufgegeben haben
Haben Sie eventuell auch einen Schwerbehindertengrad, sollte dieser nicht vergessen werden, in der Anlage außergewöhnlichen Belastungen.
Unsere über 80-jährige Tante lebt seit 2025 im Seniorenheim. Ihre Rente reicht dafür nicht, Erspartes fließt mit ein für die Unterbringung. Seit Jahren schon machen wir ihre Steuererklärung. Ist das aber bei der Einkommens- besser Ausgabensituation überhaupt noch notwendig?
Mit der Steuererklärung für 2025 erhält das Finanzamt Kenntnis von der Einkommens- und Ausgabesituation. Fällt das zu versteuernde Einkommen durch die hohen Kosten des Pflegeheims regelmäßig unter den Grundfreibetrag, kann ein Antrag auf Verzicht künftiger Erklärungen gestellt werden. Die Situation Ihrer Tante wird sich ja zukünftig nicht ändern und die Kosten für das Pflegeheim werden nicht kleiner.
Ich habe Pflegestufe zwei. Das ausgezahlte Pflegegeld erhält meine Tochter, die sich um mich kümmert. So kann sie alle Kosten gleich selber bezahlen und muss nicht andauernd zur Bank. Muss sie für dieses Geld Steuern zahlen?
Nein. Pflegegeld ist grundsätzlich steuerfrei. Das müssen weder Sie in Ihrer Steuererklärung noch Ihre Tochter angeben. Wird das Pflegegeld für Sachleistungen und Dienstleistungen, die Ihre Pflege betreffen ausgegeben, kann Ihre Tochter einen Pflegepauschbetrag in Ihrer eigenen Steuererklärung steuermindernd geltend machen.
Das zu versteuernde Einkommen Ihrer Tochter sinkt dadurch um 600 Euro. Einzutragen ist dies in der Anlage außergewöhnliche Belastungen. Als Nachweis für das Finanzamt reicht Ihre Tochter den Bescheid vom MdK ein und trägt auf der Anlage außergewöhnliche Belastungen Ihre persönlichen Daten incl. der Steuer-ID an.
Steuererklärung und Versicherungen in Brandenburg
Können wir als zusammen veranlagtes Rentnerehepaar alle unsere gezahlten Versicherungsbeiträge steuermindernd angeben?
Grundsätzlich sind Lebens-, Unfall- und Haftpflichtbeiträge absetzbar. Die fallen unter die Rubrik sonstige Versicherungen. Vorrangig werden jedoch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berücksichtigt.
Wird bei der gemeinsamen Veranlagung, ein dafür aufgebrachter Jahresbeitrag von 3800 Euro erreicht, was eine Deckelung darstellt, können Sie sich die Arbeit sparen, die anderen Beiträge einzutragen. Sie finden dann keine Beachtung mehr.
Muss ich meine Unfallrente versteuern?
Hier muss unterschieden werden, wer die Unfallrente zahlt. Beziehen Sie die Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung, ist diese steuerfrei und muss nicht angegeben werden. Erhalten Sie eine Unfallrente aus einer privaten Unfallversicherung, ist diese steuerpflichtig.




