Erben in Brandenburg: Auskunft, Nacherbe, Pflichtteil, manches Erbe hat einen Haken

Vielen Brandenburgern fällt es schwer, sich in einem Testament mit ihrem Nachlass auseinanderzusetzen. Warum dies auch dem Partner Sorgen abnehmen und Unsicherheiten bei Kindern verhindern würde, hat ein Leserforum beantwortet.
Kirsten Neumann/dpa-mag/dpa- Erben in Brandenburg: Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbes, nur in Geldform.
- Pflichtteilsberechtigte können Nachlassauskunft fordern – bei Weigerung hilft nur eine Klage.
- Schenkungen an Enkel steuerfrei bis 200.000 €, verdoppelt bei verstorbenen Eltern.
- Berliner Testament bindet: Änderungen oft nur mit spezieller Klausel möglich.
- Minderjährige können erben, Testamentsvollstrecker schützt ihr Erbe vor unerwünschten Personen.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Auch wenn es eine gesetzliche Erbfolge gibt, tauchen im Einzelfall viele Fragen auf, gibt es unerfüllte Wünsche, Enttäuschung und manchmal sogar Streit in Familien. Wie man dem vorbeugen kann, was sich im Nachgang regeln lässt, wie es sich mit Pflichtteilansprüchen und bei Adoptionen verhält, dazu berieten die Rechtsanwälte für Erbrecht Heike Neumann, Ellen Neugebauer und Thomas Köhler am Lesertelefon.
Wir sind mehrere Geschwister. Als mein Vater kürzlich starb, stellte sich bei der Testamentseröffnung heraus, dass nur einer von uns Brüdern alles erbt, wir anderen drei gar nichts. Können wir mit einer Sammelklage etwas dagegen unternehmen, denn wir wissen nicht einmal, was der Nachlass unseres Vaters wertmäßig genau umfasst, kennen weder Kontostände noch den Wert seines Hauses oder der Landflächen.
Hier muss man erst einmal etwas sortieren. Da Sie mit dem Testament Ihres Vaters rein rechtlich enterbt wurden, entsteht für Sie dadurch ein Pflichtteilsanspruch. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbes und dies ausschließlich in Geldform. Dieser Anspruch ergibt sich zwar rein rechtlich automatisch, durchsetzen müssen Sie ihn aber selbst und dies in einer vorgeschriebenen Frist vor drei Jahren ab Kenntnis des Erbfalls und der Enterbung jeder für sich. Danach ist dieser Anspruch nicht mehr gerichtlich durchsetzbar.
Erbschaft – Erben sind zu Auskünften verpflichtet
Sie als Pflichtteilsberechtigte haben einen Anspruch, den gesamten Nachlass (Gesamterbe – positiver Nachlass und Verbindlichkeiten, beispielsweise für die Beisetzung) vom Erben zu erfahren. Schwierig wird es, wenn Sie den Erben zu entsprechenden Auskünften auffordern, was Ihr gutes Recht ist, aber keine Auskunft erhalten. Dann können Sie nur mit einer Klage weiterkommen und sollten sich dabei rechtlich unterstützen lassen.
Allerdings können Sie das als Geschwister nicht in Form einer Sammelklage, wie Sie es nannten, tun. Das gibt es in diesem Fall nicht. Jeder von Ihnen muss seine Ansprüche geltend machen, unter Wahrung der vorgeschriebenen Fristen. Allerdings können Sie das, wenn Sie sich einig sein, gemeinsam mit der Hilfe eines Anwalts tun.
Unser Vater ist bereits 2017 verstorben, die Mutter 2024. Mein Bruder hatte eine Vollmacht, hat sich um alles gekümmert jahrelang. Wie weit kann ich rückwirkend prüfen oder prüfen lassen, was sich so auf den Konten meiner Eltern getan hat. Gilt hier eine Zehnjahresfrist?
Nein. Bevollmächtigte sind zur Rechenschaft verpflichtet und dafür gelten Verjährungsfristen, aber die betragen hier drei Jahre.
Erben in Deutschland – Regeln bei Schenkung an Enkel
Seit dem Tod unseres Sohnes lebt seine Tochter - unsere Enkelin - bei uns, da sie auch keine Mutter mehr hat. Inzwischen ist sie 20 Jahre alt und kümmert sich um uns. Da sie noch zwei minderjährige Halbgeschwister aus der zweiten Ehe meines Sohnes hat, möchte wir sie absichern und ihr unser Haus und Grundstück bereits jetzt übertragen. Ist das möglich?
Das ist möglich, will aber gut überlegt sein unter erb- und steuerrechtlichen Aspekten. Für eine Schenkung an Enkel gilt steuerrechtlich ein Freibetrag von 200.000 Euro. Dieser Betrag verdoppelt sich bei denjenigen, deren Eltern schon gestorben sind, wie das bei Ihrer Enkelin der Fall ist. Diesen Betrag kann jedes Großelternteil alle zehn Jahre verschenken, ohne dass Ihre Enkelin dafür steuerpflichtig wird. Eine Erbschaftssteuer wird ab gleicher Höhe berechnet.
Wenn Sie das Haus ohne Bedingungen verschenken, dann hätten nach zehn Jahren die anderen Enkel keine Ansprüche mehr. Sobald Sie aber an die Schenkung Bedingungen knüpfen, wie beispielsweise ein abgesichertes Wohnrecht für sich für die gesamte Wohnfläche oder Rückgabe der Immobilie im Streitfall, dann beginnt die rechnerische Zehnjahresfrist nicht. Damit entstehen dann im Erbfall Ansprüche der anderen Enkel in Form von Pflichtteilsansprüchen. Und ich warne aus praktischen Erfahrungen auch immer davor, gerade im Alter alles Eigentum bedingungslos zu übergeben.
Einsetzen von Nacherben kann kompliziert sein
Meine Tochter, die kinderlos ist, hat noch zwei Halbgeschwister. Um diesen nach einem eventuellen Tode meiner einzigen Tochter die Möglichkeit des Erhaltens meines Vermögens zu nehmen, habe ich überlegt, meine Tochter als befreite Vorerbin für meine Eigentumswohnung und meine Ersparnisse einzusetzen und einen Tierschutzverein als Nacherben. Meine Tochter soll auch ein Testament erstellen, wonach ich erbe, wenn sie vor mir versterben würde, und danach ein Verein. Kann man das so machen?
Die Halbgeschwister müssen grundsätzlich nicht enterbt werden, da sie nicht mit Ihnen verwandt sind, sodass diese keinen Erbanspruch besitzen.
Ihre Konstellation mit dem Nacherben scheint für ihr geäußertes Anliegen sehr kompliziert. Wer soll kontrollieren, ob nach Ihrem Tod später für einen Verein noch Geld da ist? Oder ob Ihre Tochter vielleicht entscheidet, Geld an die Halbgeschwister zu verschenken?

Ellen Neugebauer, Fachanwältin für Erbrecht: Nicht jedes Berliner Testament darf durch den überlebenden Partner geändert werden.
René MatschkowiakWenn Sie wollen, dass die Halbgeschwister Ihrer Tochter kein Geld bekommen, ist es eventuell besser, einen notariellen Erbvertrag aufzusetzen. Darin verpflichten Sie sich mit Ihrer Tochter, wie mit dem jeweiligen Erbe umzugehen ist. Sie können auch hier bestimmen, welcher Verein bedacht werden soll. Ich empfehle, einen Ersatzverein zu bestimmen, falls der erste insolvent gehen sollte oder sich aufgelöst hat, bevor Sie sterben. Details können Sie mithilfe eines Notars klären. Sie können auch als Alternative zum notariellen Erbvertrag in Ihrem Testament einen Testamentsvollstrecker einsetzen, der Ihre Interessen überwacht und zur Durchsetzung verhilft. Es empfiehlt sich hier, anwaltliche Hilfe zur Beratung in Anspruch zu nehmen.
Erbrecht für Geschwister
Für meinen Mann und mich ist es die jeweils zweite Ehe. Gemeinsam haben wir eine Immobilie, die seine Tochter aus erster Ehe erben soll, da wir keine gemeinsamen Kinder haben. Mein Mann hat aber noch Geschwister. Wären die erbberechtigt und könnten seiner Tochter Probleme machen?
Ich rate dringend zu einem Testament, in dem Fall aber nicht dem gemeinsamen Berliner Testament. Jeder von Ihnen sollte ein eigenes Testament anfertigen, handschriftlich, das dann unterschreiben. Selbstverständlich können Sie das gemeinsam beraten und abstimmen oder von einem Notar aufsetzen lassen.
Dabei kann Ihr Mann Sie als Ehefrau absichern, danach seine Tochter als Erbin einsetzen und hebt damit die gesetzliche Erbfolge auf. Diese würde vorgeben, dass Ehegatten und Kinder erben, falls keine Kinder vorhanden sind, dann die Eltern. Und da diese aber sicher nicht mehr leben, würden an die Stelle der Eltern die Geschwister Ihres Mannes treten. Schließt er dies mit einem Testament aus, dann sind seine Geschwister auch nicht zu irgendwelchen Forderungen berechtigt. Sie sind nicht Pflichtteilsberechtigte.
Warum ist ein Testament so wichtig?
Mein Mann ist ein Pflegefall. Wir sind beide in zweiter Ehe verheiratet, haben je zwei Kinder aus der ersten Verbindung. Sollten wir ein gemeinsames Testament machen zur gegenseitigen Absicherung?
Wenn Sie kein Testament aufsetzen, tritt automatisch immer die gesetzliche Erbfolge ein. Diese ändern Sie durch ein Testament. In einem Testament sollten Sie Erbengemeinschaften vermeiden, da sich mehrere Erben immer einigen müssten, wer was bekommt aus der gesamten Erbmasse. Das birgt Streitpotenzial.
Wenn Sie sich als Ehegatten zur Erbfolge einig sind, können Sie gern ein gemeinschaftliches Testament machen, welches gegebenenfalls den hinterbliebenen Ehegatten auch bindet. Anderenfalls kann jeder Ehegatte für sich testieren.

Thomas Köhler, Fachanwalt für Erbrecht: Wenn Ehepartner enterbt werden, haben sie einen Pflichtteilsanspruch
René MatschkowiakMuss man sein handschriftliches Testament beim Nachlassgericht hinterlegen?
Man muss nicht, aber man sollte. So sichert man, dass es schnell gefunden wird und eröffnet werden kann. Wer nach einem Todesfall in privaten Räumen ein Testament findet, der ist verpflichtet, dieses beim Nachlassgericht abzugeben. Wenn man sein Testament von einem Notar aufsetzen lässt, dann wird es in der Regel automatisch hinterlegt.
Erbschein – wann er gefordert wird
Unsere Eltern haben ein handschriftliches Testament, wir sind zwei Geschwister. Alles wurde in der Familie genau beraten. Wir sind uns aber nicht sicher, ob wir im Erbfall wegen der zum Nachlass gehörenden Immobilie dann noch einen Erbschein benötigen.
Das kann man nur mit Jein beantworten, da es in der Praxis von den einzelnen Grundbuchämtern unterschiedlich gehandhabt wird. Manche Grundbuchämter fordern einen Erbschein zur Umschreibung von Immobilien, so wie es auch gesetzlich vorgesehen ist. In anderen Kreisen wiederum reicht ein Testament, das von einem Gericht nachweislich eröffnet wurde, aus.
Auch Banken oder Sparkassen wollen sich manchmal noch mit einem Erbschein absichern. Hier ist in der Rechtsprechung aber schon entschieden, dass ein klar formuliertes eröffnetes Testament ausreichend ist. Dies erspart jedoch im Einzelfall nicht den Streit mit der Bank.
Wir sind vier Geschwister. Ein Bruder ist vor ein paar Wochen verstorben und hat uns sein uraltes Haus vererbt, das aber keiner von uns möchte, weil es sich finanziell keiner leisten kann, es zu sanieren. Selbst ein Abriss würde viel kosten. Was können wir tun?
Wenn Sie die Frist verpasst haben, um das Erbe auszuschlagen, dann wird es schwierig, denn beispielsweise die Verkehrssicherungspflicht nimmt Ihnen derzeit niemand ab. Da ist dann nur ein Verkauf anzuraten. Das Eigentum an einem Grundstück kann aber auch dadurch aufgegeben werden, dass der/die Eigentümer den Verzicht dem Grundbuchamt gegenüber erklärt bzw. erklären und der Verzicht im Grundbuch eingetragen wird.
Erbrecht – Erbregelung und Pflichtteile
Wie kann ich den Pflichtteil umgehen, der meiner Tochter, die keinen Kontakt mehr mit mir wünscht, bei meinem Tod zustehen würde?
Ihnen sind da vom Gesetz nur geringe Möglichkeiten gegeben, aber Ihrer Tochter. Sie kann Ihren Pflichtteilsverzicht vor einem Notar mit einem entsprechenden Dokument erklären. Entziehen können Sie ihr den Pflichtteil nur, wenn eine ausdrücklich im Gesetz (§ 2333 BGB) dazu geregelte Voraussetzung gegeben ist.
Mit 70 Jahren will ich jetzt mein Erbe regeln. Zu meinen beiden Kindern habe ich keinen Kontakt mehr. Als Witwer will ich mein Haus nach meinem Tod an jemanden übertragen, der sich um mich kümmert, aber nicht mit mir verwandt ist. Geht das?
Das ist möglich, aber es ist zu beachten, dass dann bei Ihrem Tod Pflichtteilsansprüche entstehen und diese gegenüber dem Erben durchgesetzt werden können. Diese Ansprüche bestehen in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Konkret würde also jeder Ihrer Abkömmlinge, wie es rechtlich heißt, ein Viertel des Nachlasses als Geldanspruch gegen den Erben geltend machen können.
Die enterbten Abkömmlinge haben auch das Recht auf Nachlassauskunft gegen den Erben. Weiterhin sollten Sie beachten, dass Erben, die nicht zur Verwandtschaft gehören, nur einen Freibetrag in Höhe von 20.000 Euro bei der Erbschaftssteuer haben und für das darüber hinausgehende Erbe Erbschaftssteuer zu zahlen ist.

Heike Neumann, Fachanwältin für Erbrecht: Pflichtteilsberechtigte haben Anspruch auf Informationen zum Nachlass
Annegret KrügerLässt sich ein Berliner Testament ändern?
Vor vielen Jahren haben mein Mann und ich ein Berliner Testament aufgesetzt. Nach seinem Tod vor nun schon über zwölf Jahren wurde dieses vom Nachlassgericht eröffnet. Jetzt möchte ich aus verschiedenen aktuellen Gründen ein neues Testament aufsetzen, da sich niemand aus der Familie um mich kümmert, sondern Fremde dies tun. Muss ich das neue Testament wieder beim Gericht hinterlegen?
Die Frage ist, ob Sie überhaupt neu testieren oder das Testament ändern können nach dem Tod ihres Ehemannes. Dazu müssen Sie im Testament nachlesen, ob Sie auch eine Regelung für den Tod des Letztversterbenden getroffen haben und eine Änderungsbefugnis nach dem Tod des Erstversterbenden eingeräumt wurde.
Gibt es keine Regelung für den Tod des Letztversterbenden, dann können Sie neu testieren. Gibt es eine Regelung und keine Änderungsbefugnis, dann wäre ein neues Testament unwirksam.
Wir haben ein Berliner Testament. Können wir dennoch verhindern, dass der Erblasser Pflichtteile auszahlen muss, sobald der Partner verstorben ist?
Verhindern können Sie dies nicht. Jedoch können Sie dies den Kindern, die als Schlusserbe eingesetzt wurden, also Erben nach dem Tod des letztlebenden Ehegatten sind, und deren Abkömmlingen, sollten die Kinder vorversterben, erschweren, indem Sie eine sogenannte Pflichtteilsstrafklausel im Testament aufnehmen. Diese hätte im Falle der Geltendmachung des Pflichtteils nach dem ersten Erbfall – Versterben des ersten Ehegatten – zur Folge, dass die Kinder und deren Abkömmlinge als Schlusserben ausscheiden und dann ebenfalls nur den Pflichtteil erhalten.
An Enkel vererben – was ist zu beachten?
Kann ich mein Haus auch an meinen noch nicht volljährigen Enkel vererben, um dessen Eltern unbedingt auszuschließen?
Selbstverständlich, auch wenn Sie damit Pflichtteilsansprüche nicht ausschließen können. Jeder kann seine Erben selbst bestimmen und an jeden vererben, der rechtsfähig ist. Dazu gehören alle natürlichen und juristischen Personen.
Bei natürlichen Personen kann es sich auch um Minderjährige handeln, selbst Ungeborene gehören dazu. In den Fällen ist es aber sicher ratsam, den jungen Erben bis zur Volljährigkeit verpflichtend einen Testamentsvollstrecker zur Seite zu stellen, um den Übergang der Erbschaft an diejenigen zu verhindern, die man vielleicht gerade ausschließen wollte. Das ist ein übliches, nicht so seltenes Verfahren. Erbschaften können aber ebenso an Vereine, Stiftungen oder eine GmbH übergehen. Ausgeschlossen als Erben sind Tiere, da diese nicht rechtsfähig sind.



