Unschuldig im Gefängnis: Das sind die spektakulärsten Fälle in Brandenburg

Blick aus der Zelle einer Justizvollzugsanstalt. Auch in Brandenburg werden vor Gericht Menschen unschuldig verurteilt und landen zu Unrecht hinter Gittern. Einige Fälle, in denen ein Urteil rückwirkend aufgehoben wurde, sind besonders spannend. (Symbolbild)
Oliver Berg/dpa- In Brandenburg werden immer wieder Unschuldige verurteilt – prominente Fälle sorgen für Aufsehen.
- Holger Hellblau und Thilo H. saßen unschuldig im Gefängnis und wurden nach Jahren freigesprochen.
- 2021 und 2022 zahlte Brandenburg über 250.000 Euro Entschädigung für zu Unrecht Haftende.
- Die Organisation „Innocence Project“ prüft Fälle von Fehlurteilen, 50 aktive Fälle, drei aus Brandenburg.
- Ermittlungsfehler und kurze Verhandlungen führen oft zu Fehlurteilen – Experten fordern Fehlerkultur.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Im April 2006 steht ein Mann aus Rheinsberg vor dem Landgericht in Neuruppin. Holger Hellblau soll den Liebhaber seiner Ehefrau erstochen haben, im Schlaf. Am Ende des Indizienprozesses wird der Angeklagte zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt. Mit seinem Anwalt kämpft Holger Hellblau dafür, dass sein Fall neu verhandelt wird.
2010 der Durchbruch: Das Landgericht Cottbus spricht den dreifachen Familienvater nachträglich frei. Denn: Es gibt DNA-Spuren vom Tatort, die nicht von Hellblau stammen. Nach vier Jahren in Haft kann Hellblau seine Kinder wiedersehen.
Der Fall ist einer der prominentesten Justizirrtümer in Brandenburg, Holger Hellblau hat im Fernsehen mehrfach über seine Geschichte gesprochen. Aber es ist nicht der einzige Fall.

Holger Hellblau wurde vom Landgericht Neuruppin zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Vier Jahre saß er im Gefängnis, bevor sein Fall in einem Wiederaufnahmeprozess neu aufgerollt wurde. Der Fall ist prominent, doch bei weitem nicht der einzige aus Brandenburg. (Archivbild)
Michael Helbig/dpaEine aussagekräftige Statistik, wie häufig es in Brandenburg zu Fehlurteilen kommt, gibt es nicht, teilt das Justizministerium auf Nachfrage mit. Aber es gibt eine Übersicht der Entschädigungszahlungen, die das Land Brandenburg für zu Unrecht verbüßte Haftstrafen auszahlt: Im Jahr 2021 waren es 140.925 Euro für insgesamt zwölf entschädigte Personen. 2022 kamen 119.025 Euro für zehn Personen zusammen.
Entschädigungsleistungen in Brandenburg: Wann wird gezahlt und wie viel?
Wer zu Unrecht in Untersuchungshaft saß, eine Freiheitsstrafe verbüßte oder in einem psychiatrischen Krankenhaus bzw. einer Entziehungsanstalt untergebracht war und später freigesprochen wurde, kann Entschädigung beantragen.
Die Entschädigung beträgt seit Juli 2023 bundesweit 75 Euro pro Tag der Haft.
Weitere materielle Schäden (etwa Verdienstausfall, Anwaltskosten, Folgeschäden) können zusätzlich geltend gemacht werden, sofern sie nachweisbar sind.
Kein Anspruch besteht, wenn der Betroffene die Freiheitsentziehung grob fahrlässig selbst verursacht hat.
Der Antrag ist in Brandenburg beim zuständigen Landgericht zu stellen. Die Staatsanwaltschaft prüft und entscheidet.
Quelle: Justizministerium Brandenburg, StrEG
Dass ein Wiederaufnahmeverfahren Erfolg hat und wie im Fall Hellblau zu Freispruch und Entschädigung führt, ist selten. Die juristischen Hürden sind hoch, es braucht viel Zeit – und Geld. Genau da setzt seit 2021 die Organisation „Innocence Project“ aus Berlin an.
Fehlurteil im Gericht: Wiederaufnahmeverfahren haben Chancen
Nach dem Vorbild der gleichnamigen Organisation aus den USA bietet das Projekt eine Anlaufstelle für Menschen, die glauben, dass in ihrem Verfahren Fehler begangen wurden. Etwa 220 Fälle wurden bisher an sie herangetragen, sagt Laura Diederich, Strafverteidigerin aus Berlin und im Vorstand der Organisation.

Die Strafverteidigerin Laura Diederichs ist Vorständin von Innocence Project in Berlin. Die Organisation setzt sich auch in Brandenburg für unschuldig Verurteilte ein.
Gunnar Bernskötter„Wir müssen uns fragen: Deuten die Urteilsgründe darauf hin, dass etwas schiefgelaufen sein könnte?“, sagt Diederich. Derzeit hat die Organisation etwa 50 aktive Fälle, davon drei aus Brandenburg. In fünf Fällen hat Innocence Deutschland Wiederaufnahmeanträge gestellt, der Ausgang steht bei allen noch aus.
Erfolgsversprechend für ein Wiederaufnahmeverfahren sind vor allem neue Tatsachen und Beweise. Etwas, das das Gericht bei seiner ursprünglichen Entscheidungsfindung nicht berücksichtigt hat: Zeugenaussagen, Gutachten oder DNA-Analysen, so wie im Fall von Hellblau.
Warum Thilo H. aus Werneuchen freigesprochen wurde
In anderen Fällen kommt heraus, dass eine Tat nie stattgefunden hat. So war es bei Thilo H. aus Werneuchen. Ein 13-jähriges Mädchen sagt aus, Thilo H. habe sie in der Walpurgisnacht 2002 auf dem Festplatz in Rüdersdorf vergewaltigt. Im April 2004 wird er vom Landgericht Frankfurt (Oder) zu vier Jahren und zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

Eines der großen Fehlurteile aus Brandenburg: Vier Jahre hat Thilo H. aus Werneuchen unschuldig im Gefängnis verbracht, für eine Tat, die nie stattgefunden hat. Das Landgericht Potsdam sprach ihn schließlich frei. (Archivbild)
Ulli Winkler2005 kommt der erste Hinweis, dass das Mädchen im engeren Umfeld zugegeben habe, Thilo H. zu Unrecht beschuldigt zu haben. Als der erste Wiederaufnahmeantrag scheitert, sucht sich die Mutter des Verurteilten einen neuen Anwalt. Ihre Hartnäckigkeit hat Erfolg: 2008 wird Thilo H. vom Landgericht Potsdam freigesprochen. „Die Jahre sind weg“, hat er damals dieser Zeitung gegenüber gesagt. Nach der langen Zeit im Gefängnis muss er sich neu orientieren, beruflich wieder Fuß fassen.
Wo die meisten Fehlurteile in Brandenburg geschehen
Spektakuläre Fälle, wie die von Holger Hellblau oder Thilo H, sind die Ausnahme, sagt Laura Diederichs. Eine Ausnahme mit verheerenden Folgen für die Betroffenen. Viel fehleranfälliger als die großen Prozesse an den Landgerichten aber seien Verfahren an Amtsgerichten. Nicht überraschend, meint Diederichs, schließlich dauern Verhandlungen dort oftmals nur eine halbe Stunde. Aber auch hier könnten falsche Entscheidungen schlimme Konsequenzen haben. „Das sind teilweise horrende Summen, die auf oftmals mittellose Personen zukommen“, sagt Diederichs.
Eine weitere Fehlerquelle an Amtsgerichten: die unerkannte Schuldunfähigkeit. Im Fall von Strafbefehlen erhalten Personen das Urteil in schriftlicher Form, ohne vor Gericht zu erscheinen. Es käme immer wieder vor, sagt Diederichs, dass Personen nicht schuldfähig sind und den Inhalt der Briefe gar nicht erfassen können. Zu spät wird ihre Schuldunfähigkeit erkannt. Die Folge: Alte Verfahren müssen neu aufgerollt werden.
Schweigen trotz Unschuld: der Fall Gregor H. aus Potsdam
Nicht immer passieren die Fehler während der Hauptverhandlung. Häufig sind es Ermittlungsfehler im Vorfeld des Prozesses, die sich vor Gericht manifestieren, sagt Diederichs. Falsche Zeugenaussagen, unter Druck abgegebene Geständnisse.
Auch im Fall von Gregor H. aus dem Jahr 2004 brachte eine Zeugenaussage den Stein ins Rollen. Der Vorwurf: Gregor H., damals Mitglied der rechten Szene in Potsdam, soll mit zwei Freunden Feuer in einem Dönerladen gelegt und den Besitzer dabei schwer verletzt haben.
Ein Zeuge sagt aus, drei Männer am Tatort gesehen zu haben. H. selbst schweigt, genauso wie die beiden Mitangeklagten. Alle drei werden zu acht Jahren Gefängnisstrafe verurteilt, wegen versuchten Mordes.
Es sind Journalisten, die der Sache nachgehen. Bei einer Befragung geben die beiden Mittäter zu, dass Gregor H. am Tatabend gar nicht dabei war. Es kommt zu einem Wiederaufnahmeverfahren und nach vier Jahren im Gefängnis wird Gregor H. freigelassen. Er habe seine Kumpanen nicht verraten wollen, begründet er im Verfahren sein Schweigen vor Gericht. Von der rechten Szene soll er sich distanziert haben, ebenso wie die beiden Täter.
Fehlerkultur statt Fehlurteil in Brandenburg
Fehlurteile haben verheerende Folgen für die Betroffenen – finanziell, sozial, beruflich. Aber wie kann es gelingen, mehr Gerechtigkeit vor Gericht zu schaffen?
Letztendlich bräuchte es, wie in so vielen Bereichen, eine bessere Fehlerkultur, das wird im Gespräch mit Strafverteidigerin Diederichs deutlich: „Jeder sollte sich bewusst sein, dass Fehler passieren können. Es geht nicht darum, unfehlbar zu sein, sondern sich Fehler einzugestehen und in der Lage zu sein, sie zu reparieren.“



