Erbe in Brandenburg
: Testament, Schenkung, Online-Konten - was Sie wissen müssen

HintergrundWenn Verstorbene viel digital unterwegs waren, kann der Nachlass zu Problemen führen. Fachanwälte aus Brandenburg geben Hinweise, auch zu vielen anderen Fragen im Erbfall.
Von
Kerstin Bechly,
Annegret Krüger
Frankfurt (Oder)/Eisenhüttenstadt
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Vater und Sohn am Computer: ILLUSTRATION - Notfallordner erstellt? Dann sollte Ihre Vertrauensperson auch wissen, wo dieser zu finden ist. (zu dpa: «Krisenfest: So erstellen Sie Ihren Notfallordner») Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn - Honorarfrei nur für Bezieher des dpa-Themendienstes +++ dpa-Themendienst +++

Immer mehr Verträge sind online hinterlegt. Das kann im Todesfall für Angehörige problematisch werden, wenn sie die Unterlagen nicht finden. Wie kommt man weiter? (Symbolbild)

Zacharie Scheurer/dpa-tmn/dpa
  • Fachanwälte aus Brandenburg geben Tipps zu Testament, Erbfolge, Immobilien und Digitalnachlass.
  • Grundstück im Familienbesitz: Wunsch möglich, Verbindliches nur mit anwaltlicher oder notarieller Hilfe.
  • Kein Testament: Erben über Verwandtenermittlung, Standesamt, Nachlassgericht und Erbschein klären.
  • Testierfähigkeit im Alter: Anfechtung nur mit Beweis, Pflichtteil bleibt für Enterbte bestehen.
  • Digitaler Nachlass: Unterlagen suchen, Finanzamt oder Bankenverband anfragen – Erbschein erforderlich.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Welche Folgen kann es haben, zwei Testamente aufzusetzen? Wie regele ich den Erbfall, wenn es um Grundstücke geht und ich bestimmte Personen ausschließen will? Was müssen Patchworkfamilien beachten? Kann die Testierfähigkeit von betagten Eltern angefochten werden? Und was können Angehörige tun, wenn Verstorbene viel digital unterwegs waren?

Bei einer Telefonaktion zum Thema Erben wurden auch diese Fragen gestellt. Die Fachanwälte für Erbrecht Aline Engelien und Thomas Köhler haben diese und weitere Fragen beantwortet.

Kann man in einem Testament formulieren, dass unser Grundstück im Erbfall im Familienbesitz bleiben soll, also nicht an Fremde verkauft werden darf?
Es gibt dazu rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten, diese sind meist kompliziert. Zumeist sind damit auch steuerliche Fragen verbunden. Sind Sie sich sicher, dass Sie Ihre Kinder so lange an Ihr Grundstück binden wollen? Sie könnten den unverbindlichen Wunsch äußern, dass sich die Kinder einigen, dass das Haus im Familienbesitz bleibt. Wollen Sie das verbindlich festlegen, sollte die detaillierte Beratung über einen Rechtsanwalt oder Notar erfolgen.

Kein Testament - wie werden Erben ausfindig gemacht?

Mein Mann hatte vor vielen Jahren von seiner jetzt verstorbenen Tante die Zusage erhalten, dass er nach ihrem Tod ihr Haus bekommt. Sie hinterließ kein Testament – noch schlimmer: Sie hatte zwar das Haus von ihrem Mann geerbt, sich aber nie ins Grundbuch eintragen lassen. So gibt es seit Jahren keinen Erbschein, das Haus verfällt immer mehr. Was können wir tun, um noch etwaige Berechtigte zu finden, um die Angelegenheit endlich zu klären? 
Es bleibt gesetzlich nur der Weg, dass Sie alle Erbgänge der Tante mütterlicherseits und väterlicherseits durchgehen und damit klären, wer wirklich Erbe der Tante geworden war vor Jahren. Sie müssen hierzu versuchen, alle Abkömmlinge und, wenn diese nicht vorhanden sind, weitere Verwandte ausfindig zu machen, um die Rechtsnachfolge der Verstorbenen zu klären.

Wenn etwaige Berechtigte dann den Verzicht auf ihren Erbanteil erklären oder Ihnen übertragen, beides muss notariell erfolgen, dann ebnet das möglicherweise den Weg zum Erbschein, damit Ihr Mann ins Grundbuch kommt.

Eine Suchmöglichkeit wäre, dass Sie sich beim Standesamt am Wohnort der Erblasserin nach Verwandten erkundigen. Erfragen könnten Sie auch beim zuständigen Nachlassgericht, ob eine Nachlasspflegschaft beantragt werden kann, sollten Sie keine Ermittlungsanhalte haben, da die Erben quasi unbekannt sind.

Ich habe eine sehr umfassende Rechtsschutzversicherung. Kann ich damit bei einem Rechtsanwalt zum Erbrecht beraten lassen? 
Da sollten Sie wirklich sehr genau in die Versicherungspolice schauen oder in der ausgewählten Kanzlei vorher fragen, was genau abgedeckt ist an Kosten. In der Regel ist eine Erstberatung abgesichert. Einige Rechtsschutzversicherer übernehmen auch weitergehende Kosten, die in der Regel auf einen bestimmten Betrag begrenzt sind.

Testament ist nicht ohne Weiteres anfechtbar

Für meine 97 Jahre alte und geistig fitte Oma bin ich die pflegende Person und verfüge über eine Generalvollmacht. Leider gab es in der Familie ein Zerwürfnis und meine Oma möchte, dass ich das Geld vom Girokonto und Sparbuch erbe. Sie hat das handschriftlich hinterlegt. Könnte meine Mutter das Testament mit dem Hinweis auf das Alter meiner Oma anfechten? 
Ihre Mutter müsste beweisen, dass Ihre Oma nicht mehr testierfähig ist. Dass sie es noch ist, also ein Testament Gültigkeit hat, das könnte z.B. der Hausarzt bestätigen. Sie können ihn bitten, dass er bei seinem nächsten Besuch in der Krankenakte notiert, wie er Ihre Oma einschätzt, wie es ihr ging und ob sie noch testierfähig ist.

Ihre Mutter hätte im Erbfall aber einen Pflichtteilsanspruch gegen Sie aufgrund der testamentarischen Enterbung. Und Ihre Mutter muss das Sparbuch Ihrer Oma, wenn sie es aktuell verwahrt, auch herausgeben.

Aline Engelien, Fachanwältin für Erbrecht

Aline Engelien, Fachanwältin für Erbrecht, rät Eltern von Patchwork-Familien, zu einem Berliner Testament.

Aline Engelien,

Ich habe schon vor Jahren mein Testament geschrieben, allerdings ist es unauffindbar. Hinterlegt habe ich es nicht. Außerdem möchte ich heute anders entscheiden. Geht das?
Ein Testament kann zu Lebzeiten des Testierenden von diesem beliebig oft geändert werden. Wie schon der Begriff „Letzter Wille“ beschreibt, zählt immer das letzte Testament, daher empfiehlt sich die Angabe des Datums, was jedoch nicht für die Wirksamkeit des Testamentes entscheidend ist. Es erleichtert jedoch die zeitliche Einordnung.

Ich würde Ihnen raten, damit das Dokument nach Ihrem Tod sicher gefunden wird, solch ein handgeschriebenes und unterschriebenes Dokument beim zuständigen Nachlassgericht, was immer am regionalen Amtsgericht angesiedelt ist, dort wo der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers war, zu hinterlegen. Dann wird es auch nach der Todesmeldung offiziell eröffnet. Wenn Sie Ihren letzten Willen von einem Notar aufsetzen lassen, dann sorgt dieser Jurist auf Ihren Wunsch hin dafür, dass eine ordnungsgemäße Hinterlegung erfolgt.

Notarielle Beglaubigung nicht immer nötig

Wir sind beide über die Achtzig und haben ein handschriftliches Berliner Testament mit gegenseitiger Erbeinsetzung für unser Haus und auch eine Vorsorgevollmacht. Müssen wir dies alles von einem Notar beglaubigen lassen, falls unsere Tochter mal für uns tätig werden muss? 
Sie benötigen keine notariellen Dokumente. Nur wenn beispielsweise Ihre Immobilie zu Ihren Lebzeiten von Ihrer Tochter verkauft werden müsste, dann wären notariell erstellte Papiere die Voraussetzung. Im Erbfall müsste ohne notarielles Testament ein Erbschein beantragt werden, um dann alle Angelegenheiten wie beispielsweise die Grundbuchumschreibung zu regeln.

Für finanzielle Angelegenheiten gilt, dass man dies entweder vorher mit seiner Bank und den entsprechenden Formularen, Bankenvollmacht und Unterschriften absichern kann. Oder auch hier die notariell erstellten Dokumente Rechtssicherheit und damit Handlungsmöglichkeiten bringen, falls Sie sich selbst aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr darum kümmern können.

Online-Konten: Finanzamt kann bei Klärung helfen

Kürzlich ist unser Sohn verstorben. Er war ledig und kinderlos. Wir Eltern sind die einzigen Erben. Er hat alle finanziellen Dinge digital erledigt. Trotz intensiver Bemühungen wissen wir bisher nur wenig über Konten, Einnahmen, Verpflichtungen, können digital auf nur sehr wenige Dinge zugreifen. Was können wir tun, um vielleicht spätere finanzielle Forderungen zu vermeiden?
Spontan würde ich zwei Möglichkeiten sehen. Wenn man Konten eröffnet, auch digital, dann muss immer etwas unterschrieben werden. Forschen Sie nach derartigen Unterlagen in Papierform oder nach Kontoauszügen, um Buchungen nachzuvollziehen.

Eine zweite Möglichkeit sehe ich beim Finanzamt am letzten Wohnort Ihres Sohnes. Alle Banken müssen z.B. Zinsen an das Finanzamt melden. So könnte man Klarheit über Konten erlangen. Wenn dies alles nicht zum Ziel führt, gäbe es noch den kostenpflichtigen Weg über den Deutschen Bankenverband. Dort kann man entsprechende Auskünfte anfordern. Wichtig ist, dass Sie einen Erbschein beantragen beim örtlichen Nachlassgericht, denn ohne werden Sie bei Banken keine Auskünfte erhalten oder könnten keine Konten auflösen.

Meine Frau und ich haben einen Sohn. Mir gehören zwei Immobilien. Ab welchem Wert müssten meine Frau und mein Sohn Erbschaftsteuer zahlen, sollte ich sterben?
Der Steuerfreibetrag für Ihre Frau beträgt 500.000 Euro, für Ihren Sohn 400.000 Euro. Beide würden je zur Hälfte erben. Ist der hälftige Nachlass, zu dem neben den Immobilien unter anderem auch Kredite und Sachwerte gehören können, mehr als 400.000 Euro wert, müsste Ihr Sohn eventuell Erbschaftssteuer zahlen. Als Beispiel: Haben Sie vor, Ihrem Sohn eine Immobilie zu schenken, die 500.000 Euro wert ist, müsste er grundsätzlich auf 100.000 Euro Steuern zahlen. Die Schenkung ist notariell zu beurkunden.

Erbregelung bei Patchworkfamilien

Meine Frau und ich sind beide Eigentümer einer Immobilie. Ich habe eine Tochter. Meine Frau hat zwei Geschwister. Wie ist die Erbregelung, wenn einer von uns beiden stirbt?
Wenn Sie zuerst sterben, erben im Falle einer Zugewinngemeinschaft Ihre Frau und Ihre Tochter zu jeweils der Hälfte. Stirbt Ihre Frau vor Ihnen, dann gehen Dreiviertel des Erbes an Sie und ein Viertel an die Schwägerinnen. Dies gilt jeweils, wenn kein Testament vorliegt und Ihre Frau und Sie beide im Grundbuch stehen. Wollen Sie davon abweichen und sollen die Schwägerinnen nicht erben, dann ist es empfehlenswert, ein Testament aufzusetzen.

Wir sind eine typische Patchworkfamilie. Ich habe ein Kind, mein Mann zwei. Wie ist die gesetzliche Erbregelung in unserer Situation? 
Wenn es kein Testament gibt, ist Folgendes festgeschrieben: Stirbt ihr Mann zuerst, erben Sie im Falle einer Zugewinngemeinschaft zur Hälfte, dessen Kinder zu je einem Viertel. Sollten Sie zuerst versterben, erben Ihr Mann und Ihre Tochter jeweils zur Hälfte. Nicht leibliche Kinder erben nicht. Wenn Sie das so nicht wünschen, dann empfehle ich Ihnen, ein Testament aufzusetzen.

In vielen Familien setzen sich die Eltern in einem Berliner Testament gegenseitig als Erbe ein und bestimmen als Schlusserben alle Kinder zu gleichen Teilen. Das funktioniert auch in Patchworkfamilien. Dennoch bleiben Pflichtteilsansprüche für die jeweils leiblichen Kinder nach dem ersten Todesfall bestehen. Eine Pflichtteilsstrafklausel könnte hier helfen.

Die erste Stadtverordnetenversammlung nach der Kommunalwahl ; Thomas Köhler ist auch Rechtsanwalt für Erbrecht und Mietrecht

Thomas Köhler, Fachanwalt für Erbrecht, rät, sich an das Finanzamt oder den Deutschen Bankenverband zu wenden, wenn digitale Konten nach einem Todesfall abgeklärt werden müssen.

René Matschkowiak

Welche Rechte gibt es, wenn das Erbe ausgeschlagen wird?

Einer meiner beiden Brüder ist sehr krank, lebt von Grundsicherung und ist ein Messie. Wenn er stirbt, würde ich das Erbe ausschlagen, weil mich das Auflösen seiner Wohnung überfordert. Wer übernimmt das dann? Er und sein Bruder verstehen sich schon lange nicht mehr. Deshalb befürchte ich auch, dass ich die Bestattung allein bezahlen muss. Kann ich das Geld bei meinem anderen Bruder einklagen?
Wird das Erbe von den nächsten Angehörigen ausgeschlagen, beauftragt in der Regel der Vermieter der Wohnung eine Nachlasspflegschaft.

Ein Nachlasspfleger vertritt die bis dahin unbekannten Erben und würde sich um die Auflösung der Wohnung kümmern und bei Bedarf weitere Erben ermitteln. Angehörige, die das Erbe ausschlagen wollen, dürfen keine Entscheidungen in Bezug auf die Wohnung treffen oder z.B. Sachen entnehmen, andernfalls treten sie als Erbe auf.

Die moralische und gesetzliche Pflicht zur Bestattung liegt zunächst bei den Erben. Kümmert sich niemand, übernimmt das Ordnungsamt die Bestattung bzw. würde es sich an das älteste Geschwisterkind, in diesem Fall Ihren Bruder, wenden. Wenn Sie die Beerdigung bezahlen, können Sie dennoch vom Bruder dessen Anteil einfordern, notfalls einklagen oder beim Sozialamt bei eigener Bedürftigkeit darum bitten, für die Bestattung aufzukommen.

Immobilien - was bei einer Schenkung zu beachten ist

Meine Mutter hat meinem Bruder ihr Haus geschenkt. Für sie ist im Schenkungsvertrag ein Wohnrecht festgeschrieben. Ist das Haus später trotzdem Teil des Erbes?
Nein, aber Sie könnten ggf. einen Pflichtteilsergänzungsanspruch gegenüber Ihrem Bruder geltend machen, wenn der Erbfall innerhalb der Zehnjahresfrist nach dem Vollzug der Schenkung eintritt. Schenkungen sind oft mit vielen Details verbunden. Oft wird das Wohnrecht auf bestimmte Räume beschränkt, damit die Zehnjahresfrist beginnen kann, und als Gegenleistung auch eine Pflegeverpflichtung übernommen.

Mein Mann und ich wohnen mit einer unserer Töchter in einem Haus, das ich geschenkt bekommen habe. Ich stehe im Grundbuch. In meinem eigenen Testament habe ich festgeschrieben, dass ich Haus und Grundstück an meinen Mann und unsere beiden Kinder zu gleichen Teilen vererbe. Mein Mann und ich haben zwar ein Berliner Testament, aber bin ich mit dem zusätzlichen Testament nicht auf der sicheren Seite? 
Mit dem Berliner Testament ist das Erbe gesetzlich geregelt. Demnach ist der überlebende Ehegatte Alleinerbe und er würde nach Ihrem Tod das Haus allein erben.

Ihr zusätzliches Testament widerspricht also dem gemeinsamen Testament. Es käme im Erbfall zu Widersprüchen und ein Richter müsste entscheiden, was Sie gewollt haben. Zu empfehlen ist, dass Sie sich entscheiden, welches Testament gelten soll. Sie können als Ehepaar z.B. das Berliner Testament zerreißen und sich für die gesetzliche Erbfolge entscheiden. Dann würde Ihr Mann die Hälfte von Haus und Grundstück erben, Ihre Tochter jeweils ein Viertel.

Mein Mann ist schon verstorben. Wenn ich tot bin, benötigen meine Töchter dann einen Erbschein, um an meinen Nachlass zu kommen?
Wenn Sie ein notarielles Testament beim zentralen Testamentsregister hinterlegt haben, bedarf es im eintretenden Erbfall in der Regel keines Erbscheins, auch wenn eine Immobilie vorhanden ist. Nur wenn das Testament nicht eindeutig ist, kann ein Erbschein erforderlich sein. Dessen Beantragung erfolgt beim Nachlassgericht, oder Sie beauftragen einen Notar. Die Kosten hängen vom Wert des Nachlasses ab. Die Erbscheinkosten können höher ausfallen als die Kosten für ein notarielles Testament.

Familie

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