Erbe in Brandenburg
: Enkel, Schenkung, Immobilie - was soll ein Testament regeln?

HintergrundDas Testament regelt, wie Sachwerte und Immobilien vererbt werden. Sonderwünsche nehmen zu: Enkel werden bevorzugt, Familienmitglieder ausgeschlossen. Am Lesertelefon haben Fachanwälte aufgeklärt.
Von
Kerstin Bechly,
Annegret Krüger
Frankfurt (Oder)/Cottbus
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ILLUSTRATION - Eine Grundbuchberichtigung löst grundsätzlich Gebühren aus. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn der Antrag auf Berichtigung innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gestellt wird. (zu dpa: «Grundbuchberichtigung: Nach Erbschaft zwei Jahre kostenfrei») Foto: Christin Klose/dpa-mag - Honorarfrei nur für Bezieher des Dienstes dpa-Magazin +++ dpa-Magazin +++

In Brandenburg nimmt der Anteil von Immobilien, die vererbt werden, zu. Beim Verfassen des Testaments stehen Eigentümer vor vielen Fragen, zum Beispiel zur Erbschafts- und Schenkungssteuer. Am Lesertelefon wurden diese und andere Fragen beantwortet.

Christin Klose/dpa
  • Fachanwälte beantworten Fragen zu Testament, Erbfolge, Immobilien und Steuern in Brandenburg.
  • Handschriftliche Testamente müssen beim Nachlassgericht abgegeben werden.
  • Berliner Testament: Überlebende sind meist frei, Immobilien zu verkaufen.
  • Pflichtteilsansprüche bleiben trotz Enterbung bestehen und verjähren erst später.
  • Steuerfreibeträge: Ehepartner 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro, Schenkung alle zehn Jahre.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

In Brandenburg nimmt die Erbmasse zu: Fast 100 Millionen Euro hat das Land 2025 durch Erbschafts- und Schenkungssteuer eingenommen. Wie bemessen sich diese Steuern? Vor allem: Wie kläre ich mein Erbe, gerade wenn Wohneigentum oder hohe Sachwerte dazu gehören.

Kann ein Testament einfach so geändert werden? Was muss beim Vererben an Enkel beachtet werden? Diese und weitere Fragen zum Thema Erben haben die Fachanwälte für Erbrecht, Aline Engelien und Thomas Köhler, am Lesertelefon beantwortet.

Vor ein paar Tagen ist unser Vater verstorben. Wir sind zwei Schwestern. Was müssen wir in den kommenden Wochen alles beantragen oder erledigen im Zusammenhang mit Vaters Testament, das wir handschriftlich von ihm vorliegen haben. 
Wenn Sie diese letztwillige Verfügung in der Wohnung gefunden haben, dann sind Sie verpflichtet, dies beim zuständigen Amtsgericht – Nachlassgericht – im Bereich des letzten gewöhnlichen Aufenthaltes des Erblassers abzugeben, damit es offiziell und rechtsgültig eröffnet werden kann. Dann kommt es darauf an, ob in der Erbschaft eine Immobilie enthalten ist.

Sie müssen im nächsten Schritt einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen, da es sich um ein handschriftliches Testament handelt, und die entsprechende Erbauseinandersetzung führen. Auseinandersetzung ist vereinfacht gesagt, der Ausgleich aller Nachlassverbindlichkeiten und Verteilung des dann noch verbleibenden positiven Nachlasses entsprechend des Erbanteils zwischen den Miterben. Solange Sie sich als Erben einig sind, was und wie geteilt werden soll, liegt alles in Ihrer Entscheidungsgewalt. Einen Gutachter für eine etwaige Bewertung der Immobilie benötigen Sie nur, wenn Sie sich nicht einigen können und Hilfe von außen benötigen. Ansonsten können Sie bis auf die Umschreibungen alles selbst erledigen.

Opa will an Enkel vererben - das ist im Testament zu beachten

Mein 95 Jahre alter Vater hat in einem Testament festgelegt, wie er seine Sach- und Geldwerte unter seinen Kindern und Enkeln verteilen möchte. Seinen Urenkeln will er feste Geldbeträge überlassen. Diese sind noch minderjährig. Wie kommen sie einmal an das Geld? Und müssen wir das Testament beim Amtsgericht hinterlegen? 
Jeder, der ein Testament in seinem Besitz hat, ist gesetzlich verpflichtet, dieses unverzüglich nach Kenntnis vom Tod des Erblassers beim Amtsgericht abzugeben. Das kann bei einer Erbengemeinschaft auch ein Erbe übernehmen. Wenn die Namen und Anschriften der gesetzlichen Erben oder im Falle Ihres Vaters auch der Enkel und Urenkel bekannt sind, sollten sie dem Gericht mitgeteilt werden. Im Zweifel fragt das Gericht nach. Es informiert dann die Erben und die am Nachlass Beteiligten.

Wenn Sie für Ihren Vater bereits eine Vollmacht über den Tod hinaus besitzen, können Sie sich um die Abwicklung des geldlichen Erbes kümmern, wenn alle Erben einverstanden sind. Für die minderjährigen Urenkel entscheiden deren Eltern.

Ich habe zwei Söhne sowie zwei Enkel und zwei angeheiratete Enkel. Wenn ich sterbe, soll mein Bargeld zu gleichen Teilen nur an die Söhne und die leiblichen Enkel gehen. Was muss ich dafür tun? Und wie kommen meine Söhne an das Geld? Bankvollmachten haben sie. 
Ihren Wunsch können Sie testamentarisch festlegen und zum Beispiel unter Nennung der jeweiligen Namen formulieren „Ich setze meine beiden Söhne … und die Enkel … je zu gleichen Teilen als Erbe ein.“ Das Testament muss handschriftlich vorliegen, Datum und Ort enthalten sowie Ihre Unterschrift. Die Stiefenkel haben keinen gesetzlichen Erbanspruch. Wenn die Bankvollmacht die Klausel „über den Tod hinaus“ enthält, dann können Ihre Söhne nach Ihrem Tod damit zur Bank gehen, das Konto auflösen und das Erbe verteilen. Ein Erbschein muss nicht zusätzlich vorgelegt werden.

Immobilie verkaufen - geht das so einfach?

Mein Mann und ich hatten einst ein Berliner Testament aufgesetzt, das auch beim Gericht hinterlegt ist. Als mein Mann starb, haben unsere drei Kinder nichts beansprucht. Unser Haus wird mir inzwischen zu groß. Kann ich es einfach so verkaufen? 
Laut dem Berliner Testament sind Sie Alleinerbe und damit auch Alleineigentümer der Immobilie. Sie können damit selbst entscheiden, was mit dem Haus passieren soll – ob Sie es verkaufen oder im schlimmsten Fall nichts zur Werterhaltung tun wollen. Sie sind auch in keiner Weise verpflichtet, von Ihrem Vermögen oder dem Ihres Mannes etwas zu hinterlassen.

Vor drei Jahren starb mein Mann. Lange vorher hatten wir gemeinsam ein Berliner Testament aufgesetzt, dabei unsere Tochter ausgeschlossen, unsere Enkelin als Erbin nach dem Letztversterbenden eingesetzt. Jetzt ist mir der Unterhalt unseres Hauses kaum noch möglich. Ich will das Haus verkaufen. Muss ich vorher die Enkelin fragen? 
Das hängt davon ab, ob Sie nach dem Tod Ihres Mannes laut Testament wirklich zur Vollerbin eingesetzt wurden. Dann können Sie als Besitzerin bis zu Ihrem Tod mit der Immobilie jederzeit nach Ihrem Willen verfahren. Die Enkelin hat kein Mitspracherecht.

Allerdings könnte Ihre per Testament enterbte Tochter ihren Pflichtteil vom Erbe ihres Vaters, also Ihres Mannes fordern. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Anteils und kann innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem die Tochter Kenntnis des Erbfalls (Todes) und der Enterbung erhalten hat, hier Inhalt des Testamentes, gefordert werden. Als Beispiel sei die Kenntnis vom Todesfall und die Kenntnis der Enterbung im Jahr 2025 unterstellt, so dass die Verjährung mit Ablauf des 31.12.2028 (31.12.2025 plus 3 Jahre) erfolgen würde.

Sollte Ihre Tochter keine nachweisbare Kenntnis vom Testament haben, wenn es beispielsweise keine rechtsgültige Eröffnung des Testaments gab, dann hat sie sogar 30 Jahre Zeit, was entsprechende Forderungen betrifft. Dies nennt man die absolute Verjährung.

Steuerliche Freigrenzen beim Erbe in Brandenburg

Mein großes Grundstück mit vier Eigenheimen sollen meine zwei Töchter und meine Frau erben. Welche steuerlichen Freigrenzen gibt es? 
Für Ihre Frau wären 500.000 Euro im Falle einer Erbschaft steuerfrei, für jede Ihrer Töchter sind jeweils 400.000 Euro steuerfrei. Möglich wäre aber auch, dass Sie noch zu Lebzeiten alle zehn Jahre Immobilien in diesem Wert steuerfrei übertragen, also verschenken könnten. Schenkungs- und Erbschaftsteuer sind gleich hoch, Schenkungen allerdings mehrfach im Abstand von zehn Jahren möglich.

2012 habe ich mein geerbtes Elternhaus an meine einzige Tochter überschrieben. Um ihr später Erbschaftsteuern zu ersparen, möchten meine Frau und ich ihr auch unser aktuelles Wohnhaus, indem es auch noch Mietwohnungen gibt, überschreiben. Allerdings wollen wir dies als Nießbrauchsrecht. Gelten für diese Schenkung gleiche Steuersätze? 
Nein, Sie übertragen zwar Vermögen an Ihre Tochter, aber Sie selbst nutzen die Immobilie weiter, als Wohnung plus die Mieteinnahmen. Es wäre der unentgeltliche Anteil – Wert des Grundstücks mit Wohnhaus - minus Wert des Nießbrauches – zu ermitteln.  Dadurch wird der zu versteuernde Schenkungsanteil reduziert. Das mindert im Ergebnis für Ihre Tochter die steuerliche Last. Das sollten Sie sich aber genau von einem Steuerberater berechnen lassen. Der festgesetzte steuerliche Freibetrag in Höhe von 400.000 für eine Schenkung an ein „Kind“ alle zehn Jahre bleibt aber gleich.

Wie werden Wertpapiere vererbt?

Ich besitze mehrere Wertpapierkonten. Was ist im Erbfall dabei zu beachten? Meine Frau und ich haben ein Berliner Testament aufgesetzt, unsere drei Söhne sollen zu gleichen Teilen erben. 
Ihre Wertpapiere fallen in den Nachlass des zuletzt Verstorbenen. Diesen Nachlass müssen sich die Schlusserben, Ihre drei Söhne, dann teilen. Ihre Frau und Sie können das Berliner Testament auch erweitern und Details zur Verteilung der einzelnen Wertpapiere festlegen.

Um im Erbfall an die Wertpapiere ranzukommen, muss außer dem Erbschein kein anderes Dokument vorgelegt werden. Der Erbschein wiederum ist nicht nötig, wenn Sie schon jetzt einem, zwei oder allen Söhnen eine Vollmacht ausstellen, die über den Tod hinaus gelten soll. Nutzen Sie hierfür am besten die bankeigenen Vollmachten.

Rechtsanwältin Aline Engelien

Die Fachanwältin für Erbrecht, Aline Engelien, wird immer häufiger mit Fragen konfrontiert, die sich um das Erbrecht drehen.

Aline Engelien mit KI

Wie läuft eine Teilungsversteigerung ab?

Ich bin Teil einer Erbengemeinschaft, die immer größer wird und die sich um die Zukunft eines Waldstücks verständigen muss. Mir wird das alles zu viel. Kann ich meine Anteile auch übertragen? 
Eine Erbengemeinschaft ist zum einen beendet, wenn sich alle Mitglieder einig sind, wie ein Erbe aufgeteilt wird, z. B. durch Verkauf des Waldes. Wenn Sie vorher aussteigen möchten, können Sie eine notarielle Erbteilsübertragung veranlassen, wenn es einen Interessenten für Ihren Erbteil gibt.

Eine Erbengemeinschaft kann andererseits zwangsweise aufgelöst werden. In Ihrem Fall müsste als letztes Mittel eine Teilungsversteigerung des Waldes durch einen Erben veranlasst werden. Die anderen Erben müssen nicht zustimmen. Wer die Teilungsversteigerung auslöst, muss die damit verbundenen Kosten verauslagen. Das Geld aus der Versteigerung wird solange hinterlegt, bis sich die Erbengemeinschaft geeinigt hat, wie es aufgeteilt wird. Die verauslagten Kosten werden zurückerstattet, wenn genügend Erlös erzielt wurde.

Mein vor acht Jahren verstorbener Vater und seine zweite Frau hatten ein gemeinsames Testament aufgesetzt. Darin ist geregelt, dass der noch lebende Partner und ich als Kind je hälftig erben. Dafür haben wir bereits einen Erbschein. Allerdings steht in dem Testament, dass das Haus erst nach dem Tod des Letztversterbenden verkauft werden darf. Jetzt dringt die Witwe auf Verkauf. Ich würde ihr ihren Teil abkaufen, aber ihre Preisforderungen sind unrealistisch hoch. Deshalb will sie jetzt eine Teilungsversteigerung. Muss ich dem zustimmen? 
Nein, eine Teilungsversteigerung greift ja genau dann, wenn sich mindestens zwei Parteien nicht einigen können – wie in Ihrem Fall. Allerdings könnte das Testament mit dem Passus, dass erst nach dem Letztversterbenden verkauft werden darf, solch eine Art von Versteigerung verhindern, denn die Witwe ist ja nur als Vorerbin benannt. Sie hat das Erbe nur in Ihrer Lebenszeit.

Die erste Stadtverordnetenversammlung nach der Kommunalwahl ; Thomas Köhler ist auch Rechtsanwalt für Erbrecht und Mietrecht

Rechtsanwalt Thomas Köhler ist Fachanwalt für Erbrecht. Die Anfragen zum Erben in Brandenburg werden zunehmend komplexer.

René Matschkowiak

Allerdings muss man wirklich sehr genau auf die Formulierungen im Testament schauen. Davon hängt ab, ob überhaupt versteigert werden kann oder die Witwe durch den Verkauf sogar das Erbrecht verliert. Lassen Sie das Testament von einem Fachanwalt prüfen.

Pflichtteilanspruch bleibt trotz Enterbung

Nach dem Tod unseres Sohnes wollen wir verhindern, dass seine Kinder unseren Nachlass erben. Können wir das so in unser Testament schreiben? 
Das können Sie, indem Sie im Testament kurz und klar formulieren, dass die Enkel vom Erbe ausgeschlossen werden. Auf Wunsch kann das auch ein Notar rechtssicher für Sie in einem notariellen Testament formulieren. Es bleibt aber trotzdem für die Enkel ein Pflichtteilsanspruch in diesem Fall, da Ihr Sohn bereits verstorben ist und Ihre Enkel an seine Stelle der Erbfolge, als gesetzlicher Erben, treten würden.

Testamentsvollstrecker kann sinnvoll sein

Meine behinderte Tochter, insgesamt habe ich drei Kinder, soll nach meinem Tod weiter finanzielle Sicherheit haben. Ich habe gehört, dass man dazu ein „Behindertentestament“ aufsetzen kann. Was sollte man dort reinschreiben, damit das Geld wirklich bei meiner Tochter ankommt ohne große Abzüge? 
Auf keinen Fall sollten Sie allein so etwas aufsetzen, denn da kann man sehr viel falsch machen, zumal es Ihnen erstrangig um langfristige finanzielle Sicherheit für Ihre Tochter geht. Es ist möglich, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen, der regelmäßig zu vorgeschriebenen Zeiten, Geburtstagen und Feiertagen festgesetzte Summen an sie auszahlt.

Dieser Testamentsvollstrecker kann auch eines der Geschwister sein. Deshalb suchen Sie in einem ersten Schritt das Gespräch in der Familie, ob sich jemand der anderen zwei das zutraut, und regeln alles Weitere mit einem Notar. Er erarbeitet die rechtssicheren Dokumente nach Ihrem Willen und leitet diese weiter.

Änderungen am Berliner Testament

Wir möchten, dass der Überlebende von uns nach dem Tod des einen Partners unser Berliner Testament ändern darf. Geht das so einfach? 
Ja, aber Sie müssen das ausdrücklich im Berliner Testament niederschreiben, andernfalls sind die Erklärungen im Berliner Testament mit dem ersten Todesfall bindend und unveränderlich.

Was ist bei einem Berliner Testament zu beachten, wenn man dies selbst schreibt? 
Kurz und knapp sollte man handschriftlich mit Datum und beiden Unterschriften niederschreiben: 1. Wer erbt, wenn der erste Ehepartner verstirbt. 2. Wer ist der Schlusserbe nach dem zweiten Todesfall. Eventuell einen Ersatzschlusserben festlegen, da der Schlusserbe theoretisch auch vor Ihnen versterben kann. Dies auch vor dem Hintergrund, dass ansonsten jemand zum Zuge kommt, den Sie überhaupt nicht wollen. Sicherstellen sollte man ebenso, dass solch ein handschriftliches Testament gefunden wird. Deshalb rate ich immer, es beim zuständigen Nachlassgericht zu hinterlegen.