Grundsteuer in Brandenburg
: Keine Grundsteuererklärung – Warnung vor Zwangsgeld

Die Grundsteuer wird neu berechnet. Eigentümerinnen und Eigentümer in Brandenburg mussten bis Ende Januar 2023 eine Grundsteuererklärung abgeben – das haben aber nicht alle gemacht. Was nun?
Von
dpa
Potsdam
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Das Brandenburger Finanzministerium droht Eigentümern ohne abgegebene Grundsteuerklärung mit einem möglichen Zwangsgeld. (Symbolbild)

Das Brandenburger Finanzministerium droht Eigentümern ohne abgegebene Grundsteuerklärung mit einem möglichen Zwangsgeld. (Symbolbild)

picture alliance/dpa/Marcus Brandt
  • Brandenburg droht Eigentümern ohne Grundsteuererklärung mit Zwangsgeld.
  • Frist zur Abgabe endete im Januar 2023.
  • Rund 600.000 Grundstücke noch nicht erfasst.
  • Finanzämter sollen Schätzungen und Zwangsgelder festsetzen.
  • Neue Grundsteuer gilt ab 2025, Einnahmen für Städte und Gemeinden.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Wer als Eigentümer in Brandenburg auch nach Ende der Frist noch keine Grundsteuererklärung abgegeben hat, muss mit einem Zwangsgeld rechnen. „Die Finanzämter sind nun angewiesen worden, für die verbleibenden Grundstücke Schätzungen vorzunehmen oder auch Zwangsgelder festzusetzen“, teilte Finanzminister Robert Crumbach (BSW) mit. Der Großteil der Eigentümerinnen und Eigentümer kam aber laut Ministerium der gesetzlichen Verpflichtung nach, eine Erklärung abzugeben. 

Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Reform der Grundsteuer verlangt, weil bisher mit veralteten Grundstückswerten gerechnet wurde. Seit 2025 gilt eine neue Berechnung der Grundsteuer. Die Einnahmen fließen Städten und Gemeinden zu - etwa für Schulen, Schwimmbäder, Straßen oder Büchereien.

Grundsteuer: Frist für Erklärung ist längst verstrichen

Rund 600.000 der etwa 3,15 Millionen Flurstücke in Brandenburg wurden laut Ministerium bisher noch nicht im Rahmen von Grundsteuererklärungen erfasst. Die Frist zur Abgabe endete ursprünglich Ende Oktober 2022. Sie wurde bis Ende Januar 2023 verlängert. Die Finanzämter haben demnach fast alle abgegebenen Erklärungen bearbeitet, die Grundstücke bewertet und die Daten den Kommunen zur Verfügung gestellt.

Die Festsetzung und die Höhe eines Zwangsgeldes stehen im Ermessen eines Finanzamts. Das sei gerecht mit Blick auf die überwiegend große Zahl der Eigentümer, die die Erklärung pünktlich abgegeben hätten, sagte der Minister. Es sei auch gerecht, mit Blick auf die Städte und Gemeinden. „Sie sind auf diese Einnahmen angewiesen.“