MOZ+MOZ+Trotz zweier Verbotsverfahren
: Warum es die NPD immer noch gibt

In diesem Jahrtausend hat der Staat bereits zweimal erfolglos versucht, eine rechtsextreme Partei zu verbieten. Was sich aus dem bemerkenswerten NPD-Urteil des Bundesverfassungsgerichts für das AfD-Verbotsverfahren lernen lässt.
Von
Dominik Guggemos
Berlin
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Horst Mahler: ARCHIV - 16.06.2001, Göttingen: Der damalige Anwalt der Rote Armee Fraktion (RAF) Horst Mahler lief an der Spitze eines Demonstrationszuges mit 500 Anhängern der rechtsgerichtenen NPD in Göttingen. Der frühere NPD-Anwalt Horst Mahler musste sich vor dem Kriminalgericht Moabit in Berlin ein weiteres Mal wegen Volksverhetzung vor Gericht verantworten. Foto: Rainer Jensen/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Der mittlerweile verstorbene Rechtsextremist und frühere RAF-Anwalt Horst Mahler im Jahr 2001 bei einer Demonstration der NPD.

Rainer Jensen/dpa