Kanzlerwahl
: Merz scheitert im ersten Wahlgang - So geht es jetzt weiter

Es ist das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik, dass ein designierter Kanzler nach erfolgreichen Koalitionsverhandlungen im Bundestag durchfällt. Wie läuft die Kanzlerwahl jetzt ab?
Von
David Hahn
Berlin
Jetzt in der App anhören
Bundestag - Kanzlerwahl: 06.05.2025, Berlin: Der designierte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) steht bei der Kanzlerwahl im Bundestag. Im Bundestag findet die Wahl und Vereidigung des Bundeskanzlers und der neuen Bundesregierung statt. Foto: Kay Nietfeld/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Der Bundeskanzlerkandidat der Union, Friedrich Merz (CDU), steht bei der Kanzlerwahl im Bundestag. Im Bundestag startete am Dienstag, dem 6. Mai 2025, die Wahl des Bundeskanzlers und der neuen Bundesregierung.

Kay Nietfeld/dpa

Bekommt Deutschland heute einen neuen Bundeskanzler? Darüber hat am Dienstag, dem 6. Mai 2025, der im Februar gewählte Bundestag entschieden. Zur Wahl stand Friedrich Merz von der CDU. Dieser konnte im ersten Wahlgang nicht genug Stimmen auf sich vereinen. Wie setzt sich die Kanzlerwahl nun fort?

Friedrich Merz bei Kanzlerwahl im ersten Wahlgang gescheitert

CDU-Chef Friedrich Merz hat im Bundestag bei der Kanzlerwahl im ersten Wahlgang keine Mehrheit erreicht. Trotz einer rechnerischen Mehrheit durch die Koalition aus CDU/CSU und SPD (328 Sitze) kam er nicht durch. Er erhielt 310 von 621 Stimmen, sechs zu wenig für die nötige absolute Mehrheit von 316.

Wahl zum neuen Bundeskanzler: Was ist jetzt möglich?

Laut Grundgesetz (Artikel 63) hat der Bundestag jetzt 14 Tage Zeit, einen Kanzler mit absoluter Mehrheit zu wählen. Innerhalb dieser Frist sind mehrere Wahlgänge mit verschiedenen Kandidaten und Kandidatinnen möglich. Auch Merz kann erneut sein Glück versuchen, falls er glaubt, er könnte in einem zweiten Wahlgang mehr Erfolg haben als im ersten. In jedem Fall muss ein Kandidat oder eine Kandidatin die absolute Mehrheit von 316 Stimmen erreichen. Die Fraktionen wollen in den Stunden nach des ersten Wahlgangs rechtssicher abgeklärt haben, dass noch am Dienstag ein zweiter Wahlgang möglich ist. Dieser soll ab 15:15 Uhr starten.

Gelingt eine erfolgreiche Wahl innerhalb der Frist von 2 Wochen nicht, folgt ein Wahlgang mit einfacher Mehrheit. Die Person mit den meisten Stimmen ist dann gewählt. Falls der Kandidat oder die Kandidatin die Kanzlermehrheit erreicht, muss der Bundespräsident ihn oder sie innerhalb von sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Falls der oder die Gewählte nur mit einfacher Mehrheit gewinnt, kann der Bundespräsident entscheiden, ob er die Person zum Bundeskanzler ernennt oder den Bundestag auflöst und Neuwahlen ansetzt.