Wohnen in Berlin
: Als Millionär in der Sozialwohnung? Stadt prüft neue Abgabe

Einmal Sozialwohnung immer Sozialwohnung – auch wenn das Gehalt üppig ist? Nach dem Einzug wird das Einkommen der Mieter in Berlin nicht mehr überprüft. Das soll sich ändern. Was geplant ist.
Von
Maria Neuendorff
Berlin
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An der Landsberger Allee in Berlin-Lichtenberg entstehen derzeit 1.548 Sozialwohnungen. Um sie zu beziehen, brauchen Menschen einen Wohnberechtigungsschein und müssen ein niedriges Einkommen nachweisen.

Neue Wohnungen für Berlin: An der Landsberger Allee in Lichtenberg entstehen derzeit neue Sozialwohnungen.

Jens Kalaene/dpa
  • Berlin prüft neue Fehlbelegungsabgabe für Sozialwohnungen.
  • Nach Einzug keine Einkommensprüfung – Millionengewinn bliebe folgenlos.
  • Frühere Abgabe (bis 2002): 1–5 D-Mark/m² bei Überschreitung der Grenzen.
  • Senat sieht komplexe Umsetzung; Verbände warnen vor Bürokratie und geringem Ertrag.
  • Mieterverein: Hälfte hat WBS-Anspruch; mehr Neubau statt Abgabe oder Wohngeld.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

In Berlin fehlt es vor allem an Sozialwohnungen. Und weil nicht immer nur Bedürftige in einer der kostengünstigeren Wohnungen leben, wird derzeit wieder der Ruf nach einer Fehlbelegungsabgabe laut.

Die gab es in Berlin schon einmal, wurde aber 2002 abgeschafft. In den Jahren davor mussten Normal- bis Gutverdiener in Sozialwohnungen eine Ausgleichszahlung von einer bis fünf D-Mark pro Quadratmeter leisten, wenn ihr Einkommen die festgelegten Grenzen für eine Sozialwohnung überschritten hatte.

Ein Beispiel dafür wäre, wenn ein Medizin-Student mit dem nötigen Wohnberechtigungsschein (WBS) in eine staatlich geförderte Wohnung zieht und dann nach seinem Abschluss einen gut dotierten Job bekommt.

Wohnung in Berlin: Einkommen nach Einzug nicht mehr überprüft

Nach derzeitigem Stand müsste der Arzt weder ausziehen noch eine höhere Miete zahlen. Denn nach dem Einzug in eine belegungsgebundene Sozialwohnung wird das Einkommen der Mieter nicht mehr überprüft. Theoretisch könnte ein Mieter sogar eine Million Euro im Lotto gewinnen und würde trotzdem in der Sozialwohnung bleiben dürfen und weiterhin nur die verhältnismäßig geringe Miete zahlen.

Um diesen „sozial- und stadtentwicklungspolitisch problematischen Fehlbelegungen im sozialen Wohnungsbau entgegenzuwirken“, will der Berliner Senat nun neue Maßnahmen prüfen.

„Die Arbeiten hierzu sind komplex in ihren Details und noch nicht abgeschlossen“, erklärt Martin Pallgen, Sprecher der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Die Schwierigkeit liege darin, die Balance zu wahren zwischen dem Aufwand und dem erzielbaren Ertrag.

Denn die Fehlbelegungsabgabe gilt bei Experten als Bürokratie-Monster. „Sie setzt regelmäßige Einkommensprüfungen voraus“, erklärt David Eberhart, Sprecher des BBU-Verbands Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen.

Wohnung in Berlin: Hälfe der Berliner hat Anspruch auf WBS

Denn selbst die landeseigenen Wohnungsunternehmen erhalten keine weiteren Informationen zu Veränderungen der Einkommenssituation der Mietenden. Deswegen gibt es auch keine Zahlen zu Fehlbelegungen. Dies zu ändern, würde eine erhebliche Verwaltungsarbeit, sensible Datenerhebung und laufende Anpassungen bei veränderten Einkommen bedeuten, betont Eberhart.

Diese Bedenken teilt der Berliner Mieterverein. Laut diesem hätten derzeit mehr als die Hälfte aller Berliner Haushalte einen Anspruch auf einen WBS und müsste damit voraussichtlich keine Abgabe zahlen. Durch die Anpassung der Einkommensgrenzen, insbesondere mit dem „WBS 220“ für mittlere Einkommen, ist der Kreis der Berechtigten deutlich gewachsen.

So stünden die potenziellen Einnahmen einer neuen Fehlbelegungsabgabe wahrscheinlich in keinem Verhältnis zum Prüfaufwand, heißt es vom Verein. „Ein Wegzug käme heute selbst bei höheren Mieten wohl für einen Großteil der ehemaligen WBS-Mieterinnen kaum infrage – die Angebotsmieten haben sich zu stark von den Bestandsmieten entkoppelt, der Berliner Wohnungsmarkt ist vor allem im leistbaren Segment stark verknappt“, erklärt der Interessensverein, der in Berlin rund 190.000 Mieter vertritt.

Als die Fehlbelegungsabgabe abgeschafft wurde, gab es in Berlin noch 430.000 Sozialwohnungen. Heute ist nur noch ein Fünftel davon übrig. „Der zu erwartende Ertrag durch die neue Abgabe wäre daher entsprechend gering und wäre, wenn man diese in den Bau neuer Sozialwohnungen investiert, nur ein Tropfen auf den heißen Stein'“, betont der Mieterverein.

Wohngeld sorgt für höhere Mieten in Berlin

Doch wie sonst kann man Fehlbelegungen verhindern? „Denkbar wäre eine Anpassung der Fördersystematik, etwa durch eine einkommensorientierte Zusatzförderung“, sagt David Eberhart vom BBU. Dabei erhielten berechtigte Haushalte einen individuellen Mietzuschuss. „Steigt das Einkommen, sinkt dieser Zuschuss automatisch, ohne dass bestehende Mietverhältnisse verändert werden müssten.“

Der Berliner Mieterverein jedoch sieht auch in dieser Art der Förderung Probleme. „Denn das Wohngeld mit seinem in den vergangenen Jahren kontinuierlich ausgeweiteten Berechtigtenkreis ermöglicht es oft auch privaten Vermietern, höhere Mieten zu verlangen, da es den Spielraum für überhöhte Mieten vergrößert“, heißt es in einem Fachbeitrag zum Thema Fehlbelegungsabgabe.

Wenn dagegen einfach so mehr Geld in den Bau neuer Sozialwohnungen fließen würde, könnten Vermieter diese langfristig zu günstigeren Mieten anbieten. Dies könnte laut Mieterverein sowohl den Markt beruhigen, als auch langfristig die Ausgaben für das Wohngeld senken.