Schule in Brandenburg
: So sollen Lehrer nun mit Hakenkreuz-Schmiererei und Gewalt umgehen

Hakenkreuz im Schulheft, Beleidigung von Schülerinnen mit Kopftuch, Schläge – das Bildungsministerium Brandenburg legt einen Handlungsleitfaden zum Umgang mit antidemokratischen Positionen in Schulen vor.
Von
Manja Wilde
Potsdam
Jetzt in der App anhören

Ein Junge hält auf dem Hof einer Schule ein sogenanntes Butterflymesser in seiner Hand (gestellte Szene). Für Lehrerinnen und Lehrer in Brandenburg gibt es jetzt einen Leitfaden, wie sie sich verhalten sollen, wenn es in der Schule zu rechtsextremem Verhalten und besonderen Fälle von Gewalt kommt.

Ingo Wagner/dpa

Nachdem zwei Lehrer im Frühjahr Fälle von Rechtsextremismus an ihrer Schule in Burg (Spree-Neiße) öffentlich gemacht haben und kritisierten, dass sie sich von den Schulbehörden in Brandenburg alleingelassen fühlten, legt das Bildungsministerium jetzt einen Handlungsleitfaden zum Umgang mit antidemokratischen Positionen vor.

Dieser soll Lehrkräften und Schulleitungen rechtliche und praktische Hilfestellungen geben. Die 42 Seiten starke Broschüre wurde in Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz und dem Justizministerium erarbeitet, teilt das Bildungsministerium am Donnerstag (5. Oktober) in einer Pressemitteilung mit. Sie enthält zehn Fälle, die sich so oder so ähnlich an Schulen in Brandenburg zugetragen haben oder zugetragen haben könnten. Einige Beispiele.

Erster Fall: Hakenkreuze auf dem Arbeitsblatt im Unterricht

Der Sechstklässler Alexander S. (12 Jahre) beschmiert sein Arbeitsblatt im Unterricht mit Hakenkreuzen. Im Gespräch mit seiner Lehrerin erklärt er, es handele sich um japanische Friedenszeichen. Was ist zu tun? „Lehrkräfte sind grundsätzlich verpflichtet, einzuschreiten“, heißt es dazu in der Broschüre. Sie müssten erläutern, „dass es sich eindeutig um ein verfassungsfeindliches Kennzeichen handelt, dessen Verwenden strafrechtlich relevant sein kann“. Zudem haben sie Beweise zu sichern, Fotos anzufertigen oder das Arbeitsblatt einzuziehen.

„Die Einbeziehung der Schulleitung ist geboten“, heißt es im Leitfaden. Zudem sei der Vorfall dem Schulamt zu melden. Die Schule habe zu prüfen, welche Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen umzusetzen sind. Gleichzeitig liefert der Leitfaden strafrechtsbezogene Hinweise. Im Beispiel von Alexander S. etwa, dass die Strafmündigkeit erst mit Vollendung des 14. Lebensjahres einsetzt. Unabhängig davon müsse der Lehrer zeigen, dass er den Vorfall ernst nehme. Er solle eine Vorbildfunktion einnehmen und vermitteln, dass dieses Verhalten nicht toleriert werde, die Schule für eine offene und demokratische Gesellschaft einstehe.

Zweiter Fall: „Homosexuelle müssten vergast werden.“

Im zweiten Fall äußert der 13-jährige Simon R. zum Thema Liebe und Sexualität: „Homosexuelle müssten vergast werden.“ Dazu heißt es in der Broschüre ganz klar: „Die Äußerung ist nicht hinnehmbar. Deutlich wird die Bezugnahme auf die Zeit des NS-Regimes. Sie widerspricht dem gemeinsamen Werteverständnis unserer Verfassung elementar.“

Der Lehrer müsse unmittelbar auf die Äußerung reagieren und vor der Klasse deutlich machen, dass er diese ablehne und sich davon distanziere. Als weiterführende Maßnahmen werden genannt: Information der Schulleitung und der Eltern, Gespräch zwischen Simon und einer Vertrauensperson, um Ursachen zu ergründen, Belehrung aller Schüler über Äußerungen mit volksverhetzendem Charakter und, nach Rücksprache mit der Klassenkonferenz, Ordnungsmaßnahmen.

Dritter Fall: rassistischer Post auf Instagram-Account

Im dritten Fall spielen die sozialen Medien eine Rolle: Der Instagram-Account der Gymnasiastin Lena U. (16) zeigt in einem Post ihre Mitschülerin Samira A. mit Kopftuch und rassistisch-beleidigenden Aussagen. Klassenkameradinnen informierten die Lehrerin. Was ist zu tun? Den Lehrern wird empfohlen, den Sachverhalt zu prüfen und Beweise zu sichern. Bestätigen sich die offensichtlich rassistischen Äußerungen, ist die Schulleitung zu informieren. Es handele sich dann um ein „herausgehobenes negatives Vorkommnis, welches zwingend personenbezogene als auch schulbezogene Maßnahmen nach sich ziehen muss“, heißt es im Leitfaden. Auch auf strafrechtliche Belange wird wieder eingegangen.

Neben den Fällen beinhaltet die Broschüre auch eine Übersicht mit Kennzeichen für Rechtsextremismus. Darin sind einschlägige Szene-Marken für Bekleidung mit ihren Symbolen und Schriftzügen aufgeführt – etwa „Consdaple“, „Erik & Sons“, „Masterrace Europe“ und „White Rex“. Aber auch Codes aus Ziffern und Buchstaben, die genutzt werden, um strafrechtsrelevante Parolen zu verwenden, Symbole, Runen und Zeichen werden gezeigt und erklärt.

„Es ist wichtig zu betonen, dass die Schule kein neutraler und wertfreier Raum ist“, schreibt Bildungsminister Steffen Freiberg (SPD) in seinem Vorwort. „Die Vorstellung, dass in der Schule antidemokratische Positionen neben anderen gleichberechtigt diskutiert und toleriert werden müssen, ist falsch“, stellt er heraus. In jeder Bildungssituation müsse die klare demokratisch-menschenrechtsorientierte Haltung der Schulleitung und der Lehrkraft erkennbar sein.

Der Handlungsleitfaden sei „auf dem Weg in die Schulen“, heißt es in der Mitteilung des Ministeriums. Zu weiterführenden Information wird auf das Buch „Plädoyer für eine standhafte Schule“ von Stefan Breuer, Anja Besand und Rico Behrens verwiesen. Dieses könne kostenlos über den Wochenschau-Verlag bezogen werden.

Der Handlungsleitfaden ist nur ein Baustein dazu, verfassungsfeindliche Handlungen in Schulen entgegenzuwirken und zu unterbinden. Außerdem will Minister Freiberg das Schulgesetz novellieren. Damit soll der Schulleitung ermöglicht werden, schneller Ordnungsmaßnahmen wie Schulverweise auszusprechen.