Kohlekommission
: Aus „XXX“ müssen noch Zahlen werden

Am Freitag wird die Kohlekommission in Berlin zu einer entscheidenden Sitzung zusammenkommen.
Von
Jan Siegel
Berlin
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Irgendwann ist damit Schluss: Arbeiter verschieben ein Förderband für Abraum im Braunkohletagebau Welzow Süd der LEAG (Lausitz Energie Bergbau AG).

dpa/Patrick Pleul

Am Freitag wird die Kohlekommission in Berlin zu einer entscheidenden Sitzung zusammenkommen. An diesem Tag sollen nicht nur die Eckpunkte, sondern auch die noch strittigen Fragen des Abschlussberichts besprochen und möglichst ausgeräumt werden.

Der Bericht soll der Bundesregierung und der Öffentlichkeit am 1. Februar offiziell übergeben werden. Als sicher gilt, dass sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) vor diesem Tag noch einmal mit den vier Vorsitzenden der Kommission sowie den Ministerpräsidenten der Kohleländer treffen wird.

Weil aus der 28–köpfigen Kohlekommission in der Vergangenheit immer wieder Wünsche, Forderungen und Zwischenergebnisse recht schnell an die Öffentlichkeit durchgestochen worden waren, gab es in den Entwürfen bei brisanten Themen noch einige Leerstellen, die mit „XXX“ gekennzeichnet sind. Ein Ausstiegsdatum enthält ein jetzt bekannt gewordener 123 Seiten langer Entwurf daher noch nicht. Die „XXX“-Stellen sollen bei der Sitzung am Freitag durch konkrete Zahlen ersetzt werden.

Viel länger als der Berichtsentwurf ist ein Anhang von 194 Seiten. Dort finden sich die Projektlisten der Kohleländer für den Strukturwandel.

Welche Kohlekapazitäten sollen vom Netz?

Die Kommission wird Vorschläge zur Abschaltung von Kohlekraftwerken unterbreiten. Zahlen gibt es im Berichtsentwurf noch nicht. Es zeichnen sich aber Tendenzen ab. Dabei geht es sowohl um Reduzierungen bis zum Jahr 2022 und in einem zweiten Schritt bis 2030. Die Rede ist von einer Abschaltgröße von sieben Gigawatt bis zum Jahr 2022. Bis zum Jahr 2030 soll die Leistung deutscher Kohlekraftwerke dann von derzeit rund 43 Gigawatt um mehr als die Hälfte auf etwa 20 Gigawatt reduziert werden.

Ein schwieriger Knackpunkt scheint das Vorgehen nach dem Jahr 2030 zu sein. Während die Umweltverbände bisher öffentlich den Kohleausstieg bis dahin ganz abgeschlossen haben wollen, hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) eine Überprüfung der Abschaltungen um das Jahr 2030 angeregt. Er argumentiert mit der ungewissen Entwicklung der Strompreise und der Netzstabilität. Absehbar ist, dass die Abschaltung großer Kapazitäten relativ günstigen Kohlestroms, die Energiepreise in die Höhe treiben wird. Gleichzeitig fehlen für Alternativen bisher noch die notwendigen Übertragungsnetze, die beispielsweise Ökostrom aus Norddeutschland in den Süden transportie­ren.

Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit wird offenbar ein Investitionsprogramm für Gaskraftwerke diskutiert.

Regelmäßige Überprüfungen

In den Jahren 2023, 2026 und 2029 sollen die Schritte der Energiewende dem Berichtsentwurf zufolge „einer umfassenden Überprüfung durch ein unabhängiges Expertengremium“ unterzogen werden, um gegebenenfalls nachzusteuern. Kontrolliert werden soll, wie der schrittweise Ausstieg aus der Stromgewinnung aus Braun– und Steinkohle sich auf das Erreichen der Klimaziele, die Strompreise, die Sicherheit der Stromversorgung, Arbeitsplätze, Strukturwandel und regionale Wertschöpfung auswirkt.

Um Verbraucher nicht zu sehr mit steigenden Strompreisen zu belasten, empfiehlt die Kommission laut Entwurf, „eine Reduzierung der Übertragungsnetzentgelte in angemessener Höhe zu prüfen“ und dafür „gegebenenfalls die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen“. Netzentgelte sind ein wichtiger Bestandteil der Stromkosten. Subventionen für energieintensive Unternehmen sollen Fortbestand haben und erweitert werden.

Entschädigungen für Kraftwerksbetreiber

Die Energieunternehmen pochen bei vorzeitigen Abschaltungen auf Entschädigungen. Es deutet sich an, dass bei Abschaltungen bis Mitte der 2020er–Jahre auch die Umweltverbände derartige Entschädigungszusagen unterstützen, um damit langwierige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Die Kohlekommission strebt dem Berichtsentwurf zufolge den schrittweisen Kohleausstieg im Einvernehmen mit den Kraftwerksbetreibern an. Sollte es allerdings bis Mitte der 2020er–Jahre keine Einigung auf Entschädigungen mit den Betreibern geben, empfiehlt der Bericht aber staatlichen Zwang. Als Vorbild für ein Entschädigungsmodell gilt das der schon jetzt praktizierten Sicherheitsbereitschaft von Kraftwerken. Für die Stilllegung von bereits vereinbarten 2,7 Gigawatt erhielten und erhalten die Kraftwerksbetreiber insgesamt 1,6 Milliarden Euro.

Mehr Zeit für den Osten?

Weil vor allem in der  Lausitz die Kohleindustrie eine entscheidende Bedeutung für die wirtschaftliche Stabilität der gesamten Region zwischen Berlin und Dresden hat, deutet sich an, dass die Lausitzer Energie AG (Leag) mehr Zeit für den Ausstieg aus der Braunkohle bekommen könnte. Abgeschaltet werden sollen daher zuerst teilweise sehr alte Kraftwerke im Rheinischen Revier, die teilweise bereits in den 1960–er Jahren gebaut worden sind. Das Vorgehen wird vor allem in Sachsen und Brandenburg nicht unkritisch gesehen. Dort befürchten Politiker, Gewerkschafter und Wirtschaft, dass die Vorleistung im Rheinischen Revier großzügig entschädigt wird und die Lausitz dann später leer ausgeht. Gestützt wird diese Befürchtung von Forderungen aus den Umweltverbänden. Dort heißt es, wer schnell aussteige solle dafür „belohnt“ werden. „Geld jetzt, abschalten irgendwann, das funktioniert nicht“, so Greenpeace–Geschäftsführer Martin Kaiser, der auch Mitglied der Kohlekommission ist.

Perspektiven für die Kraftwerke in der Lausitz

Das genehmigte Revierkonzept in der Lausitz gilt bisher bis Anfang der 2040er–Jahre. Die Länder fordern die vollständige Umsetzung. Das scheint aber in der Kommission bisher nicht durchsetzbar zu sein. Die Umweltverbände setzen bisher noch einen Komplettausstieg bis ins Jahr 2030. Eine Kompromisszahl wird möglicherweise in der Sitzung der Kohlekommission genannt. Als wahrscheinlich gilt ein kompletter Braunkohleausstieg spätestens in der zweiten Hälfte der 2030er–Jahre. Der Co–Vorsitzende der Kohle–Kommission und Merkel–Vertraute Ronald Pofalla hat als Kompromiss ein Ausstiegsdatum 2038 ins Gespräch gebracht. Die Energieunternehmen haben für diesen Fall angekündigt, dass sie die Milliarden–Rückstellungen für die Rekultivierung der Tagebauflächen nicht aufbringen könnten. Damit drohen hohe Zusatzkosten, die der Bund und damit die Steuerzahler aufbringen müssten.

Milliarden für die Kohleregionen

Die ostdeutschen Länder fordern bisher 60 Milliarden Euro in den kommenden 30 Jahren als Strukturhilfen für den Ausstieg aus der Braunkohle. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hält die Summe offenbar für abwegig. Er hat bei einem Spitzentreffen der Kohleländer mit Bundeskanzlerin Merkel und mehreren Bundesministern im Kanzleramt mehr Geld als die bereits zugesagt 1,5 Milliarden in Aussicht gestellt. Im Gespräch sind nach Informationen dieser Zeitung 18 Milliarden Euro zunächst bis 2030. Knapp die Hälfte der Strukturmittel soll nach Recherchen der Lausitzer Rundschau in der Lausitz landen. Auf konkrete Summen für die nächsten Jahrzehnte festlegen will sich Scholz aber bisher nicht. Dabei argumentiert der Finanzminister mit dem weiteren Verfahren. Die Mega–Summe müsste in einem Gesetzgebungsverfahren auch durch die Länderkammer, den Bundesrat, gebracht werden. Bei solch großen Summen könnten andere Bundesländer blockieren und auch selbst für ihre strukturschwachen Regionen fordern. Scholz plädiert daher für allgemeine Formulierungen bei der Festlegung von langfristiger Unterstützung für die Kohleregionen. Dieses Unschärfe aber wird beispielsweise in der Lausitz vehement abgelehnt.

Schnelle Hilfen für die Reviere

Die Bundesländer sollen sich mit dem Bund zeitnah einigen, welche konkreten Maßnahmen bis Ende 2021 umgesetzt werden können. Die Kommission könnte empfehlen, für den Zeitraum 2019 bis 2021 ein Sofortprogramm als ersten Investitionsanreiz für die Kohlereviere aufzulegen. Bestandteil könnte eine Investitionszulage sein, um private Investoren anzulocken.

Bundesgesetz zur Strukturentwicklung in den Revieren

Ein sogenanntes Maßnahmengesetz, das die Strukturhilfen für die Kohlereviere regelt, soll vom Bundestag verabschiedet werden. Diskutiert wird in diesem Zusammenhang offenbar die Gründung einer Stiftung, die die Strukturwandel–Milliarden des Bundes verwaltet. Ebenfalls diskutiert wird, ob ein Fonds oder eine Bundesbehörde das Geld für den Strukturwandel verwaltet. Die Lausitzrunde, ein Zusammenschluss aus mehr als 50 Kommunen in Brandenburg und Sachsen, hat dafür die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft (LMBV) vorgeschlagen. Sie organisiert seit Jahrzehnten die Bergbausanierung in Ostdeutschland.

Im Maßnahmengesetz festgeschrieben werden sollen außerdem die strukturpolitischen Maßnahmen des Bundes, um die Reviere zu unterstützen. Ganz Konkretes gibt es dabei nicht. Die Rede ist von „Investitionen in die regionale Infrastruktur“ sowie „die Ansiedlung von Behörden des Bundes und von Standorten der Bundeswehr“.

Die politische Diskussion beginnt erst

Der Abschlussbericht soll die Grundlage für die Erarbeitung eines Bundesgesetzes zum Kohleausstieg sein. Rechtlich verbindlich sind die Vorschläge im Bericht nicht. Es ist daher davon auszugehen, dass der politische Streit um den Kohleausstieg keineswegs mit dem Ende der Kohlekommission abgeschlossen ist. Im Gegenteil, er beginnt auf der politischen Bühne erst.