Schule in Königs Wusterhausen
: Eltern empört über längere, teurere Hort-Betreuung

In Königs Wusterhausen wurden die Betreuungszeiten von Hortkindern durch die Verwaltung hochgestuft – zum Ärger der Eltern, die diese ihrer Meinung nach nicht benötigen.
Von
Marlene Wetzel
Königs Wusterhausen
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Wilhelm Busch grundschule

Die Wilhelm-Busch-Grundschule von Königs Wusterhausen ist eine verlässliche Halbtagsschule, der angegliederte Hort beginnt vergleichsweise spät. Trotzdem müssen Eltern dort jetzt längere Hortbetreuung in Anspruch nehmen.

Marlene Wetzel
  • Königs Wusterhausen stuft Betreuungszeiten an zwei VHG-Grundschulen hoch – Eltern sind verärgert.
  • Ab August 2026 entfallen 10 Wochenstunden, die Verwaltung setzt auf mindestens 20 Stunden.
  • Betroffen sind Hortkinder der Wilhelm-Busch- und Fontane-Grundschule; Beiträge steigen zusätzlich.
  • Stadt verweist auf nicht finanzierte Vormittagsarbeit und pädagogische Kontinuität im Hortalltag.
  • Elternbeirat kritisiert Mehrumfang als unnötig und erwägt Kündigung des Betreuungsvertrags.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Nach langem Ringen mit den KWer Eltern haben die Stadtverordneten von Königs Wusterhausen im Dezember 2025 beschlossen, die Kita- und Hortgebühren ab August 2026 zu erhöhen.

Eltern von Hortkindern, die die Wilhelm-Busch-Grundschule (im Schuljahr 2025/26 insgesamt 545 Schülerinnen und Schüler) und die Fontane-Grundschule Niederlehme (im Schuljahr 2025/26 insgesamt 285 Schülerinnen und Schüler) besuchen, sind nun mit einer weiteren Erhöhung konfrontiert: Der Betreuungsumfang von 10 Wochenstunden ist weggefallen und wurde von der Verwaltung auf 20 Stunden erhöht.

Für die Eltern gilt, dass sie nicht nur erhöhte Hortbeiträge zahlen müssen, sondern ab August 2026 auch Betreuungsstunden, die sie in ihren Augen gar nicht brauchen. So stellte es Julia Witzenhausen vom KWer Elternbeirat im Sozialausschuss am 16. Juni 2026 dar. Die Eltern verstünden nicht, warum die Betreuungsstunden ohne ersichtlichen Grund plötzlich angehoben worden seien, und möchten wissen, wieso.

KWer-Eltern müssen mehr Betreuung beziehen und zahlen

Betroffen von der Erhöhung sind nur die Eltern, deren Kinder die Wilhelm-Busch-Grundschule und die Fontane-Grundschule Niederlehme besuchen, da diese sogenannte verlässliche Halbtagsgrundschulen (VHG) sind. VHGs unterrichten beziehungsweise betreuen Kinder aktuell in einem zeitlichen Rahmen von mindestens sechs Zeitstunden, in den Jahrgangsstufen 5 und 6 in der Regel von sieben Zeitstunden.

Der offizielle Hortbetrieb der beiden Grundschulen beginnt deshalb später als in anderen Horten. Nach Angaben von Witzenhausen startet er erst um 13.40 Uhr. Für viele Eltern, die beispielsweise in Teilzeit arbeiten, hätten daher die zehn Stunden Hortbetreuung pro Woche ausgereicht. Ab August 2026 müssen sie aber 20 Betreuungsstunden beziehen.

Das Besondere an VHGs ist aber auch, dass Schule und Hort miteinander verzahnt sind. Das heißt, dass der Hort auch während der Betreuungszeit der Schule unterstützend tätig ist. Der Hort unterstütze jedoch nur in Lernzeiten und biete AGs an, so Kunipatz. Die Übernahme von ganzen Unterrichtsstunden (Lernblöcken) erfolge durch die Schule mit stellenweiser Unterstützung des Hortes. Wie genau Schule und Hort zusammenarbeiten, wird in einem Kooperationsvertrag zwischen Schule und Hort geregelt.

Die Stadt habe die Stunden, in denen Hortmitarbeitende schon vormittags in der Schule tätig sind, „nicht  zusätzlich finanziert bekommen“, erklärt Stadtsprecherin Katrin Kunipatz die Hochstufung. Zudem solle die gemeinsame pädagogische Arbeit der Institutionen noch einmal verstärkt und die ganzheitliche Förderung der Kinder weiterentwickelt werden. Im Brief an die betroffenen Eltern begründet die Stadt die Hochstufung mit einer kontinuierlicheren pädagogischen Förderung sowie besserer Integration der Kinder in den Hortalltag.

Finanzierung der Hortbetreuung in Schulen ungerecht? 

An der Wilhelm-Busch-Grundschule und der Fontane-Grundschule würden Schule und Hort aber bereits gut zusammenarbeiten. Deshalb werde sich ab August 2026 kaum etwas ändern, vermutet Witzenhausen. Die Mutter glaubt zudem, dass Eltern von Hortkindern die Betreuung von Kindern, die nicht in den Hort gehen, mitfinanzieren. Das empfindet sie als ungerecht.

Nicht zuletzt ärgert sich die Elternvertreterin Witzenhausen, dass die Betreuungsumfänge in 10-Stunden-Kategorien bemessen würden. Diesen Vorwurf dementiert Kunipatz jedoch. Die Beitragssätze würden in drei Kategorien bemessen werden: bis 20 h (4 h pro Tag), 21 bis 25 h (bis 5 h pro Tag), ab 26 h (über 5 h pro Tag). Weggefallen sei mit der neuen Kita-Satzung lediglich die Hortbetreuung von bis zu zehn Wochenstunden, die es zuvor an VHGs gegeben habe. Diese tritt am 1. August 2026 in Kraft, und zwar unabhängig von der deutschlandweiten Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung, die ebenfalls ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt.

Wegen der Erhöhung der Beiträge und der Betreuungszeiten überlegt Witzenhausen jetzt, ihren Betreuungsvertrag zu kündigen.

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