MOZ+MOZ+AfD gegen Verfassungsschutz
: Was bedeutet die Eilentscheidung für das Hauptverfahren gegen die Rechten?

Welche Konsequenzen hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln auf die juristische Auseinandersetzung mit der AfD? Zwei ehemalige Landesverfassungsrichter werden deutlich.
Von
Dominik Guggemos
Berlin
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Co-leader of the far-right Alternative for Germany (AfD) party Tino Chrupalla arrives to give a statement after a court ruled that his party cannot be labeled as "confirmed right-wing extremist" group, at the Bundestag (lower house of parliament) in Berlin on February 26, 2026. (Photo by John MACDOUGALL / AFP)

AfD-Chef Tino Chrupalla durfte sich am Donnerstag über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln freuen. Aber bleibt es auch im Hauptverfahren dabei, dass die AfD nicht als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft wird?

John MacDougall/AFP