Schützen und Jäger betroffen: Bundestag will Extremisten Waffenkauf erschweren
Wer durch deutsche Straßen geht, kann ziemlich sicher sein, dass er nicht in eine Schießerei gerät. Insgesamt wurden hierzulande im vergangenen Jahr 21 Menschen mit Pistolen oder Gewehren umgebracht. Das Bundeskriminalamt hat darüber hinaus gezählt, dass deutschlandweit pro Tag im Schnitt zwölfmal illegal mit Waffen geschossen wurde. Als vergleichsweise harmlose Gegenden erwiesen sich dabei Mecklenburg–Vorpommern, Baden–Württemberg und Brandenburg. Um ein Vielfaches häufiger wurde hingegen in Sachsen–Anhalt, dem Saarland und Thüringen scharf geschossen. Sie führen die Tabelle an.
Große Magazine verboten
Die schlimmsten Fälle schaffen es immer wieder in die Nachrichten. Unvergessen sind die Amokläufe von Winnenden und Erfurt, die Morde des NSU oder jüngst die Tötung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. Um es Tätern — von Kriminellen über Amokläufer bis zu Extremisten jeglicher Prägung — schwerer zu machen, legal an Waffen zu kommen, beließ es die Bundesregierung jedoch nicht bei der europäischen Vorgabe. Sie will zum Beispiel den Besitz von großen Munitionsmagazinen einschränken. Die Grenzen werden bei zwanzig Schuss für Pistolen und zehn Schuss für Gewehre liegen. Außerdem sollen Schützen am Anfang ihrer Laufbahn künftig regelmäßig nachweisen müssen, dass sie eine Waffe benötigen — zum Beispiel als Jäger oder Sportschützen durch nachgewiesene Schießübungen.
Und ein weiterer Punkt kam hinzu: „Waffen haben in den Händen von Extremisten nichts verloren“, verkündete Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) bei einer Sonderkonferenz der Länder–Innenminister im Oktober in Berlin. Nach dem Anschlag vor einer Synagoge in Halle hatten sie über Maßnahmen beraten, um solche Taten künftig zu verhindern. Damit läuteten sie eine Verschärfung ein, die vor allem auf das rechtsextreme Spektrum zielt und die von den Länderinnenministern mitgetragen wird. Demnach werden die zuständigen Behörden vor Ort verpflichtet, vor dem Ausstellen einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenscheins eine Abfrage beim Verfassungsschutz durchzuführen, ob der Antragsteller dort auffällig geworden ist. Auf Drängen des baden–württembergischen Innenministers Thomas Strobl (CDU) kann Verfassungsfeinden künftig generell der Erwerb von Waffen untersagt werden. Bisher ist das nur möglich, wenn ihre Organisation verboten wurde. „Die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Organisation zeigt, wessen Geistes Kind jemand ist – und das reicht“, erklärt Strobl.
Bei den Sportschützen kamen die ganzen Verschärfungen nicht gut an. „Das deutsche Waffenrecht ist schon heute eines der schärfsten in der Welt“, sagt der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Schützenbundes (DSB), Jörg Brokamp. Das Gesetz führe zu Restriktionen, die keinerlei Sicherheitsgewinn für die Gesellschaft mit sich brächten. „Ganz im Gegenteil“, betont Brokamp. Gleichzeitig stellt er klar, dass in den Vereinen des DSB Extremisten oder Reichsbürger „nichts zu suchen haben“.
Beim Bund der Kriminalbeamten sähe man die Priorität gern auf einem anderen Feld: „Ein Hauptaugenmerk sollte die Bekämpfung der illegalen Waffen sein“, sagt der Vorsitzende Sebastian Fiedler. Der Attentäter von Halle zum Beispiel hatte seine Waffen nicht im Laden gekauft. Er hatte sie mit einem 3D–Drucker selbst hergestellt.
Einen „Bärendienst für die innere Sicherheit“ nennt der Vorsitzende des Deutschen Jagdverbandes, Volker Böhning, daher das Vorhaben der Regierungskoalition. „Waffenbehörden sind künftig noch stärker mit dem Verwalten des legalen Waffenbesitzes beschäftigt. Für den Kampf gegen illegale Waffen fehlen dadurch Ressourcen.“
„Erhebliche Gefahr“
Während die Grünen festhalten, dass von legalen Waffen eine „erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit in Deutschland“ ausgehe und der SPD–Berichterstatter für Inneres Helge Lindh „pragmatische, rechtssichere Lösungen“ der gefundenen Einigung im Innenausschuss rühmt, sieht FDP–Innenexperte Konstantin Kuhle vor allem in der Regelabfrage beim Verfassungsschutz Probleme. Damit würden die zwei Millionen Schützen in Deutschland einem Generalverdacht ausgesetzt. Er plädiert dafür, dass umgekehrt der Verfassungsschutz die Waffenbehörden mit einer schwarzen Liste mit Verfassungsfeinden versorgen soll, die keine Waffen erhalten dürfen. Reichsbürger könne man auch heute schon entwaffnen.
Robert Steinhäuser, der Amokschütze von Erfurt im Jahr 2002, war Mitglied eines Schützenvereins und hatte sich die Waffen legal besorgt. Seither getroffene Änderungen hätten das wohl verhindert. „Ein Terroranschlag wie im Pariser Bataclan wäre dadurch aber nicht verhindert worden“, sagt FDP–Politiker Kuhle. Die Islamisten waren mit vollautomatischen, umgebauten Kalaschnikows gekommen. Sie hatten sie illegal beschafft.



