Erbe in Brandenburg: Immobilie, Adoption, Steuer - das ist wichtig zu wissen

Immer öfter werden in Brandenburg Immobilien vererbt. In einem Testament lässt sich klar regeln, was die Eltern oder Partner wünschen. Doch auch dann können manchmal Probleme auftreten.
Doris Heinrichs - stock.adobe.com- Erben in Brandenburg: Immobilien, Steuer, Adoption – viele Fragen rund ums Testament.
- Pflichtteilsberechtigte haben drei Jahre Zeit, Ansprüche geltend zu machen.
- Testamente müssen handschriftlich geschrieben und unterschrieben sein, Computerversionen sind ungültig.
- Adoptierte Kinder erben nur bei bestehendem rechtlichem Verwandtschaftsverhältnis.
- Berliner Testament: Regelungen bei Patchwork-Familien und Pflichtteilsansprüchen wichtig.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Ein Erbfall ist eingetreten. Welche Auskunftspflichten bestehen seitens der Erben den Pflichttteilsberechtigten gegenüber? Wie hoch ist die Erbschaftssteuer? Können adopierte Kinder und Halbgeschwister auch erben?
Zu diesen und vielen weiteren Fragen berieten die Rechtsanwälte für Erbrecht, Heike Neumann, Ellen Neugebauer und Thomas Köhler, am Lesertelefon.
Im Juli 2023 ist meine Schwiegermutter verstorben. Sie war schon mehrere Jahre Witwe. In ihrem Testament hat sie nur einen Sohn von insgesamt fünf Geschwistern bedacht. Außerdem hatte sie vorher ihr Grundstück veräußert. Mein Mann und die anderen erhielten nur den Pflichtteil. Die nicht im Testament erwähnten Kinder wissen aber weder, wie viel Geld der Hausverkauf wirklich erbracht hat, noch was es sonst an Erbmasse gab. Der Bruder erteilt auch keine Auskünfte, trotz mehrfacher Nachfragen. Was sollten wir tun, zumal wir die Kosten für einen Rechtsanwalt nicht aufbringen können?
Kraft Gesetzes ist der Erbe zu Auskünften verpflichtet. Er hat ein genaues Nachlassverzeichnis aufzustellen, Konten und Kontostände zum Zeitpunkt des Todes und abzugsfähige Verbindlichkeiten mitzuteilen, wenn dies gefordert wird. Kommt er dem nicht nach, kann man diese Auskünfte durch eine Klage erzwingen. Dazu können Sie selbst tätig werden oder sich von einem Rechtsanwalt helfen lassen. Bei geringem Einkommen kann man dafür auch Prozesskostenhilfe beantragen.
Nachlassverzeichnis kann eingefordert werden
Man kann auch vom Erben verlangen, dass auf Kosten des Nachlasses ein Notar ein Nachlassverzeichnis zu erstellen hat. In dem Fall haben Sie dann auch die Sicherheit, dass der Notar beispielsweise schaut, was es für Kontobewegungen in den zehn Jahren vor dem Tod Ihrer Schwiegermutter gab, diese genau prüft. Allerdings haben Sie für die Erledigung dieser Dinge nur noch einen begrenzten Zeitraum. Pflichtteilsberechtigte haben ab Kenntnis des Todesfalls und der Enterbung drei Jahre Zeit für die Geltendmachung, danach kann sich der Erbe auf Verjährung berufen. Ihr Mann und seine Geschwister müssten also bis zum 31. Dezember 2026 die entsprechenden Schritte zur Durchsetzung ihrer Forderungen in Sachen Pflichtteil auf den Weg gebracht haben.
Testament ist eigenhändig zu unterschreiben
Als Vermieter kümmere mich um meinen sehr kranken Mieter, betreue ihn auch in der Wohnung. Er hat nach seinen eigenen Aussagen sonst niemanden mehr, deshalb hat er mich als seinen alleinigen Erben eingesetzt, wohl ein entsprechendes Testament mit dem Computer geschrieben und mir gesagt, wo ich es finde, wenn er sterben sollte. Jetzt ist mir allerdings aufgefallen, welche Stapel an Briefen ungeöffnet in seiner Wohnung liegen, einige mit Inkassounternehmen als Absender. Was sollte ich tun?
Zunächst ist festzustellen, dass kein wirksames Testament existiert, da Testamente eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden müssen. Ein am Computer verfasstes Schriftstück ist nicht gültig. Ein rechtsgültiger letzter Wille muss handschriftlich festgehalten werden oder vor einem Notar erklärt werden, muss unterschrieben sein, sollte Datum und Ort enthalten.
Sie sind aber verpflichtet, Testamente beim zuständigen Nachlassgericht abzugeben. Dieses befindet sich beim örtlichen Amtsgericht. Alles andere wäre Urkundenunterdrückung. Werden Sie dann mit der offiziellen Testamentseröffnung Erbe, könnte es sein, dass Sie viele Schulden erben. Dann bleibt nur der Weg, dieses Erbe auszuschlagen. Das Gericht müsste in der Folge ermitteln, ob es gesetzliche Erben gibt. Diese wären dann für die finanziellen Verpflichtungen verantwortlich. Das bedeutet aber für Sie als Vermieter gleichzeitig, dass Sie vielleicht über lange Zeit nicht über die Mietwohnung verfügen können und Kosten anfallen, für die Sie aufkommen müssen.
Deshalb rate ich dringend zu einem Gespräch mit Ihrem Mieter. Günstig für beide Seiten wäre, wenn er Ihnen eine Vollmacht erteilt, die auch über den Tod hinaus gilt, mit der Sie nach seinem Ableben das Mietverhältnis abwickeln können, um wieder über die Mietwohnung verfügen zu können. Allerdings müssten Sie alle Sachen des Verstorbenen verwahren. Sie können auch beantragen, dass ein Nachlasspfleger vom Amtsgericht eingesetzt wird, der sich dann um die Abwicklung des Mietvertrages kümmert. Sollte Ihnen eine Vollmacht erteilt werden, sollten Sie nach dem Todesfall Fotos von der Wohnung und dem Inventar machen, falls Erben oder Gläubiger mit Forderungen kommen.

Heike Neumann, Fachanwältin für Erbrecht, weiß, dass ein Testament klare Verhältnisse für Hinterbliebene schafft.
Annegret KrügerAuch Ehepartner kann Anspruch auf Pflichtteil erlangen
Mein Mann und ich haben einst einen Ehevertrag aufgesetzt, wir leben im Stand der Gütertrennung. In meinem Testament steht, dass meine Tochter und mein Enkel Haupterbe werden sollen. Mein Mann soll in meiner Immobilie lebenslang leben dürfen und zusätzlich eine Geldsumme erhalten. Bedeutet das, dass er nach meinem Tod trotzdem einen Pflichtteilsanspruch hätte?
So, wie das Testament formuliert ist, wäre Ihr Mann tatsächlich enterbt und hätte grundsätzlich Anspruch auf einen Pflichtteil, hier Restpflichtteil, da diesem Anspruch auch das ihm gewährte Geldvermächtnis angerechnet werden würde. Der Pflichtteil würde der Hälfte seines gesetzlichen Erbrechts, bei Gütertrennung ein Viertel (§ 1931 BGB), also ein Achtel des reinen Nachlasses (Aktivnachlass minus Passivnachlass) betragen und ist um die Zuwendungen im Testament (Vermächtnis) zu reduzieren.
Ihr Mann kann aber auch auf den Pflichtteil verzichten. Dies wäre vor einem Notar in einer entsprechenden Urkunde vorzunehmen. Mit dem Verzicht könnten Sie ihm als Gegenleistung für den Pflichtteil auch das Wohnrecht in dem Haus nebst Grundstück gewähren und im Grundbuch (ebenfalls beim Notar) eintragen lassen, damit er nicht nach Ihrem Tode ausziehen muss.
Wonach berechnet sich die Erbschaftssteuer?
Die eigenen Kinder können steuerfrei 400.000 Euro erben von jedem Elternteil. Wie sieht es aber aus, wenn beispielsweise beide Elternteile zeitgleich durch einen Unfall ums Leben kommen?
Das ändert nichts an der Regelung. Das jeweilige steuerfreie Erbe je Elternteil in Höhe von 400.000 Euro bleibt erhalten und fällt dann zeitgleich an.
Meine Frau und ich haben einen älteren Herrn betreut, der jetzt verstorben ist. Es gab ein notarielles Testament. Demnach hat er seiner Lebensgefährtin sein Geld von zwei Sparkonten vermacht, wir sollen seine Eigentumswohnung erben. Wir müssen ja alle drei Erbschaftssteuer zahlen. Worauf baut deren Höhe auf? Und können wir das Erbe ausschlagen, weil uns der Verkauf der Wohnung zu stressig wird? Für Ihre Frau und Sie wird für die Grundlage der Berechnung der Erbschaftssteuer das Geldvermächtnis, das der Lebensgefährtin zugutekommen soll, herausgerechnet. Weiterhin wird mindestens eine Pauschale in Höhe von 10.300 Euro und für Erbfälle ab dem 1. Januar 2025 in Höhe von 15.000 Euro für Bestattungskosten oder höhere tatsächliche Bestattungskosten in Abzug gebracht. Da beide Seiten nicht miteinander verwandt sind, trifft für Sie alle die Steuerklasse 3 bei der Erbschaftssteuer zu. Das würde für Ihre Frau und Sie einen Freibetrag von jeweils weiteren 20.000 Euro bedeuten.
Sie können nur bis sechs Wochen nach Kenntnis des Todes und der Kenntnis Ihrer Erbeinsetzung die Erbschaft ausschlagen.
Erbansprüche für adoptierte Kinder und Halbgeschwister
Ich habe einen Halbbruder, der im vergangenen Monat gestorben ist. Allerdings wurde er vor langer Zeit als Kind bereits von einer anderen Familie adoptiert. Aber von dieser Familie lebt niemand mehr, ich bin der einzige Verwandte. Bin ich erbberechtigt?
Nein. Wenn es sich um eine sogenannte Volladoption handelte damals, dann wurden dadurch alle Verbindungen zur ursprünglichen Familie gekappt, also auch zu Ihnen. Damit sind Sie nicht mehr mit Ihrem Halbbruder verwandt und damit auch nicht erbberechtigt. Gibt es nachweislich keine Erben, dann tritt der Staat in Form des Fiskus an diese Stelle und wird Erbe.
Als ich vor Jahren heiratete, brachte meine damalige Frau eine Tochter mit in die Ehe, die auch meinen Namen bekam. Inzwischen sind wir geschieden, Unterlagen habe ich nicht mehr. Hat diese Tochter Erbansprüche, wenn ich versterbe?
Das hängt davon ab, ob Sie der Tochter Ihrer damaligen Frau nur den Namen gegeben haben oder ob das Kind von Ihnen adoptiert wurde. Wurde sie nur „einbenannt“, wie es rechtlich heißt, dann ergeben sich daraus keine Erbansprüche, denn es ist kein Verwandtschaftsverhältnis im rechtlichen Sinne entstanden. Im Falle einer Adoption dagegen schon, denn dann haben Sie sie als Ihr Kind anerkannt mit allen entsprechenden Rechten, die auch nach Ihrem Tod greifen würden. Wenn Sie das nicht mehr genau wissen, dann können Sie in dem Standesamt nachfragen, in dem die Tochter nach der Geburt angemeldet wurde. Dort lagern die entsprechenden Unterlagen.

Ellen Neugebauer, Fachanwältin für Erbrecht, konnte am Lesertelefon vielen Anrufern weiterhelfen.
René MatschkowiakBerliner Testament und Patchwork-Familien
Wir sind beide in zweiter Ehe verheiratet, jeder von uns hat einen Sohn aus erster Ehe. Sie sollen zu gleichen Teilen erben, wenn mein Mann und ich tot sind. Wir haben ein Berliner Testament, das Grundstück ist nur auf meinen Mann eingetragen. Was passiert, wenn ich zuerst sterbe bzw. zuerst mein Mann?
Sterben Sie zuerst, bekommt Ihr Mann Ihr gesamtes Vermögen (z.B. Kontoanteile, eigene Konten und ihren Anteil an Gegenständen usw.) als Alleinerbe. Ihr leiblicher Sohn hätte in diesem Erbgang nur Pflichtteilsansprüche, sein Sohn hätte keine Ansprüche. Beide würden erst nach dem Tod Ihres Mannes an dessen Nachlass Erben – Schlusserben – sein. Es kann nicht gesagt bzw. abgeschätzt werden, ob dann noch Restbestandteile Ihres, an den Ehemann vererbten, Vermögens darin enthalten sind.
Sollte Ihr Mann zuerst sterben, erhalten Sie das Grundstück mit Haus. Der Pflichtteilsanspruch des Sohnes Ihres Manner wäre aber größer als im erstbeschriebenen Fall, weil der Grundstückswert mit Haus wahrscheinlich größer ist. Das könnte für Sie Probleme bringen, wenn der Sohn diesen Anspruch ausgezahlt haben will, weil er nicht warten will, bis er mit dem Stiefbruder als Schlusserbe zur Hälfte zum Zuge kommt. Sie könnten aus der Sicht des Sohnes Ihres Mannes ja eventuell zu Ihren Lebzeiten versuchen, Ihren eigenen Sohn zu bevorzugen, indem Sie ihm zu Lebzeiten Ihr Vermögen, einschließlich Erbe Ihres Mannes, zukommen lassen. Schließlich können Sie mit dem Erbe Ihres Mannes machen, was Sie wollen.
Günstig wäre es eventuell auch, wenn Sie ebenfalls eventuell Investitionen Ihrerseits im Grundbuch mit einer Grundschuld für Sie sichern oder Ihr Mann Ihnen hierfür einen entsprechenden Grundstückanteil überträgt. Ihr Mann kann Ihnen alternativ aber auch ein dingliches Wohnrecht (im Grundbuch stehend) einräumen.
Ihre beiden Söhne als Schlusserben erben im Übrigen nur das, was dann noch an Vermögen des letztversterbenden Ehegatten vorhanden ist.
Erben können auf Teilversteigerung einer Immobilie drängen
Meinem Mann und mir gehört unser Haus je zur Hälfte gemeinsam. Er ist sehr krank, und ich möchte gern das Erbe regeln. Wir haben beide aus erster Ehe jeweils zwei Kinder, seine Kinder würden nach dem Tod ihres Vaters das Haus miterben. Da habe ich Sorgen. Mein Mann will aber kein Testament machen. Was würde das bedeuten?
Seine Kinder und Sie würden dann eine Erbengemeinschaft bilden, in der Ihnen der Anteil Ihres Mannes, neben Ihrer Hälfte, fiktiv zur Hälfte (1/4 des gesamten Grundstückes mit Haus) und den Kindern jeweils zu einem Viertel (ein Achtel des gesamten Grundstückes mit Haus) gehören würde. Sollten die Kinder auf eine Auszahlung bestehen, die Sie nicht vornehmen können oder wollen, könnten diese eine Teilversteigerung anstreben und damit den Behalt des Grundstückes mit Haus gefährden und indirekt den Preis zum Ausgleich ihrer Anteile nach oben treiben.

Thomas Köhler, Fachanwalt für Erbrecht, weist darauf hin, dass Fristen für die Ausschlagung eines Erbes einzuhalten sind.
René MatschkowiakDer einfachste Weg ist wirklich, dass Ihr Mann ein Testament macht. Würden Sie als Alleinerbin eingesetzt werden, bekämen seine Kinder den Pflichtteil. Das wäre für Sie am günstigsten zu händeln. Ihr Mann kann darin zum Beispiel aber auch generell einen anderen, auch höheren, Geldbetrag festlegen, den seine Kinder im Erbfall bekommen sollen (Vermächtnis). Warten Sie nicht zu lange, um nochmals mit Ihrem Mann zu sprechen, auch vor dem Hintergrund, dass nicht eingeschätzt werden kann, wie lange er wegen seiner schweren Erkrankung noch geschäftsfähig ist.
Gemeinsam haben wir als Ehepaar eine Immobilie, für die wir auch zu gleichen Teilen im Grundbuch eingetragen sind. Ich will meinen Anteil bereits jetzt zu Lebzeiten an meine zwei Kinder übergeben, meine Frau lehnt dies ab. Kann ich es trotzdem tun?
Wenn das Haus nicht mehr mit Krediten belastet ist, Sie also keine Zustimmung einer Bank benötigen, dann ist das Ihre Entscheidung. Allerdings kann es sein, dass Ihre Frau bei der notariellen Beurkundung aufgrund eherechtlicher Regelungen mitwirken muss.
Gehören Abfindung und Auto zur Erbmasse?
Kürzlich ist mein Schwager verstorben. Kurz vorher hatte seine Frau eine recht hohe Abfindung erhalten. Jetzt verlangt seine Tochter aus erster Ehe, dass diese zur Erbmasse gehört, weil das Geld auf dem gemeinsamen Konto des Ehepaares liegt. Ist das rechtens?
Nein, da in dem Fall sicher genau belegt werden kann, woher das Geld stammt und wem es gehört, ist dieser Geldbetrag nicht Teil des Nachlasses.
Meine Tochter hat ein Auto gekauft. Als Halter ist mein Mann, da er schwerbehindert ist, eingetragen, weil dadurch die Versicherung günstiger wurde. Wenn nun mein sehr kranker Mann jetzt stirbt, hätten dann eigentlich seine Kinder aus erster Ehe einen Erbanspruch auf das Auto?
Grundsätzlich würde das Auto zuerst als möglicher Nachlassgegenstand behandelt werden, da ihr Mann als Halter angeführt wird. Es wird vermutet, da das Auto auf Ihren Mann zugelassen ist, dass er Eigentümer ist. Besser wäre es daher, wenn Ihr Mann schriftlich erklärt und bestätigt, dass Ihre gemeinsame Tochter das Auto bezahlt hat und eventuell gekauft hat (hier ist der Kaufvertrag entscheidend), der Vater aber wegen der Versicherung als Halter eingetragen wurde.




