Urteil zu Compact
: Bundesgericht hebt Verbot des rechtsextremen Magazins auf

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Verbot des rechtsextremen Magazins Compact aufgehoben.
Von
dpa
Berlin/Leipzig
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Ingo Kraft (M.), Vorsitzender Richter des 6. Senat, eröffnet die Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Das Gericht hat ein Urteil gefällt, ob das Verbot des rechtsextremen Magazins „Compact“ gerechtfertigt ist.

Jan Woitas/dpa
  • Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hob das Verbot des Magazins „Compact“ auf.
  • Das Magazin war 2024 von der damaligen Innenministerin als rechtsextrem eingestuft worden.
  • Im Eilverfahren wurde das Verbot bereits vorläufig außer Kraft gesetzt.
  • Nun entschied das Gericht im Hauptsacheverfahren endgültig.
  • „Compact“ bleibt weiterhin als Publikation erlaubt.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Das rechtsextreme Magazin „Compact“ kann weiter erscheinen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Verbot aufgehoben, das die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) im Sommer 2024 erlassen hatte.

Das Grundgesetz garantiere selbst den „Feinden der Freiheit“ die Meinungs- und Pressefreiheit, begründete der Vorsitzende Richter Ingo Kraft die Entscheidung. Zwar gebe es zahlreiche polemische und zugespitzte Äußerungen. Die Grenze zur Verfassungsfeindlichkeit sei jedoch nicht überschritten, so das Gericht.

Gericht: „Compact“ identifiziert sich mit Martin Sellner

Zugleich machte der 6. Senat deutlich, dass sich die „Compact“-Macher mit dem „Remigrationskonzept“ des österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner identifizierten. Seit Jahren werde dessen Ansichten „ohne jegliche Distanzierung“ ein breiter Raum eingeräumt.

Relativierende und verharmlosende Äußerungen dazu von „Compact“-Chefredakteur Jürgen Elsässer während der mündlichen Verhandlung bewertete das Gericht als „bloßes prozesstaktisches, nicht glaubhaftes Vorbringen“.

Entscheidung aus Eilverfahren bestätigt

Die Bundesrichter bestätigten damit ihre Entscheidung aus dem Eilverfahren im August 2024. Damals hatten sie das Verbot vorläufig ausgesetzt, so dass das Blatt vorerst weiter erscheinen konnte.

Nun hat der zuständige 6. Senat im Hauptsacheverfahren seine endgültige Entscheidung getroffen. Die Leipziger Richterinnen und Richter sind in erster und letzter Instanz für Klagen gegen Vereinsverbote zuständig.

Compact-Magazin: Beobachtung durch Verfassungsschutz

Das Bundesinnenministerium hatte das Magazin verboten und es als „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ bezeichnet. Laut Ministerium ist die „Compact“-Magazin GmbH seit längerem im Fokus des Verfassungsschutzes und wurde Ende 2021 als gesichert rechtsextremistische Vereinigung eingestuft und beobachtet.

Das 2010 gegründete Medienunternehmen hatte seinen Sitz früher im brandenburgischen Falkensee, inzwischen sitzt es in Stößen in Sachsen-Anhalt. Die Auflage des „Compact“-Magazins liegt nach Gerichtsangaben bei 40.000 Exemplaren, der Online-TV-Kanal erreicht bis zu 460.000 Klicks.

Leipziger Gericht in erster und letzter Instanz zuständig

Zentrale Frage war, ob Aussagen des Medienunternehmens noch durch die Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt sind - oder ob sie verfassungsfeindlich sind und eine konkrete Gefährdung darstellen. Entscheidend für die Bewertung dabei war, ob verfassungswidrige Inhalte prägend für „Compact“ sind.