MOZ+MOZ+Verfassungsschutz unterliegt vor Gericht
: Ein AfD-Verbotsverfahren ist derzeit nur schwer vorstellbar

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln im Eilverfahren ist politisch hochbrisant. Die Richter setzen dem Inlandsgeheimdienst im Umgang mit der AfD erstmals Grenzen.
Kommentar von
Dominik Guggemos
Berlin
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Bundestag: 29.01.2026, Berlin: Alice Weidel, Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, nimmt nach ihrer Rede während der Debatte zur Regierungserklärung von Bundeskanzler Merz in der 56. Plenarsitzung der 21. Legislaturperiode im Deutschen Bundestag den Applaus ihrer Fraktion entgegen. Die Hauptthemen der heutigen Sitzung sind die aktuelle außenpolitische Lage, eine Aktuelle Stunde zum Mercosur-Abkommen, sowie Debatten zur Resilienz kritischer Anlagen, Bürokratieentlastung für Banken, die Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Irak, und eine EU-Richtlinie zur Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung. Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Die AfD hatte in den letzten Wochen wenig Grund zur Freude. Über das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln dürften die Rechten aber sehr glücklich sein.

Bernd von Jutrczenka/dpa