AfD in Brandenburg
: Partei zieht Eilantrag gegen Einstufung als rechtsextrem zurück

Der Verfassungsschutz Brandenburg ordnet die AfD als rechtsextrem ein – doch bisher ruhte das Verfahren, weil die Partei dagegen vorging. Nun gibt es eine neue Entscheidung der AfD.
Von
dpa
Potsdam
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Brandenburgs AfD-Fraktionschef Hans-Christoph Berndt und der Landesvorsitzende René Springer fordern die Veröffentlichung des Vermerks zur Einstufung der Partei als rechtsextrem (Archivbild).

Christoph Soeder/dpa
  • Brandenburger AfD zieht Eilantrag gegen Einstufung als rechtsextrem zurück, Klage bleibt bestehen.
  • Partei fordert Innenminister auf, Vermerk zur Einstufung durch Verfassungsschutz zu veröffentlichen.
  • AfD kritisiert „politische Instrumentalisierung“ und möchte Transparenz für die Öffentlichkeit.
  • Verfassungsschutz stuft AfD Brandenburg als „gesichert rechtsextrem“ ein, vorher nur Verdachtsfall.
  • In weiteren Bundesländern wie Sachsen und Thüringen gelten AfD-Landesverbände bereits als rechtsextrem.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Die Brandenburger AfD will ihren Eilantrag gegen die Einstufung als gesichert rechtsextremistisch durch den Verfassungsschutz zurückziehen. Die Partei und die Landtagsfraktion riefen Innenminister René Wilke (parteilos, für die SPD) dazu auf, als Konsequenz daraus den Vermerk mit der Begründung zur Einstufung durch den Verfassungsschutz zu veröffentlichen. Dies war wegen des juristischen Vorgehens der AfD bisher nicht möglich. Die Klage im Hauptverfahren soll aber bestehen bleiben.

AfD-Landeschef René Springer sprach von einer „politischen Instrumentalisierung“. Die Öffentlichkeit solle sich selbst ein Bild davon machen, wie der Verfassungsschutz arbeite, sagte Springer in einer Pressekonferenz der Landtagsfraktion. Der Preis sei wegen Rufschädigung hoch. Die Öffentlichkeit solle erfahren, dass die Belege für die Einstufung als gesichert rechtsextrem in sehr großen Teilen eine Mehrheitsmeinung der Gesellschaft widerspiegelten, meinte der Landeschef.

Der Verfassungsschutz hatte die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft, vorher war sie ein Verdachtsfall. Der Minister wies die AfD in der vergangenen Woche im Landtag darauf hin, dass sie es selbst gewesen sei, mit ihrem juristischen Vorgehen für einen Verschluss der Einstufung gesorgt hatte. Er forderte die AfD auf, mit einer Erklärung den Weg für eine Veröffentlichung freizumachen. Aus Sicht der AfD hätte der Minister nur die Passagen schwärzen müssen, in denen sie als „gesichert extremistische Bestrebung“ bezeichnet wird, damit nicht gegen eine sogenannte gerichtliche Stillhaltezusage verstoßen wird und der Vermerk öffentlich werden kann.

In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist der jeweilige Landesverband der AfD bereits als rechtsextremistisch eingestuft.